Oi Gente, bitte nicht übertreiben.
Aus dem Arbeitsverhältnis gibt es Rechte, die vom Anwalt der Gegenseite beziffert sind, das ist schon die Maximalforderung. Mehr gibt's auch normalerweise bei keinem Richter.
Die andere Seite ist die Nichtanmeldung, dafür gibt es ein unabhängiges Verfahren und eine Strafe. Von der Strafe sieht der Beschäftigte natürlich nichts. Im Gegenteil, er muss (wie du auch) seinen eigenen Steuer- und Versicherungsanteil nachzahlen, verliert also auch ein Teil des erstrittenen.
Ich hab das einmal bei meiner ersten Faxi miterlebt,die ich nach 4 Monaten noch nicht angemeldet hatte, wäre aber wahrscheinlich auch noch Diarista-Verhältnis gewesen. Ich habe die Anwaltsforderung von meiner Buchhalterin prüfen lassen prüfen lassen und die war mehr oder weniger ok. Also habe ich gezahlt und die Gegenseite hat genau gewusst, das ein Gang zum Gericht ihr nicht mehr bringt. Dumm für sie, dass sie zum Anwalt gegangen ist, von mir hätte sie das gleiche bekommen, wenn das meine Buchhalterin bestätigt hätte. So musste sie noch mit der Anwältin teilen.
Also auch: schnelle großzügige Verhandlungslösung und aufpassen, dass sie kein Macumba für dich macht

(noch wirksamer als das Besuchsangebot)
Gruß
Manfred