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 Betreff des Beitrags: Aufenthaltserlaubnis nach wievielen Jahren der Ehe ?
BeitragVerfasst: 17 Apr 2007 10:09 
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Gregor hat geschrieben:

Ist meist sinnvoller, da bei Beendigung der Ehe sonst die Permanencia erlischt.



Wie ist das eigentlich genau ?
Nach wievielen Jahren Ehe erhält man die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis, auch wenn die Ehe "erlischt" (Scheidung / Tod)



Maaret jut,
Strandläufer

Der Unterschied zwischen Deutschland und einer Bananenrebublik: In Deutschland wachsen keine Bananen.


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BeitragVerfasst: 17 Apr 2007 23:50 
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Worum geht´s, Deutschland oder Brasilien?

Die Aufenthaltsgenehmigung bzw. Permanência ist nicht an ein Mindestzeitraum gebunden den man verheiratet sein muss!

Heute heiraten und morgen kann man die AE/Perma. beantragen!

Das einzigste was einen Unterschied macht, ist das wer bereits 5 Jahre oder länger verheiratet ist, bei der Beantragung der bras. PERMANÊNCIA via bras. Konsulat/Botschaft in Deutschland innerhalb weniger Tage bereits das Visum bekommt. Sonst würde es halt 1 oder 2 Monate dauern bis das Visum erteilt wird.

8)


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis nach wievielen Jahren der Ehe ?
BeitragVerfasst: 18 Apr 2007 00:30 
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Strandläufer hat geschrieben:
Gregor hat geschrieben:

Ist meist sinnvoller, da bei Beendigung der Ehe sonst die Permanencia erlischt.



Wie ist das eigentlich genau ?
Nach wievielen Jahren Ehe erhält man die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis, auch wenn die Ehe "erlischt" (Scheidung / Tod)


ich habe meine perma definitivo damals nach 8 monaten ehe hier in parnaiba erhalten.



o sol nasce pra todos; a sombra pra quem merece.


hispaniolanews


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BeitragVerfasst: 18 Apr 2007 06:41 
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Hab mich nicht klar ausgedrückt:

Es geht sich um folgendes:

Altbekannt: Eine Chica heiratet nach Deutschland "ein". Die Liebe verblasst, die Scheidung folgt. Wenn sie mindestens drei Jahre (früher fünf ?) Jahre verheiratet war und durchweg in Deutschland gelebt hat, bekommt sie die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis (und auch den deutschen Pass so weit ich weiss) auch wenn sie nicht mehr mit einem Deutschen verheiratet ist. Ok.

Nun das ganze in Brasilien, wir, die Gringos, ehelichen eine Brasiliera, und bekommen also erstmal eine Aufenthalterlaubnis. Nach einiger Zeit ist es nicht mehr so dolle, und die Scheidung steht an.

PROBLEM: Wenn wir Gringos wirklich - wie Gregor schreibt - damit die Aufenthaltserlaubnis verlieren, sieht es finster aus. Außerdem wird man dadurch erpressbar, sofern man was zu verlieren hat in Brasilien.


Deshalb interessiert mich das Pendant zum Beispiel aus Deutschland, wieviele Jahre muß man mit der Brasilianerin verheiratet gewesen sein ( und evtl. auch in Brasilien gelebt haben ?) um die UNBEFRISTETE Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, als auch NACH DER SCHEIDUNG in Brasilien wohnen zu können.

Hintergrund: Sie will unbedingt ein Kind, ich will aber definitiv nicht. Sieht so aus, als müßte sie sich dazu einen anderen Mann suchen...
Ich möchte aber auch nach der möglichen Scheidung weiter in Brasilien leben !



Maaret jut,
Strandläufer

Der Unterschied zwischen Deutschland und einer Bananenrebublik: In Deutschland wachsen keine Bananen.


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BeitragVerfasst: 18 Apr 2007 16:10 
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Ein Erlöschen der Permanencia ist in Brasilien für eine Beendigung der Ehe nicht geregelt. Es gibt aber eine juristische Debatte darüber, was dann eigentlich passieren soll. Nach der Konzeption des brasilianischen Rechts bedeutet das Nichtvorsehen des Erlöschens, dass das Visum fortbesteht. Die Bundespolizei sieht das aber nicht gern, da man dann ja nur für 1 Tag verheiratet sein könnte usw. Dort wird daher öfter behauptet, dass sich das Aufenthaltsrecht erst nach fünf Jahren verselbstständigt (die Zahl die Du suchst). Im Entwurf des neuen Ausländergesetzes ist das jetzt ausdrücklich geregelt.

Da es bis vor kurzem keine Vereinheitlichung der Rechtssprechung in Brasilien gab und damit dazu noch kein bindendes Urteil ergangen ist, hängt es ein Stück weit von Deinem Anwalt ab. Und ehrlich gesagt davon, ob die PF überhaupt mitbekommt, dass Du Dich scheiden lässt. Am Einfachsten ist sicherlich, die doppelte Staatsbürgerschaft nach einem Jahr Permanencia einfach mitzunehmen, dann erledigt sich die Frage.


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