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 Betreff des Beitrags: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 29 Okt 2007 15:30 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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Kündigt man einem brasilianischen Arbeitnehmer, so hat dieser ja Anspruch auf eine Abgangentschädigung. Wer weiss, wie man das genau berechnet? Welche Unterschiede gibt es, ob jemand mit oder ohne carteia gearbeitet hat? Wie werden Zusatzvergütungen, wie z.B. Kost und Logis angerechnet?
Konkretes Beispiel: 5 Monate a R$ 600, freie Kost und Logis. Nach drei Wochen des sechsten Monats Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vorschlag Abfindung R$ 300 und noch eine weitere Woche franko und gratis wohnen. Wurde freundlich kommentiert mit "tanto faz".
Nun Forderung durch einen Rechtsanwalt R$ 1.667,66 Die spinnen, die Brasilianer.....

Habe nochmal gesucht:
Pro Monat bestehen Anspruch auf 1/12 des 13.
Und ebenso auf 1/12 Ferienabgeltung
plus 8% FGTS pro Monat bei Beschäftigung ohne carteira (und erst bei Beschäftigung über drei Monaten).
dazu kommt dann noch 1 Monatsgehalt bei Beschäftigung mit carteira und ansonsten die Multa der FGTS, die man aber direkt an die zahlt. Müsste also in obigem Beispiel R$ 888 an den Arbeitnehmer und R$ 144 an die FGTS sein. Kann das einer bestätigen?



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 29 Okt 2007 17:54 
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Severino hat geschrieben:
Kündigt man einem brasilianischen Arbeitnehmer, so hat dieser ja Anspruch auf eine Abgangentschädigung. Wer weiss, wie man das genau berechnet? Welche Unterschiede gibt es, ob jemand mit oder ohne carteia gearbeitet hat? Wie werden Zusatzvergütungen, wie z.B. Kost und Logis angerechnet?
Konkretes Beispiel: 5 Monate a R$ 600, freie Kost und Logis. Nach drei Wochen des sechsten Monats Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vorschlag Abfindung R$ 300 und noch eine weitere Woche franko und gratis wohnen. Wurde freundlich kommentiert mit "tanto faz".
Nun Forderung durch einen Rechtsanwalt R$ 1.667,66 Die spinnen, die Brasilianer.....

Habe nochmal gesucht:
Pro Monat bestehen Anspruch auf 1/12 des 13.
Und ebenso auf 1/12 Ferienabgeltung
plus 8% FGTS pro Monat bei Beschäftigung ohne carteira (und erst bei Beschäftigung über drei Monaten).
dazu kommt dann noch 1 Monatsgehalt bei Beschäftigung mit carteira und ansonsten die Multa der FGTS, die man aber direkt an die zahlt. Müsste also in obigem Beispiel R$ 888 an den Arbeitnehmer und R$ 144 an die FGTS sein. Kann das einer bestätigen?


2 möglichkeiten:

1) der arbeitnehmer hatte carteira assinada :
1 woche saldo salario R$ 150,00
1 aviso previo (kündigungsfrist,1 monat) R$ 600,00
5/12 ferias R$ 250,00
1/3 von den 250 feriengeld R$ 83,34
5/12 dreizehntes R$ 250,00
40% FGTS, ca. R$ 132,00
summe 1´465,34

2) der arbeitnehmer hatte keine carteira :
zahl alles was nicht über 2000 geht sonst reissen sie dir den ar... auf

in deinem konkreten beispiel zahl das und geniess das leben

abraço


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 29 Okt 2007 18:09 
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Beiträge: 165
alleswirdgut hat geschrieben:
Entsprechend Deiner Angaben (wenn das so stimmt)

7 Monate Arbeitsverhältnis: Fehlt zu zahlen der letzte Monat 600



zitat severino:
5 Monate a R$ 600, freie Kost und Logis. Nach drei Wochen des sechsten Monats Beendigung des Arbeitsverhältnisses


?????????
lesen macht freude
grande abraço


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 29 Okt 2007 18:53 
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Beiträge: 165
alleswirdgut hat geschrieben:


Kündigungsfrist vergessen= + 1 Monat ......., also gut 6 Monate und 3 Wochen


da hab ich´s hingeschrieben weil ich annehme wenn der severino von 5 monaten spricht dass er damit die kündigungsfrist selbstverständlich nicht aufführt,schliesslich will er ja antwort darauf haben wie sich die arbeitnehmerrechte zusammensetzen
lesen macht spass
abração

2 möglichkeiten:

1) der arbeitnehmer hatte carteira assinada :
1 woche saldo salario R$ 150,00
1 aviso previo (kündigungsfrist,1 monat) R$ 600,00
5/12 ferias R$ 250,00
1/3 von den 250 feriengeld R$ 83,34
5/12 dreizehntes R$ 250,00
40% FGTS, ca. R$ 132,00
summe 1´465,34


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 29 Okt 2007 19:09 
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Registriert: 12 Nov 2006 17:08
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Severino hat geschrieben:
Kündigt man einem brasilianischen Arbeitnehmer, so hat dieser ja Anspruch auf eine Abgangentschädigung. Wer weiss, wie man das genau berechnet? Welche Unterschiede gibt es, ob jemand mit oder ohne carteia gearbeitet hat? Wie werden Zusatzvergütungen, wie z.B. Kost und Logis angerechnet?
Konkretes Beispiel: 5 Monate a R$ 600, freie Kost und Logis. Nach drei Wochen des sechsten Monats Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vorschlag Abfindung R$ 300 und noch eine weitere Woche franko und gratis wohnen. Wurde freundlich kommentiert mit "tanto faz".
Nun Forderung durch einen Rechtsanwalt R$ 1.667,66 Die spinnen, die Brasilianer.....

Habe nochmal gesucht:
Pro Monat bestehen Anspruch auf 1/12 des 13.
Und ebenso auf 1/12 Ferienabgeltung
plus 8% FGTS pro Monat bei Beschäftigung ohne carteira (und erst bei Beschäftigung über drei Monaten).
dazu kommt dann noch 1 Monatsgehalt bei Beschäftigung mit carteira und ansonsten die Multa der FGTS, die man aber direkt an die zahlt. Müsste also in obigem Beispiel R$ 888 an den Arbeitnehmer und R$ 144 an die FGTS sein. Kann das einer bestätigen?




Ohne unterschriebene Carteira kostests vor Gericht noch R$ 850.00 Busse, weil eben die Carteira nicht unterzeichnet wurde.

abraço

James

PS. Lieber ein Acordo machen (auch wenn's im Moment weh tut) eine saubere Quitung mit 2 Testemunhas, Name und CPF sollten von allen Beteiligten angegeben sein.



Leben oder sich geschaeftlich betätigen in Fortaleza
oder Ceará ? WIR HABEN IMMER NEUE UND SERIOESE ANGEBOTE !


fortalezaconsult


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 29 Okt 2007 19:14 
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Registriert: 18 Sep 2007 20:05
Beiträge: 165
007 hat geschrieben:




Ohne unterschriebene Carteira kostests vor Gericht noch R$ 850.00 Busse, weil eben die Carteira nicht unterzeichnet wurde.

abraço

James




plus nachzahlung der sozialabgaben,die busse kann je nach richter schwanken (eher zum höheren)

abraçinho


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 29 Okt 2007 19:19 
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Registriert: 22 Aug 2006 14:59
Beiträge: 1204
Wohnort: Ceará
Ist eigentlich alles so richtig. Für Dich viel interessanter ist aber folgendes:

Ob die Forderung schon vom Gericht kommt (Intimação) oder nur so vom RA gestellt ist, in jedem Fall ist ein Acordo drin und Du kannst mit einigen Hundert Real Nachlass rechnen, wenn Du "vernünfitig" mit den Leuten (RA oder Richter) redest. Auch wenn die Sache (was wahrscheinlich ist) schon dem Gericht vorliegt, ist die 1. Audienz immer für Acordos vorgesehen. Kenne eigentlich keinen Fall bei dem der Richter bzw. die andere Partei nicht ein wenig nachgeben, wenn man sich Zahlungswillig zeigt und keinen absurden Gegenvorschlag macht. Schätze mal, auf die von chegei berechneten 1465 Real wirst Du mindestens herunterhandeln können. Kommt eben auf deinen "jeito(inho)" an. Unter 1000 wird es aber schwierig beim Stand der Dinge. Übrigens multa sind nicht verhandlungsfähig (FGTS etc). Kost und Logie sind, meines Wissens, nur bei Empregadas verrechnungsfähig.

Dein Fehler war der etwas niedrig angesetzte Abfindungsvorschlag. Mit 800 kommt man sonst immer aus einer solchen Sache raus.
Also vorgerichtlich oder nicht, ein Abschlag müsste drin sein.

Wie immer ohne Gewähr und schreib was rausgekommen ist.

Boa Sorte



Com as palavras todo cuidado é pouco, mudam de opinião como as pessoas. (J. Saramago)


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 29 Okt 2007 19:53 
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Registriert: 18 Sep 2007 20:05
Beiträge: 165
bruzundanga hat geschrieben:
Ist eigentlich alles so richtig. Für Dich viel interessanter ist aber folgendes:

Ob die Forderung schon vom Gericht kommt (Intimação) oder nur so vom RA gestellt ist, in jedem Fall ist ein Acordo drin und Du kannst mit einigen Hundert Real Nachlass rechnen, wenn Du "vernünfitig" mit den Leuten (RA oder Richter) redest. Auch wenn die Sache (was wahrscheinlich ist) schon dem Gericht vorliegt, ist die 1. Audienz immer für Acordos vorgesehen. Kenne eigentlich keinen Fall bei dem der Richter bzw. die andere Partei nicht ein wenig nachgeben, wenn man sich Zahlungswillig zeigt und keinen absurden Gegenvorschlag macht. Schätze mal, auf die von chegei berechneten 1465 Real wirst Du mindestens herunterhandeln können. Kommt eben auf deinen "jeito(inho)" an. Unter 1000 wird es aber schwierig beim Stand der Dinge. Übrigens multa sind nicht verhandlungsfähig (FGTS etc). Kost und Logie sind, meines Wissens, nur bei Empregadas verrechnungsfähig.

Dein Fehler war der etwas niedrig angesetzte Abfindungsvorschlag. Mit 800 kommt man sonst immer aus einer solchen Sache raus.
Also vorgerichtlich oder nicht, ein Abschlag müsste drin sein.

Wie immer ohne Gewähr und schreib was rausgekommen ist.

Boa Sorte


dann kommen noch die sozialabgaben dazu
mein rat(ich bin mir sicher dass noch keine intimação vom gericht da ist,der arbeitnehmer geht zuerst zum anwalt oder zum ministerio de trabalho,lässt sich das durchrechnen,legt das vor und wenn du abschlägig entscheidest dann erst gehts zum gericht,in 95% der fälle ist das so.):
gib ihm 1500 und entspann dich,glaub mir,du fährst gut,hast keine probleme,keine anwaltskosten (haben wir noch gar nicht dazugerechnet!)und der arbeitnehmer ist auch zufrieden,der einzige der nicht zufrieden ist ist sein anwalt,weil der schaut in dem fall in die röhre,und das ist sicherlich nichts schlechtes

abração


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 09:52 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3179
Wohnort: Anapolis GO
Obrigado für Eure Tipps.
Bisher war sie nur bei einem Anwalt und der hat ihr das ausgerechnet. Lasse es nun Gegenrechnen von meiner Anwältin. Mal sehen auf welche Zahl die kommt. Werde berichten.
Inzwischen hat sich auch noch herausgestellt, dass sie vom Haushaltsgeld immer was abgezweigt hat und auch die letzten Rechnungen für Strom, Wasser und Telefon nicht beglichen hat.
Das mit der Wasserrechnung hatte ich im Internet entdeckt und das führte dann eben nach einem hässlichen Telefonat mit ihr auch dazu sie zum Teufel zu jagen.
Mir geht es in diesem Fall nicht Mal ums Geld. Das habe ich in der Schweiz schnell wieder drin. Mir geht es ums Prinzip, bzw. die Frechheit mit der sie nun daherkommt. Und wegen der Wasserrechnung und dem Haushaltsgeld habe ich den Betrag eben tief angesetzt und ihr das auch so begründet. Als sie dann mit "tanto faz" antwortete wusste ich eigentlich schon, dass die Geschichte noch nicht zu Ende ist. Und egal, wie es ausgeht, die Rechnung dafür bekommt sie noch.



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags: Re: Abgangentschädigung
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 12:37 
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Registriert: 18 Sep 2007 20:05
Beiträge: 165
Severino hat geschrieben:
Obrigado für Eure Tipps.
Bisher war sie nur bei einem Anwalt und der hat ihr das ausgerechnet. Lasse es nun Gegenrechnen von meiner Anwältin. Mal sehen auf welche Zahl die kommt. Werde berichten.
Inzwischen hat sich auch noch herausgestellt, dass sie vom Haushaltsgeld immer was abgezweigt hat und auch die letzten Rechnungen für Strom, Wasser und Telefon nicht beglichen hat.
Das mit der Wasserrechnung hatte ich im Internet entdeckt und das führte dann eben nach einem hässlichen Telefonat mit ihr auch dazu sie zum Teufel zu jagen.
Mir geht es in diesem Fall nicht Mal ums Geld. Das habe ich in der Schweiz schnell wieder drin. Mir geht es ums Prinzip, bzw. die Frechheit mit der sie nun daherkommt. Und wegen der Wasserrechnung und dem Haushaltsgeld habe ich den Betrag eben tief angesetzt und ihr das auch so begründet. Als sie dann mit "tanto faz" antwortete wusste ich eigentlich schon, dass die Geschichte noch nicht zu Ende ist. Und egal, wie es ausgeht, die Rechnung dafür bekommt sie noch.


überschätz dich nicht oder besser unterschätz SIE nicht und vor allem unterschätz das arbeitsgericht nicht!!!
abração


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