bruzundanga hat geschrieben:
Ein Bekannter von mir hat (permanent in Br. lebend mit br. Frau)vor langer Zeit den Sohn einer ehemaligen empregado, die praktisch keine Konditionen hatte, adoptiert, ging auch, war kein Problem.
oi bruzundanga,
zu unterscheiden ist ja (nachfolgend aus wiki nach deutschem recht):
Zitat aus wiki:
"Die Anerkennung der Vaterschaft (§§ 1594 ff. BGB) ist anders als die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung eine freiwillige Willenserklärung.
Die Vaterschaftsanerkennung erfordert die Zustimmung der Kindesmutter (§ 1595 BGB).
Durch eine Vaterschaftsanerkennung kann allerdings nicht die bestehende Vaterschaft eines anderen Mannes verdrängt werden (§ 1594 Abs. 2 BGB)"Zitat aus wiki:
"Adoption (von lat. adoptio) ist die Annahme einer Person als Kind. Durch die Annahme als Kind (bis 1976: Annahme an Kindes Statt) entsteht zwischen dem oder den Annehmenden und dem Angenommenen rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung."
ist auch der leibliche kindesvater bekannt, kommt nur adoption in frage, die vicios-brasileiros ja auch will.
in brasilien ist aber auch die anerkennung der vaterschaft haeufig. und die ist fuer einen fremden mann moeglich, wenn der leibliche vater nicht bekannt ist und die mutter zustimmt.
dann kann auch ein fremder mann die vaterschaft anerkennen und das wird von den brasilianischen behoerden, bei vorliegen der weiteren voraussetzungen, akzeptiert.
ich koennte mir nun denken, dass dein bekannter, im empregada-fall, nicht adoptiert, sondern anerkannt hat.
das gibt, soweit ich weiss (ich weiss allerdings bisher nicht viel vom brasilianischen recht), weniger probleme, als bei einer adoption.
vicios-brasileiros hat geschrieben:
Muß die Adoption in D oder in B stattfinden?
also, wenn du in D adoptieren willst, dann kannst du mit riesengrossen huerden rechnen.
nicht umsonst hat ex bundeskanzler schroeder in russland adoptiert und nicht in deutschland.
lies mal, was wiki dazu schreibt.