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Condor




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BeitragVerfasst: 07 Aug 2007 09:54 
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Lauros hat geschrieben:
Ich habe nochmal eine Frage zum Ausreisegenehmigung für Kinder ,Ich habe meiner Bekannten gesagt sie sollte das Dokument Autoricacao de Viagem vom Vater in Brasilien machen lassen ,sie hat sich daraufhin beim Konsulat erkundigt und ihr wurde gesagt ,das sie vorher ein Dokument vom Konsulat ausfüllen müsste und das dieses dann zum Vater geschickt werden müsste bevor er die Ausreisegenehmigung in Brasilien machen könnte !
Für mein Verständnis hat aber die Ausreisegenehmigung des Vaters nicht mit der Ausreisegenehmigung der Mutter zu tun

Die Beamten am Flughafen in Brasilien verlangen die AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM von dem Elternteil, der das Kind nicht begleitet. Reist das Kind ganz ohne Elternteil, so benötigt es BEIDE Zettel.
Ausgestellt werden die beim Juiz de Menores (mit oder ohne Einwilligung) oder beim brasilianischen Konsulat im Ausland.



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Severino


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BeitragVerfasst: 07 Aug 2007 10:27 
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Das heisst für mich der Vater des Kindes kann sein Dokument aleine ausstellen oder ?


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BeitragVerfasst: 07 Aug 2007 11:33 
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Lauros hat geschrieben:
Das heisst für mich der Vater des Kindes kann sein Dokument aleine ausstellen oder ?

Ja. Dieses muss er unterschreiben und seiner Tochter geben (oder deren Mutter). Gilt normalerweise für zwei Jahre.
Will er das nicht unterschreiben, kann auch die Mutter beim juiz das menores in Brasilien ein solches Papier bekommen. Dann unterschreibt im Prinzip der Richter anstelle des Vaters. Und das Kind kann in Begleitung der Mutter das Land wieder verlassen.
Dieses Dokument ist seit Jahren das offizielle Papier. Irgendwelche anderen Schriftstücke interessieren die Grenzbeamten nicht. Deshalb hatte die Frau Deines Bekannten bis anhin einfach Glück. Wie das Dokument aussieht siehst Du auch auf den Seiten der brasilianischen Botschaften (z.B. Schweiz: http://www.consuladobrasil.ch )
EDIT: Link funktioniert momentan nicht, weil das Konsulat in Zürich gerade umzieht...



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BeitragVerfasst: 07 Aug 2007 17:34 
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so nun melde ich mich auch mal wieder zum thema meine Frau ist gerde drüben wegen einer solchen geschichte. aber ab und zu hat es leute die hier einfach nur stuss schreiben ohne ahnung zu haben, echt schade für die die infos suchen.
Aber erstmal ein paar fakten.

Kind:8 jahre alt in Rio geboren.
Vater: Deutscher,weit seit über 20 jahren in Brasilien wohnhaft.
Mutter:Brasilianerin

leibliche Mutter und leiblicher Vater waren nie zusammen verheiratet, das Kind wurde aber auf Wunsch des Vaters auf beide beim zuständigen Cartorio registriert.

Frau heiratet später Schweizer(mich), Vater weiss bescheid und gibt unterschrift für die ausreise mit kind.

Nach 3 Jahrenals der alte pass abgelaufen war , gibt der vater per fax wieder die zustimmung zur ausstellung des reisepasses.

alimente vom vater:fehlanzeige, aber eh scheissegal und unwichtig.
Interessa an kontakt zu kind: noch grössere fehlanzeige,leider nicht scheissegal und nicht unwichtig.

Im Jahr 2006 wieder pass abgelaufen, konsulat verweigert nun ausstellung des passes, da wenn man mit dem kind im ausland lebe müsse man auch das alleinige sorgerecht haben und nicht nur die reisegenehmigung.



So und nun meine persönlichen erfahrungen:
Wenn der alte plötzlich anfängt zu spinnen und selbst die reisegenmigung nicht mehr ausstellt siehts bereits zappenduster aus.

Nun zur zeit meine Frau drüben auf dem Jugendamt versucht das alleinige sorgerecht zu beantragen, mit schriftlicher und übersetzter beglaubigtem schreiben von mir, das ich seit 7 Jahren finanziell für das kind aufkomme und auch die erziehung bei mir und der mutter liegt.

Antwort an meine Frau ohne Unterschrift vom leiblichen Vater sei nichts zu machen.

Und bevor jemand auf die idee kommt ich soll dem mann druck machen über gericht etc,so einfach ist das nicht, daa der arsch plötzlich abgetaucht ist oder vielleicht ist er schon tot, ich für meinen teil vermute zuviel gekifft, denn wenn du dir mit gut 50 die zunge pircen lässt,haste auf jednfall einen an der Waffel.

@BrasilJaneiro:
das kannst gleich vergessen, da bei der einbürgerung der name auf der geburtsurkunde verwendet wird,wird selbst der dümmste brasilianische bauerntölpel bepder pf darauf kommen das das kind auch brasilianer ist und bei der ausreise auf den brasilianischen pass bestehen.
War ich bei meinen bekannten selbst schon dabei und die kinder sind sogar in der schweiz geboren.

Ich komme für mich so langsam zum schluss das das was didis frau gemacht hat das schlaueste und einzig richtige(wenn auch nicht legal) ist.
oder dem kind bis es 18 jahre ist brasilien vorenthalten was ich aber für falsch halte.


neginho



schreibfehler im nick sind bewusst und beabsichtigt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ausreise fast verweigert
BeitragVerfasst: 07 Aug 2007 17:51 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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BrasilJaneiro hat geschrieben:
....Wenn alle schlau waren, dann hat die Stieftochter die deutsche Staatsbürgerschaft. Dann reist sie als Deutsche ein und als Deutsche aus. Auch wenn sie als Brasilianerin eingereist ist, dann kann sie wieder ausreisen. Macht es den ungebildeten Beamten nicht so schwer. Schließlich hat der vierte Beamte dies gewußt. Gäbe es wirklich ein Gesetz, daß die Ausreise verhindern dürfte, dann wäre sie mit Sicherheit jetzt nicht wieder in Deutschland. Sobald die brasilianischen Beamten ins grübeln kommen, dann halten sie lieber ein Kind fest als es zu ihrer gewohnten Umgebung reisen zu lassen. Habe die Autorizacao in Guarulhos gratis innerhalb von 2 Minuten für meine zwei brasilianischen Töchter gehabt. Der Umgang mit der Policia ist halt sehr wichtig.
Ja und Nein. Nach dem Gesetzt muss ein Brasilianer seinen brasilianischen Pass zeigen und der Rest zur VIAGEM de MENORES findest Du hier:

DAS BRASILIANISCHE GESETZ hat geschrieben:
Viagem de Menores

Tais viagens devem obedecer ao Estatuto da Criança e do Adolescente:

Seção III – Da autorização para viajar

Art. 83 – Nenhuma criança poderá viajar para fora da comarca onde reside, desacompanhada dos pais ou responsável, sem expressa autorização judicial.
§ 1º - A autorização não será exigida quando:
a) - tratar-se de comarca contígua à da residência da criança, se na mesma unidade da Federação, ou incluída na mesma região metropolitana;
b) - a criança estiver acompanhada:
1) de ascendente ou colateral maior, até o terceiro grau, comprovado documentalmente o parentesco;
2) de pessoa maior, expressamente autorizada pelo pai, mãe ou responsável.
§ 2º - A autoridade judiciária poderá, a pedido dos pais ou responsável, conceder autorização válida por dois anos.

Art. 84 – Quando se tratar de viagem ao exterior, a autorização é dispensável, se a criança ou adolescente:
I – estiver acompanhado de ambos os pais ou responsável;
II – viajar na companhia de um dos pais, autorizado expressamente pelo outro através de documento com firma reconhecida.

Art. 85 – Sem prévia e expressa autorização judicial, nenhuma criança ou adolescente nascido em território nacional poderá sair do País em companhia de estrangeiro residente ou domiciliado no exterior.

Natürlich kann man auf den jeitinho setzen, aber wenn es in die Hose geht (und das ist ziemlich wahrscheinlich), dann bleiben die Kinder in Brasilien, Du kannst neue Flüge buchen und erst Mal zusehen wer dann Dein eingechecktes Gepäck am Ziel abholt.... Jedenfalls ist ein brasilianischer Polizeibeamter, der die Entführung eines Minderjährigen verhindert hat hoch angesehen...



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Severino


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BeitragVerfasst: 07 Aug 2007 18:06 
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@severino: tolle informative aussagen die das sagen was ich eigentlich sagen wollte, dafür hat mich dein letzter satz zum schmunzeln gebracht.
Nichts gegen die brasilianischen gesetzte aber manchmal,sind sie zum lachen.
denn auf der einen seite frage ich mich wenn es solche gesetzte gibt wieso dann innerhlab von brasilien so viele kinder verschwinden, oder sich fast keiner einen deut um die vielen strassenkinderscherrt?

oder zbsp. die 15 jährige nichte meiner frau lebt zur zeit in einem hotel in dem sie weder kost noch logis bezahlen muss.Da sie angeblich bei einer modelagentur unter vertrag steht, aber bisher noch keinen cent verdient hat,da noch keine aufträge.

an den fotos die ich gesehen habe wird die agentur nicht die seriöseste sein.

ich selbst gehe mal davon aus das sie sich wie supergringo es ausdrücken würde sich als freizeit gpd verdingt oder der hotlbesitzer sie sich als geliebte hält, aber der mutter scheint egal zu sein wie und von was die kleine in sao paulo lebt, hauptsache sie schickt geld nach hause.

soviel zum schutz von kindern in brasilien.

neginho



schreibfehler im nick sind bewusst und beabsichtigt.


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BeitragVerfasst: 08 Aug 2007 07:39 
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@neginho,
ja, das ist eben die brasilianische Realität. Traurig aber wahr. Man sollte sich da immer überlegen in welcher Position das Gegenüber ist. Gegen einen Beamten der PF ist der gewöhnliche Tourist ein Nichts. Der der dann noch rumschreit, von Anwalt und Rechten plappert hat in dem Land, das vor noch nicht allzu langer Zeit noch unter Militärdiktatur stand, wohl definitiv die Arschkarte gezogen. Und zu hoffen das Ganze mit ein paar Dollars zu regeln wird ziemlich sicher in diesem Fall auch nach hinten losgehen. Demzufolge würde ich den Satz
BrasilJaneiro hat geschrieben:
Der Umgang mit der Policia ist halt sehr wichtig.
korrigieren: Der respektvolle und korrekte Umgang...
Aber so ungebildet, dass ein brasilianischer Polizist ein Mädchen mit brasilianischen Vorfahren, das einen deutschen Pass hochhält wenn schon nicht am Aussehen, dann doch am Namen erkennt, ist keiner der Beamten.... sorry, BrasilJaneiro: Das ist Quatsch:
Zitat:
Wenn alle schlau waren, dann hat die Stieftochter die deutsche Staatsbürgerschaft. Dann reist sie als Deutsche ein und als Deutsche aus. Auch wenn sie als Brasilianerin eingereist ist, dann kann sie wieder ausreisen. Macht es den ungebildeten Beamten nicht so schwer. Schließlich hat der vierte Beamte dies gewußt. Gäbe es wirklich ein Gesetz, daß die Ausreise verhindern dürfte, dann wäre sie mit Sicherheit jetzt nicht wieder in Deutschland. Sobald die brasilianischen Beamten ins grübeln kommen, dann halten sie lieber ein Kind fest als es zu ihrer gewohnten Umgebung reisen zu lassen. Habe die Autorizacao in Guarulhos gratis innerhalb von 2 Minuten für meine zwei brasilianischen Töchter gehabt. Der Umgang mit der Policia ist halt sehr wichtig.

Denn es gibt wirklich ein Gesetz, die Beamten sind nich ungebildet eher unmotiviert aber gewissenhaft, was ja
Zitat:
mit dann halten sie lieber ein Kind fest als es zu ihrer gewohnten Umgebung reisen zu lassen
bestätigt wird. Dass die AUTORIZAÇÃO in GRU bei der Policia gemacht werden kann ist mir auch neu. Dazu braucht es die Juiz das Menores.
Hat ja auch PAN2007 bereits erwähnt. Und auch didi. Jedenfalls sind die Aussagen von BrasilJaneiro verwirrend... oder er ist noch nie mit brasilianischen Kindern ausgereist...



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