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Condor




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 Betreff des Beitrags: Anerkennung der Scheidung
BeitragVerfasst: 04 Jun 2006 00:32 
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Registriert: 04 Jun 2006 00:18
Beiträge: 2
Hallo,
ich, Schweizerin war 20 Jahre mit einem Brasilianer verheiratet und hatte 3 Kinder mit ihm. Wir heirateten in Brasilien und zogen dann in die Schweiz und registrierten unsere Heirat auch hier in der Schweiz.Nun sind wir seit 1 1/2 Jahren in der Schweiz geschieden. Mein Ex- Mann möchte nun wieder in der Schweiz mit einer Schweizerin heiraten.
Ist das möglich? Oder sind wir nach bras. Recht immer noch verheiratet? Was müssen wir machen, dass alles legal läuft? Kann er hier wieder heiraten, auch wenn wir in Brasilien evtl. noch verheiratet sind? Oder was muss er unternehmen, dass er hier wieder heiraten kann?
Danke
Maria


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BeitragVerfasst: 04 Jun 2006 00:47 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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Oi Maria
Da ihr in Brasilien geheiratet habt, ist Eure Ehe dort wohl auch auf einem Cartório registriert. Danach habt ihr Euch in der Schweiz scheiden lassen. Um wieder heiraten zu können braucht Dein Mann Papiere. Nun hängt es davon ab, welche Papiere er benötigt. Da ihr ja vor 20 Jahren schon geheiratet habt, hat er vermutlich die Schweizer Staatsbürgerschaft und kann daher einen "Zivilstandsausweis" auf seiner Heimatgemeinde anfordern. Dort ist er als geschieden registriert. Sollte er keine CH-Staatsbürgerschaft haben, dann müsste er zuerst seine Schweizer Scheidung in Brasilien authentisieren lassen. Dazu muss in Brasilien ein Prozess geführt werden, mit Anwalt usw. Soweit ich weiss muss er dazu aber nicht persönlich anwesend sein. Es geht nur um die Anerkennung der Schweizer Scheidung in Brasilien.
Trotzdem sollte er seine brasilianischen Papiere in Ordnung bringen. Denn dort ist er immer noch mit Dir verheiratet. Falls Du Adressen von Anwälten hier in CH brauchst, die das für ihn erledigen, melde Dich doch per PN.
Der "illegale" Weg in Brasilien wäre, dass er auf einem Cartório mit zwei Zeugen bescheinigen lässt, dass er bereits gescheiden ist....Könnte aber auch erbrechtlich problematisch sein...



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 04 Jun 2006 00:55 
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Registriert: 04 Jun 2006 00:18
Beiträge: 2
Ja, er ist Schweizer geworden und hat auch Scheidungspapier aus der Schweiz. In Brasilien wurde unsere Heirat in einem Cartorio registriert.
Welche unterlagen fehlen ihm also noch. Kann er das CH- Scheidungsurteil auf port. übersetzen lassen und dies dann in Brasilien einreichen?
Oder kann er hier nun heiraten ohne irgendwelche Problemen?


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BeitragVerfasst: 04 Jun 2006 01:21 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3179
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Oi Maria
Er kann mit seinen Schweizer Papieren hier heiraten. Das heisst er braucht lediglich einen Zivilstandsausweis von der Heimatgemeinde.
Das einzige Problem das er hat besteht in Brasilien. Dort ist er immer noch mit Dir verheiratet.
Für die homologacao reicht eine einfache Übersetzung natürlich nicht. Das muss vor dem Tribunal gemacht werden. Es muss auch eine güterrechtliche Auseinandersetzung stattfinden. Gibt es gemeinsame Güter in Brasilien, wie Auto, Haus, Grundstück, usw...
Deshalb braucht es ein Verfahren in Brasilien. Es gibt aber Anwälte hier in Zürich kenne ich zwei, die so was schon mehrfach gemacht haben. Beide sprechen übrigens deutsch und portugiesisch. Erst dann ist er definitiv in Brasilien als geschieden registriert und kann eine erneute Heirat in Brasilien registrieren. Im dümmsten Fall könnte es ihm sonst passieren, dass er in Brasilien der Bigamie angeklagt wird....



paz e amor
Severino


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