vielleicht zu dem thema noch kurz folgendes;
die adoption in deutschland ist vom prinzip her eine einfache uns sehr kostengünstige angelegenheit. im regelfalle werden dem notar die tränen in den augen stehen - den an der beurkundung verdient er so gut wie nichts - ich habe dazumal 2005 um die 50€ bezahlen müssen.
beim notar mußten vorliegen - ausweispapiere der mutter, ebenfalls meine (logo - welcher notar kann beurkunden ohne die person zu kennen), heiratsurkunde (egal ob deutsch oder brasilianisch - unsere war eine brasilianische) - sowie die geburtsurkunde (bei uns reichte eine abschrift/kopie) sowie ein dokument (kopie) identidade oder passport des zu adoptierenden.
der zu adoptierende muß nicht anwesend sein - hier reicht der gesetzliche vormund im falle einer noch nicht 18-jährigen person.
in vielen fällen können die notare in ihrem anschreiben zum gericht zusätzlich darlegen inwieweit der adoptierende bereits ein väterliches verhältnis zum kind aufgebaut hat, zumeist
kennen sie die richter/innen welche für die adoption zuständig sind und formulieren ihr anschreiben somit mundgerecht - leicht verdaulich;
z. b.
- bei den urlauben in brasilien war der/die zu adoptierende ständig dabei
- evtl urlaube in deutschland
- ... lasst euch etwas einfallen

es kann je nach dem etwas problematisch werden wenn ein vater, aber auch kein vater in der
geburtsurkunde des/der zu adoptierenden steht.
wenn niemand als vater angegeben wurde taucht (zumindest bei uns deutschen) die frage auf;
na wie kann denn dieses? - hat sie es so bunt getrieben und kann sich nicht mehr an den erzeuger erinnern ...
hier kann aber einfach daraufhingewiesen werden daß es in brasilien teilweise üblich ist
den vater nicht eintragen zu lassen. zwar drängen die behörden heute in brasilien auch darauf daß ein vater bei der geburt eingetragen wird - dennoch ticken die uhren im nordosten anders und im interior haben sie nochmals eine andere uhrzeit.
mit ein wenig einfühlungsvermögen kann diese klippe jedoch umwunden werden - der vater verschwand schon vor der geburt, hat sich nicht ums kind gekümmert - wohnt in einem anderen bundesstaat - etc. etc. was dann meist mit einem mitleidigem blick und dem seufzer; so sind sie halt eben - die latinos, quittiert wird.
de facto für unser sytsem: er ist nicht auffindbar und somit ist die mutter die einzig entscheidungsberechtigte und das muß von ihr auch so unterschrieben werden.
als tip vielleicht - man hat schon versucht ihn in brasilien ausfindig zu machen um die zustimmung zu erlangen - jedoch war und ist er nicht auffindbar.
wenn ein vater eingetragen ist - wird der notar bzw. das gericht auf seine zustimmung drängen.
dieses hat - und das sollte bedacht werden, auch in brasilien erhebliche erbliche auswirkungen.
stimmt der vater der adoption zu - hat er definitiv rechtlich mit dem adoptierten kind nichts mehr zu tun - das kind mit ihm auch nicht (abgesehen von der dns)
in diesem falle sollte man sich also bereits vorab überlegen ob man eine geburtsurkunde mit dem namen des vaters vorlegt - dann am besten schon mit seiner zustimmung zur adoption (übersetzung und legalisationsvermerk des konulates nicht vergessen),
oder ob man den anderen weg des brasilianischen "jeitinhos" bevorzugt.
insgesamt war mein eindruck folgender:
die deutschen familiengerichte stehen adoptionen, wenn die ehe denn schon eine zeit bestand hat, positiv gegenüber und versuchen - wenn der adoptierende denn kein hallotri ist -diesem auch keine steine in den weg zu legen.
auf jeden fall hilft hier ein guter notar welcher den richtigen draht zum gericht hat.
und nochmals - auch wenn ich mich wiederhole;
mit der beurkundung des adoptionswunsches läuft die zeit noch nicht - hier wird nur der wunsch vor dem notar dokumentiert das kind zu adoptieren - im falle des falles gilt diese beurkundung (wenn denn gewünscht) AUCH über den tod des adoptierenden hinaus.
die zeit beginnt zu laufen wenn der posteingangsstempel des familiengerichtes auf der beurkundung erscheint. zu diesem zeitpunkt sollte der zu adoptierende (im falle einer harten adoption) noch keine 18 jahre alt sein.
die steuerung des zeitrahmens bis die adoption durch den richter vollzogen wird - kann der adoptierende steuern.
in meinem falle, wie bereits erwähnt, erfolgte die beurkundung als der zu adoptierende 17 jahre 11 monate alt war.
die adoption erfolgte jedoch erst im alter von 19 1/2 - und gilt als hart weil der antrag halt eben mit 17 jahren 11 monaten abgestempelt wurde.
jedoch sollte sich jeder der adoptieren will absolut (jedenfalls sehr sehr..) sicher sein was er da macht.
es sind keine einzelfälle wo sich die ehegattin nach erfolgter adoption um 180° dreht und ihr vermeindliches ziel erreicht hat. AE und adoptiertes kind welches zum deutschen durch adoption wurde (unterhalt/alimente)!
ansonsten - warum nicht einfach mal mit der ausländerbehörde schnacken?
normalerweise stellen die sich nicht quer wenn ihr sohn oder tochter hier mal für ein oder zwei jahre die schule besuchen möchte und gesichert ist das für den lebensunterhalt gesorgt wird.
dieses schließt den schulbesuch ein und der adoptierende kann so über drei jahre testen ob das ganze auch einen halt hat.
und unter uns pastorentöchtern - ich kenne mehrere deutsch-brasilianische paare welche ihre(n) tochter/sohn für drei jahre rüberholten - das visum anstandlos verlängert wurde um die schule weiterhin besuchen zu können - und mit 17 jahren kann man als deutscher dann immer noch adoptieren - wenn man möchte

ate ja ja
der smarte