Hi Uli,
willkommen ......... hier bist du richtig.
Aus Kostengründen würde ich dir eine Scheidung in Brasilien mit anschliessendem Anerkennungsverfahren in Deutschland vorschlagen. All das geht aber nur, wenn dein ständiger Wohnsitz Brasilien ist.
Es gibt natürlich 2 Optionen: die Scheidung im gegenseitigen Einvernahmen (separação amigavel) und den Streitfall (separação litigiosa). Von der Auswahl einer dieser beiden Verfahren hängen die Kosten ab.
Ich habe damals eine "separação amigavel" gemacht, d.h. ich habe mich mit meiner Ex-Frau über alles vorher geeinigt (Gütertrennung, Pensionszahlungen ....) und sind dann zum Rechtsanwalt in Brasilien marschiert. Wenn du eine Trennuhg im gegenseitigen Einvernehmen machst, brauchst du nur EINEN Rechtsanwalt für beide Ehepartner !
Unser Anwalt wollte damals eine Gebühr von 1000 R$. Unsere Scheidung war aber schon im Jahr 1999, so dass sich die Preise leicht geändert haben könnten. Dafür gibt es Tabellen, die Gebühren in Abhängigkeit des Streitwerts festlegen. Es gibt aber auch Maximalwerte, falls der Streitwert sehr hoch ist.
Das Scheidungsverfahren war einfach. Es gab nur 2 Sessions. In der 1. Sessions lass der Richter die Vereinbarungen vor, die wir vorher mit schriftlich mit dem RA fixiert hatten und fragte uns, ob es wirklich dass ist, was wir wollen. Wir nickten und unterschrieben. Darauf sagte der Richter, dass wir jetzt 1 Jahr lang getrennt voneinander leben werden und uns anschliessend wieder im Gerichtssaal treffen werden.
Gesagt getan. Wir trafen uns wieder. Zumindest ich mit ihm, denn meine Ex-Frau wollte nicht kommen, was dem Richter und auch dem Gesetz egal war. Es braucht nämlich zur Urteilsvollstreckung (im Falle einer Scheidung im gegens. Einverständnis) nur einer der Eheleute anwesend zu sein. Das Urteil wurde vollstreckt, konform dem vereinbarten Papier von unserem 1. Treffen beim RA. Du siehst, es ist also wichtig, was du dort vereinbarst !
Die Gerichtskosten beliefen sich für mich auf ca. 80 R$. Meine Ex-Frau wurde von den Kosten befreit, da sie arbeitslos war. Ach ja eins noch: Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, muss DU dich bei Gericht melden und die Scheidung beantragen. Wenn du das versäumst, dauert dein Trennungsjahr ewig ..............
Bis die Scheidungspapiere fertig sind, können gut nochmal 6 Monate vergehen.
Die Scheidung musst du dann im örtlichen Cartorio civil registrieren lassen, genau dort, wo du auch deine Hochzeit registriert hast. Ohne Hochzzeitsregistrierung gibs übrigens keine Scheidungsregistrierung. Du muss also, auch wenn du in DEU geheiratet hast, deine Hochzeit in deinem Wohnort in BRA registrieren lassen. Dazu besorgst du dir am besten die internationale Heiratsurkunde in deinem Standesamt.
Nach der Registrierung deiner Scheidung im Cartorio lässt du dieses Register von einem amtlich vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen.
Diese Übersetzung gemeinsam mit dem Original-Scheidungsurteil (sentença) schickst du nach vorheriger Absprache ans Deutsche Konsulat in Rio de Janeiro und bittest um ein Anerkennungsverfahren.
Adresse:
Generalkonsulat der BRD
Caixa Postal 64
Rio de Janeiro
CEP: 20.010-970
Das Konsulat erkundigt sich dann bei dir, bei welchem Standesamt ihr in Deutschland geheiratet habt, um so die Zuständigkeit zu klären.
Die Scheidungsunterlagen werden dann beim Justizministerium des für dich zuständigen Bundesstaates eingereicht. Dort wird deine Scheidung dann anerkannt. Dazu brauchst du nicht vor Ort zu erscheinen. Ich und auch meine Ex-Frau wurden kein einziges Mal angehört. Wir bekamen lediglich nach ca. 8 Wochen einen schriftlichen Bescheid, das die Scheidung rechtsmässig anerkannt wurde (gemäss Artikel 7, Paragraf 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften vom 11.8.1961 - BGBl. 1 S. 1221) ). Eine Gebühr von 320,00 DM musste entrichtet werden.
Als letztes musst du dann noch zu deinem örtlichen Standesamt, wo deine Ehe registriert ist, um dort die Scheidung zu registrieren. Danach darfst du wieder heiraten.
