LisaMarie hat geschrieben:
Wie sieht's denn damit aus, den Beamten hier in Berlin zu erzählen, ich hätte meinen Reisepass verloren, Verlustmeldung aufzugeben, neuen Reisepass zu erhalten und bei der Ein- und Ausreise zwischen den beiden hin- und herzuswitchen?
"PaßG 1986 § 25 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig eine der in § 24 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten
Handlungen begeht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer
1. durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines weiteren Passes bewirkt,
....
4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1, des Absatzes 2 Nr. 1, 3
und 4 und des Absatzes 3 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro, im
Fall des Absatzes 2 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
(5) In den Fällen der Absätze 2 und 3 kann der Versuch der Ordnungswidrigkeit
geahndet werden.
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 und 3 kann die Tat auch dann geahndet werden,
wenn sie im Ausland begangen wird."
Du siehst der Versuch ist schon strafbar!!!Kannst ja mal nach den Passgesetzen googlen.
LisaMarie hat geschrieben:
Hat irgendjemand damit Erfahrungen gemacht?
Hoffe auf viele Antworten, danke, Lisa
Ich glaube nicht, dass jemand dazu eigene Erfahrungen schreiben würde, siehe die Passgesetze. Also ich persönlich würde mich nicht auf so eine James Bond Aktion einlassen.
LisaMarie hat geschrieben:
Ich habe vor, im August für 11 Monate für ein FSJ nach Brasilien zu gehen (Flug gebucht, Unterkunft bei unglaublich netter Familie, ...). Mein einziges Problem ist, dass die bras. Botschaft mir kein Visum ausstellen wird.
Mich interessiert für welche Organisation Du das FSJ machst? Wenn Du mal da bist kannst Du doch immer versuchen ein Visumsantrag zu stellen, Arbeitszeugnis beilegen.
Also bei grossen Organisationen wie Rotes Kreuz etc. sehe ich es nicht so problematisch.
Grüsse Bernd