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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 18:38 
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Registriert: 12 Nov 2006 17:08
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Severino hat geschrieben:
Brummelbärchen hat geschrieben:
Severino,

Du hast jemanden illegal beschäftigt, das ist Dein Fehler.
Der ganze Ärger ist eine direkte Folge davon.

Ich mache nachher noch einen neuen Thread auf mit den direkten und indirekten Arbeitskosten, ich denke dass ist für viele interessant.

BB

Richtig (obwohl ich ja eigentlich mit carteira wollte - sie lehnte ab) und gute Idee.



Hier ein Gratistip an alle die Leute anstellen in Brasilien.
1. Einen Contrato de Experiencia http://www.guiatrabalhista.com.br/guia/ ... iencia.htm erstellen.
2.Die Arbeitskarte, Carteira de Trabalho"mussnach 24 Stunden des Arbeitsantrittes vom Angestellten vorgelegt werden, zur Unterschrift. Wenn die Karte nicht kommt, zum Teufel schicken, sonst gibt es eben solche Probleme.
Quelle : Mein Anwalt, spezialisiert in Arbeitsrecht. (Auf der Arbeitnehmerseite)

Abraço

James



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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 20:40 
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Registriert: 16 Dez 2004 14:20
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Oi Gente, bitte nicht übertreiben.
Aus dem Arbeitsverhältnis gibt es Rechte, die vom Anwalt der Gegenseite beziffert sind, das ist schon die Maximalforderung. Mehr gibt's auch normalerweise bei keinem Richter.
Die andere Seite ist die Nichtanmeldung, dafür gibt es ein unabhängiges Verfahren und eine Strafe. Von der Strafe sieht der Beschäftigte natürlich nichts. Im Gegenteil, er muss (wie du auch) seinen eigenen Steuer- und Versicherungsanteil nachzahlen, verliert also auch ein Teil des erstrittenen.

Ich hab das einmal bei meiner ersten Faxi miterlebt,die ich nach 4 Monaten noch nicht angemeldet hatte, wäre aber wahrscheinlich auch noch Diarista-Verhältnis gewesen. Ich habe die Anwaltsforderung von meiner Buchhalterin prüfen lassen prüfen lassen und die war mehr oder weniger ok. Also habe ich gezahlt und die Gegenseite hat genau gewusst, das ein Gang zum Gericht ihr nicht mehr bringt. Dumm für sie, dass sie zum Anwalt gegangen ist, von mir hätte sie das gleiche bekommen, wenn das meine Buchhalterin bestätigt hätte. So musste sie noch mit der Anwältin teilen.

Also auch: schnelle großzügige Verhandlungslösung und aufpassen, dass sie kein Macumba für dich macht :wink: (noch wirksamer als das Besuchsangebot)

Gruß

Manfred


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 22:50 
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Registriert: 18 Sep 2007 20:05
Beiträge: 165
Trem Mineiro hat geschrieben:
Oi Gente, bitte nicht übertreiben.
Aus dem Arbeitsverhältnis gibt es Rechte, die vom Anwalt der Gegenseite beziffert sind, das ist schon die Maximalforderung. Mehr gibt's auch normalerweise bei keinem Richter.



da kann´s dann plötzlich passieren dass es zeugen gibt die z.b. überstunden und sonntagsarbeit usw. bezeugen,es kann auch sein dass vielleicht irgendwo im interior ein verrückter richter sitzt den man dorthin abgeschoben hat und schon sieht die sache andera aus,auch bei "normalen" richtern gilt gern der grundstaz dass der arbeitgeber sowieso kohle hat und deshalb zahlen muss,für einen gringo arbeitgeber potenziert sich das und darum ist es immer besser es gar nicht soweit kommen zu lassen
grande abraço


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 31 Okt 2007 00:35 
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Registriert: 16 Dez 2004 14:20
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wie nennt man das "Räuberpistolen" alle Richter verschwören sich gegen den Gringo, da hab ich dann doch ehr Angst vor Macumba.

Manfred


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 31 Okt 2007 01:42 
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Registriert: 12 Nov 2006 17:08
Beiträge: 706
Wohnort: Fortaleza/CE/Brasil
chegei hat geschrieben:


da kann´s dann plötzlich passieren dass es zeugen gibt die z.b. überstunden und sonntagsarbeit usw. bezeugen,es kann auch sein dass vielleicht irgendwo im interior ein verrückter richter sitzt den man dorthin abgeschoben hat und schon sieht die sache andera aus,auch bei "normalen" richtern gilt gern der grundstaz dass der arbeitgeber sowieso kohle hat und deshalb zahlen muss,für einen gringo arbeitgeber potenziert sich das und darum ist es immer besser es gar nicht soweit kommen zu lassen


Hmod: bite zitatfunktion richtig benutzen

so isses chegei. kann ich nur nachdoppel. Luegen saugen die Brasilianer mit der Muttermilch auf
und dann hält es normalerweise das ganze Leben.


abraço

James



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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 31 Okt 2007 08:32 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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Neuigkeiten:
Es hat sich nun herausgestellt, dass sie nicht bei einem Anwalt sondern beim Syndicato war. Die sind auf einen Betrag von R$ 1967,66 gekommen. Die genaue Abrechnung bekomme ich noch.
Ausserdem haben natürlich meine Kontaktpersonen vor Ort das Ganze aufgebauscht. Sie hatte zwar alle comprovantes und notas fiscal mitgenommen, diese aber gestern zurückgegeben. Die Rechnungen wurden bezahlt. Dafür fehlen jetzt aber angeblich Teller und Pfannen. Langsam wird es also kleinbürgerlich. Aber wie gesagt, meine Schwiegermutter, Schwägerin usw. giessen kräftig Öl ins Feuer.
Meine Anwältin vor Ort hat mir auch noch ein paar Dinge erklärt. Zunächst Mal ist der aviso (Lohnfortzahlung für einen Monat bei Kündigung durch den Arbeitgeber) durchaus diskutierbar. Zum Beispiel, wenn die erbrachte Leistung ungenügend war und dies nachweisbar ist. Das ist natürlich vor Gericht zu beweisen und da kann es durchaus passieren, dass einerseits Zeugen auftauchen und Richter voreingenommen sind (wie von Euch erwähnt). Jedenfalls wird es vor Gericht zwangsläufig teurer, da ja die Multa im (separaten) Prozess, wie Trem Mineiro schrieb auf mich zukäme.
Auch bei Bezahlung der FGTS gibt es Ausnahmen. So muss die z.B. nicht bezahlt werden, wenn man in Brasilien keinen Verdienst hat (komische Ausnahme. Wie soll man denn dann die Empregada bezahlen?). Und auch bei Hausangestellten gibt es Sonderregelungen. Meine Anwältin hat nun folgendes ausgerechnet:
aviso: 600 + Anteil 13.: 300 + Anteil férias: 399 = 1.299 für 6 Monate Arbeit a 600 R$ Monatslohn.
Das weitere Vorgehen:
Meine Anwältin wird nun mit dem Kollegen vom Syndicato Kontakt aufnehmen mit dem Ziel zu einem Acordo zu kommen. Werde weiter berichten.



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 31 Okt 2007 11:53 
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Registriert: 18 Sep 2007 20:05
Beiträge: 165
Severino hat geschrieben:

Meine Anwältin wird nun mit dem Kollegen vom Syndicato Kontakt aufnehmen mit dem Ziel zu einem Acordo zu kommen. Werde weiter berichten.


vergiss die pfeifen vom syndikat,drück ihr was in die hand dem sie zustimmt und fertig,mach dir keinen stress,den hast sowieso schon ab dem zeitpunkt in dem du einen anwalt einschaltest


@manfred: viel spass noch im brasiland!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 31 Okt 2007 12:50 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3091
Wohnort: Anapolis GO
chegei hat geschrieben:
....vergiss die pfeifen vom syndikat,drück ihr was in die hand dem sie zustimmt und fertig,mach dir keinen stress,den hast sowieso schon ab dem zeitpunkt in dem du einen anwalt einschaltest...

Du hast ja Recht mit den Pfeiffen vom Syndikat. Das Problem ist nur, dass die Empregada mir jetzt natürlich nicht mehr traut und da gibt es keinen anderen Weg mehr. Wäre natürlich einfacher, wenn ich gerade dort wäre....
P.S.: Die Anwältin ist im Übrigen eine gute Freundin und verlangt nichts für ihre Arbeit. Dafür repariere ich ihr Mal wieder was auf ihrer Chacara....



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 31 Okt 2007 14:01 
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Registriert: 22 Aug 2006 14:59
Beiträge: 1166
Wohnort: Ceará
@chegei

Zitat:
es kann auch sein dass vielleicht irgendwo im interior ein verrückter richter sitzt den man dorthin abgeschoben hat und schon sieht die sache andera aus


Wenn man alles was nicht Hauptstadt des Bundeslandes ist als interior bezeichet, dann ja. Arbeitsgerichte sind aber grundsätzlich federal (und nicht estadual). In Ceará z.B haben von ca. 180 Municipios nur wenige ein Forum Trabalhista, die genaue Zahl ist mir nicht bekannt, aber es würde mich wundern wenns mehr als 30 wären. Die verrückten kleinen Hinterlandrichterlein sind bei den Arbeitsgerichten eher selten.

@severino
Versuchs mit R$ 1000,00.
Die Möglichkeiten sind natürlich regional verschieden. Bei uns würde dies mit etwas Diplomatie durchgehen. Heute 1000 oder in einem halben Jahr 1500, bei dieser Frage entscheiden sich die meisten Arbeitnehmer für die 1000. Unter pragmatischen Gesichtspunkten spielt hier auch die Entfernung zum nächsten Arbeitsgericht eine Rolle. Bei uns z.B. sinds gute 100 km, das verteuert die Angelegenheit, erhöht den Stress aber gleichzeitig auch die Bereitschaft für Acordos bei beiden Seiten. Und brems deine Schwiegermutter, Schwägerin aus. Hab schon erlebt, dass Freundschaften zwischen "estrangeiros conterrâneos" durch Fofoca (bzw. Fuxica) der "Weibaleit" zugrunde gingen. Je mehr hier ungutes Blut gemacht wird, desto schwieriger (teurer) wird ein Acordo und darin sind wir uns wohl alle einig, dass ein solcher die beste Lösung ist.

Esperando com a devida paciencia

Ainda desejando boa sorte



Com as palavras todo cuidado é pouco, mudam de opinião como as pessoas. (J. Saramago)


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 31 Okt 2007 22:43 
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Registriert: 18 Sep 2007 20:05
Beiträge: 165
bruzundanga hat geschrieben:


Wenn man alles was nicht Hauptstadt des Bundeslandes ist als interior bezeichet, dann ja. Arbeitsgerichte sind aber grundsätzlich federal (und nicht estadual). In Ceará z.B haben von ca. 180 Municipios nur wenige ein Forum Trabalhista, die genaue Zahl ist mir nicht bekannt, aber es würde mich wundern wenns mehr als 30 wären. Die verrückten kleinen Hinterlandrichterlein sind bei den Arbeitsgerichten eher selten.




nimm die 30 und besuch sie persönlich und sieh dir den richter an,und dann sag mir was du gesehen hast
abraço


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