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Condor




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 Betreff des Beitrags: Anerkennung von Deutsches Scheidungsurteil in Brasilien
BeitragVerfasst: 01 Mai 2006 14:27 
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Registriert: 01 Mai 2006 13:52
Beiträge: 1
Hallo!!! Bin brasilianerin und war mit einen Deutschen mann verheiret. Bin seit november geschieden, und möchte wieder heiraten. Jetzt habe ich beim consulat angefragt ob sie die scheidung anerkennen. Da wurde mir gesagt das ich einen anwalt in BR nehmen muß, weil ich dummeweise meine heirat nicht in BR registrieren liss. Die antworten in BR sind sehr konfus und controvers!! Weiß jemanden was darüber???


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BeitragVerfasst: 01 Mai 2006 21:12 
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Registriert: 30 Dez 2004 23:10
Beiträge: 337
Wo ist das Problem :?: :!: :roll:

Wenn Du Deine erste Ehe überhaupt nicht in BRA registriert hast, dann gilt´s Du doch in BRA als unverheiratet :!: :!: :!:

Theoretisch kannst Du doch jetzt wieder heiraten in D mit Deinem Scheidungsurteil! Das einzigste Problem dabei ist vermutlich NUR das Konsulat, da die ja wissen das Du schonmal verheiratet warst, werden die sicher darauf bestehen, das DU jetzt nachträglich Deine 1. Ehe in BRA registrieren lässt und dann im Anschluss daran das Scheidungsurteil anerkennen lässt. Ohne den ganzen Papierkram in BRA wird sich vermutlich das bras. Konsulat weigern Deinen Namen nach der 2. Hochzeit erneut zu ändern. Richtig :?: :roll:

Wenn sich das Konsulat quer stellt, wird Dir nichts anderes übrig bleiben als einen guten Anwalt in BRA anzuheuern und ein paar hundert Euros locker zu machen. Das ganze dürfte so mindestens 2 -3 Jahre dauern!

:twisted:



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BeitragVerfasst: 02 Mai 2006 11:16 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3179
Wohnort: Anapolis GO
oi Rosangela
Das Problem ist, dass Du nach den deutschen Papieren geschieden "divorciado" bist und in den Papieren aus Brasilien bist Du vermutlich als ledig "solteira" eingetragen. Ich schlage Dir folgendes vor:
Erkundige Dich auf dem Standesamt in Deutschland, welche Papiere Du benötigst. Wenn Du nichts aus Brasilien brauchst, wie z.B. eine Geburtsurkunde "certidao do nascimento" - denn das hast Du ja alles schon Mal abgegeben, dann kommst Du an dem "offiziellen" Weg vorbei. Das Konsulat "meldet" aber Deine Heirat nicht nach Brasilien. Es wird lediglich in einem Register im Konsulat eingetragen. Das hast Du damals nicht machen lassen und daher können sie Dich dazu auch nicht mehr verpflichten. Nur in dem Fall, dass Du Deine Ehe im Register eingetragen hast, dann genügt das deutsche Scheidungsurteil nicht. Nach Art. 15 LICC und Art. 483 CPC musst Du dann dieses Urteil durch das brasilianische Bundesverfassungsgericht "Supremo Tribunal Federal" anerkennen lassen. Nochmal anders ist es, wenn Du in Brasilien geheiratet hat, denn dann ist Brasilien auch für die Scheidung zuständig, dein deutsches Scheidungsurteil ist ungültig. Ausserdem gibt es noch einen Wartefrist für eine Wiederheirat für Brasilianer. Nämlich ein Jahr, ausser Du warst zuvor schon so lange getrennt. Für einen Anerkennung Deiner deutschen Scheidung in Brasilien kommt es also darauf an, wie das bei Dir genau war.
Wo hast Du geheiratet?
Wo wurdest Du geschieden?
Enthält das Scheidungsurteil eine Begründung?
Warst Du vor der Scheidung getrennt? Wie lange?
Wo willst Du jetzt heiraten und welche Papiere benötigst Du dafür?

Wie Du siehst, kann das Ganze unter Umständen schnell kompliziert werden. (Deshalb wissen auch die meisten nicht wie es genau geht. Ich habe ein Buch gefunden: "O divorcio de um casal suico-brasileiro sob o prisma do novo diploma legal Suico, inclusive a homologacao da sentenca no Brasil".



paz e amor
Severino


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