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Condor




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 Betreff des Beitrags: Aufenthalt in D legal verlängern
BeitragVerfasst: 23 Apr 2007 09:59 
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Meine Freundin ist seit 2 Monaten in D. Gibt es eine Möglichkeit das Visum legal um 90 Tage zu verlängern?


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BeitragVerfasst: 23 Apr 2007 12:31 
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Wenn Sie als Touristin eingereist ist, gehen eigentlich nur maximal 90 Tage und das 2 mal im Jahr - evtl. kann dir aber die Ausländerbehörde vor Ort weiterhelfen und dir einige nützliche Tips geben. - (In der Regel ist das auch ein bischen Ermessenssache der lokalen Behörden).

Ruf' einfach mal unverbindlich an und frage an deinem Wohnsitz.

Switchen auf Sprachaufenthalt oder Au Pair (falls sie jünger als 27 ist) geht leider auch nicht, dazu muß Sie schon mit dem entsprechenden Antrag (Visa) eingereist sein - der Touristenstempel kann nicht nachträglich verändert werden.


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BeitragVerfasst: 23 Apr 2007 13:09 
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Sprachkurs kann man trotzdem zumindest mal probieren - u.U. hat der Sachbearbeiter einen guten Tag.


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BeitragVerfasst: 23 Apr 2007 13:41 
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Jungs.....er will jetzt die Verlängerung nach 2 Monaten durchziehen und da ist es für jeden Sprachkurs und Au Pair zu spät.....

Es geht so nicht, die Gesetze bzw. die Durchführung der Gesetze wurden verschärft....das heißt, dass, wenn man eine Verlängerung haben will, muß man schon sehr sehr krank sein (mit Überprüfung vom bestellten Arzt des Ausländeramtes), denn eine Verlängerung aus anderen Gründen gibt es nicht mehr.

So muß man über das Übliche nachdenken, ausreisen und Wiedereinreise, ein Visum für nächstest Mal anvisieren usw...pp....


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BeitragVerfasst: 23 Apr 2007 13:51 
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Im Endeffekt weiss doch keiner hier, was wirklich geht und was nicht. Alles was wichtig steht, steht in Ausführungsverordnungen, auf die die Ausländerbehörden Zugriff haben. Außer denen und entsprechenden Anwältern haben darauf nur wenige Zugriff.

Deshalb: Probieren kostet nichts, und zur Not einfach mal bei mehreren Sachbearbeitern nachfragen.

"Geht nicht" und "die Gesetze wurden verschärft" ist mir etwas zu pauschal. Mit etwas Geschick und Glück kann trotzdem etwas gehen.

Ich hätte bis vor kurzem auch nicht gedacht, dass die Schwester meiner Frau zu einem einfachen Sprackkursvisum auch noch eine Arbeitserlaubnis dazubekommen könnte.


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BeitragVerfasst: 23 Apr 2007 15:35 
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Eine weitere Möglichkeit ist sich für die vorgeschriebene Zeit als Touristin in ein Nicht-Schengen-Land zu begeben (z.B. die Schweiz) und dann gleich die zweiten 90 Tage zu bekommen. In der Schweiz ist die vorgeschriebene Unterbrechung min. 30 Tage, weiss aber nicht was da für Deutschland gilt....
Möglich wäre auch die Anmeldung zur Heirat. Aber auch dabei hängt einiges vom Sachbearbeiter ab. Zumindest sollte ihre Geburtsurkunde schon Mal da sein. Dann bekommt man unter Umständen gleich weitere 90 Tage um die weiteren Dokumente zu organisieren. Heiraten muss man deswegen aber in dieser Zeit nicht. Schliesslich kann ja niemand zur Heirat gezwungen werden....
Es gibt also durchaus Möglichkeiten für eine Brasilianerin längere Zeit da bleiben zu können. Hängt aber von der Geschicklichkeit des Gastgebers im Umgang mit Behörden ab, denn offiziell gilt per Gesetz 2x90 Tage. Darauf kann der Beamte bestehen. Auch für eine Heirat ist der offizielle Weg über den Antrag eines Heiratsvisums vor der Einreise. Aber eben Ausnahmen gibt es immer....



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 24 Apr 2007 09:50 
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Moranguinho hat geschrieben:
Im Endeffekt weiss doch keiner hier, was wirklich geht und was nicht. Alles was wichtig steht, steht in Ausführungsverordnungen, auf die die Ausländerbehörden Zugriff haben. Außer denen und entsprechenden Anwältern haben darauf nur wenige Zugriff.

Deshalb: Probieren kostet nichts, und zur Not einfach mal bei mehreren Sachbearbeitern nachfragen.

"Geht nicht" und "die Gesetze wurden verschärft" ist mir etwas zu pauschal. Mit etwas Geschick und Glück kann trotzdem etwas gehen.

Ich hätte bis vor kurzem auch nicht gedacht, dass die Schwester meiner Frau zu einem einfachen Sprackkursvisum auch noch eine Arbeitserlaubnis dazubekommen könnte.


Genau, Ausnahmen kann es geben, wenn man das B-Vitamin hat oder einen Sacharbeiter, der es nicht so genau nimmt....... Möglich ist alles, aber was glaubst du denn, woher ich es weiß, alles vom Ausländeramt von drei Städten mit ein paar Freunden/Bekannten, die genau wie oben ihre Freundinnen etwas länger da haben wollten. An den Ausländerämtern wurden mal mit Arroganz, mal mit ojektiven Erklärschwall und mal mit Mitgefühl, aber unabrückbar erklärt, dass es keinen Grund mehr gibt über 3 Monate hinaus zu bleiben, wenn man mit dem Tourismus-Sichtvermerk eingereist ist und bei einer Krankheit, wo man nicht reisen kann, wird dann noch ein eigener Arzt bestellt! Naja, da bleibt nur illegal zu bleiben mit allen Risiken, die dies vielleicht haben kann, oder man visiert ein nächtest mal an mit Visum (Au Pair, Studium usw.).
Einen Anwalt, der das in der Vergangenheit auch mal für jemanden durchgeführt hat, habe ich auch mal gefragt, ob das jetzt immer noch geht...der sagte, jetzt macht er dies nicht mehr, da es sich nicht lohnt...früher kein Problem, heute quasi unmöglich.


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