Bernado hat geschrieben:
MULA hat geschrieben:
Das hat sich aber inzwischen geändert
Inzwischen können Brasis die bras. Staatsangehörigkeit beibehalten, wenn sie sich in Deutschland einbürgern lassen
Davon abgesehen, Brasilien hat nie die Aufgabe der bras. Staatsangehörigkeit akzeptiert. Dein Bruder kann sich jederzeit bei einem Aufenthalt in BRA bei der pF einen neuen bras. Pass besorgen, ohne Schwierigkeiten.

Nachdem man schon so radikal gegen Türken in D vorgeht, verzeihst du mir, wenn ich meine Zweifel habe. Die Deutschen sehen nämlich keine Zweitbürgerschaft zu oder?
Der Fall mit den Türken ist anders gelagert...Für die Türkei gibt es keine Ausnahmen und die türkische Botschaft hat Dokumente ausgestellt, in denen sie den Verlust der Staatsbürgerschaft bestätigt haben, obwohl die betreffenden Personen noch immer Staatsbürger waren. (in den Medien wurde sogar ein offizielles Dokument, in dem den Konsulatsmitarbeiten gezeigt wurde, wie sie die Software entsprechend bedienen, abgebildet). Mit radikal hat das nichts zu tun, die Staatsbürgerschaft wurde in diesen Fällen schlicht und ergreifend erschlichen!
Bei einigen Ländern geht es, es gibt einige Ausnahmen...wie oft wollen wir das eigentlich noch durchkauen?? Im Forum gibt es mittlerweile mindestens 4 Fälle, in denen es offiziell geklappt hat.
Wenn Du es nicht glaubst, geh zum Ausländeramt und frage nach!
Für Deinen Bruder würde z.b. dann das Optionsmodell gelten, wenn er die bras. Staatsbürgerschaft aufgrund von ius solis, und nicht aufgrund eines bras. Elternteil erworben hätte. Dann gilt die Entscheidung mit 18. Wenn er es aber geschafft hätte, dass Brasilien ihm die Entlassung aus der bras. Staatsbürgerschaft verweigert, dann hätte er nach wie vor beide Staatsbürgerschaften...Und wenn man wissen will, was man tun muss, damit Brsilien einem die Entlassung verweigert, muss man sich nur mal die bras. Gesetze durchlesen...
