Zitat:
No Brasil não é permitido a bigamia
Das gilt aber nur fürs Heiraten!
Und das was Brummelbärchens "Kleine" schreibt ist absolut korrekt. Ein Paar, das zusammen ist, muss nicht zusammenleben, um nach einer gewissen Zeit ein Anrecht auf die während der gemeinsamen Zeit angeschafften Güter zu haben. Ist einer der beiden jedoch verheiratet, so hat die Geliebte keine Ansprüche, sondern nur die Ehefrau (Schutz der Familie). Bei Todesfall des verheirateten "Bigamisten" hat die Geliebte jedoch einen Anspruch, sofern sie von ihm finanziell abhängig war. Aber nicht auf die Güter wie Auto, Haus usw. sondern auf o benefÃcio da Previdência.
P.S.: Ai Brummelbärchen, jetzt bist Du wegen halbtot bei Deinem Schatz in Misskredit gefallen.
P.P.S.: Das mit dem Grill ist eine gute Idee.