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 Betreff des Beitrags: Arbeitgeber und Sozialabgaben?
BeitragVerfasst: 16 Nov 2006 21:01 
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Registriert: 03 Nov 2006 20:49
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Also in den letzten Tagen habe ich mein Portugiesisch verbessert und bei einer Sache bin ich noch nicht fündig geworden. Wenn ich jemanden einstelle und den gesetzlichen Mindestlohn zahle, was muss ich als Arbeitgeber an gesetzlichen Abgaben bezahlen?



"In Mallorca trifft man mehr Deutsche als in Berlin."
Thomas Gottschalk am 23.6.2007


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 Betreff des Beitrags: Encargos sociais
BeitragVerfasst: 17 Nov 2006 06:03 
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Folgender Link hat einige Besipielrechnungen

http://www.guiatrabalhista.com.br/tematicas/custostrabalhistas.htm

divirta-se



Com as palavras todo cuidado é pouco, mudam de opinião como as pessoas. (J. Saramago)


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BeitragVerfasst: 26 Nov 2006 16:23 
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Und zahlreiche Anregungen dürfte es noch im "75-Gründe"-Threat geben... :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitgeber und Sozialabgaben?
BeitragVerfasst: 27 Nov 2006 19:59 
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Registriert: 28 Jun 2006 21:18
Beiträge: 716
Bernado hat geschrieben:
Also in den letzten Tagen habe ich mein Portugiesisch verbessert und bei einer Sache bin ich noch nicht fündig geworden. Wenn ich jemanden einstelle und den gesetzlichen Mindestlohn zahle, was muss ich als Arbeitgeber an gesetzlichen Abgaben bezahlen?

Etwa 90% auf den Nettobetrag sofort.
Nach 10 Jahren geht er dann Aufs Arbeitsgericht und holt sich alles was du hast (Im Minimum) :grgr:


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BeitragVerfasst: 27 Nov 2006 23:33 
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Frage: Wenn bei mir jemand auf Stundenbasis gearbeitet hat und dabei in 4 Monaten etwa 6000R$ verdient hat, hat er dann auch Anspruch auf den ganzen Kram, also 13. Gehalt anteilig, Ferien, FGTS. Gibt´s eine Frist innerhalbe der er diese Ansprüche nach Entlassung anmelden muss?


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BeitragVerfasst: 27 Nov 2006 23:50 
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Registriert: 28 Jun 2006 21:18
Beiträge: 716
Pedro I hat geschrieben:
Frage: Wenn bei mir jemand auf Stundenbasis gearbeitet hat und dabei in 4 Monaten etwa 6000R$ verdient hat, hat er dann auch Anspruch auf den ganzen Kram, also 13. Gehalt anteilig, Ferien, FGTS. Gibt´s eine Frist innerhalbe der er diese Ansprüche nach Entlassung anmelden muss?

selbstverständlich. Er hat 2 Jahre Zeit, diese Ansprüche einzuklagen. Normalerweise klagt er dann noch nicht geleistete Stunden, alle möglichen Zusatz rechte und so weiter ein. Du must beweisen dass er nicht recht hat, was dir im Normalfall schwer fallen wird.


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BeitragVerfasst: 28 Nov 2006 00:06 
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Beiträge: 476
Wohnort: Hauptstadt Afrikas,nicht Addis Abeba, im Volksmund auch: Idiotópolis
robertwolfgangschuster hat geschrieben:
Pedro I hat geschrieben:
Frage: Wenn bei mir jemand auf Stundenbasis gearbeitet hat und dabei in 4 Monaten etwa 6000R$ verdient hat, hat er dann auch Anspruch auf den ganzen Kram, also 13. Gehalt anteilig, Ferien, FGTS. Gibt´s eine Frist innerhalbe der er diese Ansprüche nach Entlassung anmelden muss?

selbstverständlich. Er hat 2 Jahre Zeit, diese Ansprüche einzuklagen. Normalerweise klagt er dann noch nicht geleistete Stunden, alle möglichen Zusatz rechte und so weiter ein. Du must beweisen dass er nicht recht hat, was dir im Normalfall schwer fallen wird.


13. Gehalt ist ja noch harmlos. In Portugal ist 14. fast normal. Wenn deine Angestellte auch noch schwanger wird kannst du nochmal zahlen. Als gutmuetiger Deutscher habe ich versucht mich korrekt zu verhalten und Gehaelter ueber 900 Euro (plus Nebenkosten) bezahlt. Inzwischen weiss ich, warum man in Portugal im mittleren Management weniger verdient.



Immer in Opposition, einen Status Quo gibt es nicht.


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BeitragVerfasst: 28 Nov 2006 00:17 
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dumpfbacke hat geschrieben:
. Inzwischen weiss ich, warum man in Portugal im mittleren Management weniger verdient.

Hehe, meine Nachbarin war 18 Jahre lang oder 28 Jahre ( so genau weiss ich es auch nicht) Putzfrau im Hotel Tropical Manaus und hat jetzt umgerechnet 220 000 Euro zugesprochen bekommen, Was glaubst warum die Varig Pleite angemeldet hat?
So jetzt schau ich meinem Sauerteig zu, ob er geht oder nicht und .... hinter mir die Sintflut.
ich mach mit dem Himbeegeist und dem Obstler Schluss, nächstes Monat kommt neuer.


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BeitragVerfasst: 28 Nov 2006 00:18 
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Registriert: 21 Aug 2006 00:43
Beiträge: 55
Wie sieht es denn wohl im folgenden Fall aus:

Meine Frau hatte ebenfalls auf Stundenbasis in BR ein neues Arbeitsverhältnis begonnen. Nun stellte sich nach etwa drei Wochen heraus, dass meine Frau im 1. Monat schwanger war (was vorher keiner wusste und nur durch Zufall anhand einer allgemeinen Blutuntersuchung ans Licht kam).
Der Arbeitgeber beschäftigte meine Frau daraufhin nicht weiter, zahlte auch ihre bis dahin geleistete Arbeit nicht und behauptete weiterhin, es haette nie ein Arbeitsverhältnis bestanden, bzw auch schon mal, er fühle sich ausserstande, aufgrund der Arbeitsleistung ein Gehalt zu zahlen.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag bestand nicht.

Wie wertet ihr die Erfolgsaussichten bei einer Klage? Und auf was kann man klagen, lediglich die 3 Wochen plus Sozialleistungen oder mehr?


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BeitragVerfasst: 28 Nov 2006 00:22 
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Registriert: 28 Jun 2006 21:18
Beiträge: 716
Pedro I hat geschrieben:
Wie sieht es denn wohl im folgenden Fall aus:

Meine Frau hatte ebenfalls auf Stundenbasis ein neues Arbeitsverhältnis begonnen. Nun stellte sich nach etwa drei Wochen heraus, dass meine Frau im 1. Monat schwanger war (was vorher keiner wusste und nur durch Zufall anhand einer allgemeinen Blutuntersuchung ans Licht kam).
Der Arbeitgeber beschäftigte meine Frau daraufhin nicht weiter, zahlte auch ihre bis dahin geleistete Arbeit nicht und behauptete weiterhin, es haette nie ein Arbeitsverhältnis bestanden, bzw auch schon mal, er fühle sich ausserstande, aufgrund der Arbeitsleistung ein Gehalt zu zahlen.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag bestand nicht.

Wie wertet ihr die Erfolgsaussichten bei einer Klage?

Essa é boa.
Das ist für den Arbeitgeber ein triftiger Grund zum Auswandern. Tá fudido, fudido, fudidinho würden wir hier sagen. Ich mach bei den Quengas selber den Schwangerschaftstest (ist zwar verboten aber was solls)
Für den Prozess braucht sie nicht einmal einen Anwalt oder Zeugen, hat schon alles gewonnen.


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