Auf der Suche nach einer Möglichkeit mit meiner brasilianischen Verlobten in Rio bis Ende 2008 zusammen zu leben und nach mehreren Gesprächen mit der Brasilianischen Botschaft hab ich heute Abend diese mail erhalten:
Aufenthaltsgenehmigungen für Ehepartner oder Lebensgefährten, gleichen oder Geschlechts oder nicht, von brasilianischen Staatsbürgern oder Ausländern mit brasilianischem Ausländerausweis (Registro Nacional de Estrangeiro, RNE) müssen direkt in Brasilien beim Nationalen Einwanderungsrat (Conselho Nacional de Imigração, CNIg) beantragt werden. Ein offizielles Schreiben, das die Dauerhaftigkeit der Verbindung bestätigt und mit dem Antrag beim CNIg eingereicht werden muss, muss zuvor in der Konsularabteilung legalisiert werden. Mehr dazu unter:
http://www.brasilianische-botschaft.../c031_lega.html
Mit freundlichen Grüßen,
Konsularabteilung
Brasilianische Botschaft - Berlin
Kann mir jemand etwas daüber sagen? Hat jemand schon mal eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt weil er mit einem Lebensgefährten(nicht Ehepartner) zusammen leben möchte?
Heute erreiche ich keinen mehr in der BOtschaft. Aber ich bin neugierig.
Habt Ihr informationen?
Gruß
Tom