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 Betreff des Beitrags: Ausreise fast verweigert
BeitragVerfasst: 19 Jul 2007 09:28 
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Registriert: 15 Apr 2007 11:20
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Wir haben ja hier bereits ein Artikel mit Einreise verweigert ,wie mir ein naher Bekannter berichtet hat ist seinem brasilianischen Stieftochter die jetzt 12 ist beinahe in Brasilien (Recife )die Ausreise verweigert worden ,die Fakten seine Stieftochter lebt seit dem zweiten lebensjahr in Deutschland seine Ehefrau hat ein Notarielles beglaubigtes Dokument das sie das aleinige Sorgerecht für sie hat und das ihr Tochter im Ausland leben darf (vom Vater Unterschrieben ) ,jedes Jahr konnte man mit diesen Dokument problemlos ausreisen jetzt in den Oster Ferien sagte die Policia Federal bei der Ausrreise ,das das Dokument nicht ausreicht (was vorher jahrelang ging)und wollte die Ausreise nicht genehmigen drei Beamte wollten sie wieder zurückschicken ,das Argument das die Tochter in Deutschland zur Schule geht und die Botschaft in Berlin erklärt hatte das das Dokument problemlos zur Ausreise sich eigne interresierte sie nicht und nur nach grossen Palaver liess der vierte Beamte die Familie Ausreisen ,mir haben jetzt meine freunde erklärt nicht mehr bis zum 18 Lebensjahr mit der Tochter nach Brasilien zu fliegen :!:


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 Betreff des Beitrags: Re: Ausreise fast verweigert
BeitragVerfasst: 19 Jul 2007 10:24 
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Registriert: 07 Mär 2007 22:46
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iggi hat geschrieben:
die Fakten seine Stieftochter lebt seit dem zweiten lebensjahr in Deutschland seine Ehefrau hat ein Notarielles beglaubigtes Dokument das sie das aleinige Sorgerecht für sie hat und das ihr Tochter im Ausland leben darf (vom Vater Unterschrieben)


der (offenbar in brasil lebende) vater kann natuerlich jederzeit eine abaenderung verlangen und hierzu notfalls auch das gericht anrufen..



gruesse, diter

Certo dia, o índio pegou a canoa e remou, remou, remou até encontrar a bela Iara, que o levou para o fundo das águas.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ausreise fast verweigert
BeitragVerfasst: 19 Jul 2007 10:29 
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Registriert: 10 Sep 2006 17:57
Beiträge: 138
Wohnort: München
Diter_Rio hat geschrieben:
iggi hat geschrieben:
die Fakten seine Stieftochter lebt seit dem zweiten lebensjahr in Deutschland seine Ehefrau hat ein Notarielles beglaubigtes Dokument das sie das aleinige Sorgerecht für sie hat und das ihr Tochter im Ausland leben darf (vom Vater Unterschrieben)


der (offenbar in brasil lebende) vater kann natuerlich jederzeit eine abaenderung verlangen und hierzu notfalls auch das gericht anrufen..


Auch wenn sie das alleinige Sorgerecht hat braucht es bei der Ausreise eine Reisegenehmigung. Das hatten wir erst hier: 7435-15/autorizacao-para-viagem-die-2-te/

Ich schätze mal, die gibt es beim bras. Konsulat. Kann aber ohne den Vater beantragt werden, da sie ja das alleinige Sorgerecht hat.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 19 Jul 2007 10:36 
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Beiträge: 3047
Wohnort: Anapolis GO
Das Problem wird wohl darin bestanden haben, das das 2 Jahr gültige Formular AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM abgelaufen war....



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags: ja das wird es auch hier gewesen sein..
BeitragVerfasst: 19 Jul 2007 10:41 
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Registriert: 30 Nov 2004 08:10
Beiträge: 1706
ohne die Reisegenehmigung wird es schwierig, lange Diskussionen.. und vielleicht geht es irgendwann mal garnicht mehr...



Gruss brasilmen Thomas
http://www.brasilmen.de


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 22 Jul 2007 11:55 
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Beiträge: 55
Weiss jeman von euch ob der Vater die Ausreisegenehmigung alleine ausstellen kann oder muss die Mutter auch vor Ort sein , meine Bekannte will nämlich bevor sie wieder nach Brasilien reist (mit Kind ) diese Genehmigung vorher ausgestellt haben !


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 22 Jul 2007 13:03 
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Registriert: 04 Apr 2007 00:25
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hallo,
der partner braucht bei beantragung der reisegenehmigung nicht anwesend sein, was benoetigt wird ist eine kopie der geburtsurkunde aus der hervorgeht das der antragsteller auch der vater/mutter des kindes ist.

meiner frau wurde mal die ausreise aus brasil verweigert, da fuer die kids die genehmigung fehlte, ich hab sie am naechstem tag in de gemacht und nach br gefaxt, daraufhin konnte sie reisen.

interresant vielleicht noch in diesem zusammenhang, fuer ihr erstes kind, dessen vater ich nicht bin, hat sie eine neue geburtsurkunde erstellen lassen wo im feld vater "unbekannt" eingetragen wurde (er hatte sie sitzengelassen, bevor das kind geboren war, in der ersten geb.urk. war er aber eingetragen).

gruss didi


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 Betreff des Beitrags: Re: Ausreise fast verweigert
BeitragVerfasst: 22 Jul 2007 16:11 
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Registriert: 11 Dez 2006 18:43
Beiträge: 127
Wohnort: Rio de Janeiro
iggi hat geschrieben:
.... ,mir haben jetzt meine freunde erklärt nicht mehr bis zum 18 Lebensjahr mit der Tochter nach Brasilien zu fliegen :!:


So ein QUATSCH :!: Totale Übertreibung :!: :evil:

Da hier allerdings malwieder nur vom hören-sagen dritter berichtet wird, ist es natürlich schwer überhaupt zu ermitteln warum es denn ausgerechnet diesmal Schwierigkeiten bei der Ausreise gab. Da von Familie die Rede ist war die 12-jährige ja wohl auch nicht alleine Unterwegs.
Um welches Dokument genau handelt es sich denn, AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM PARA MENORES, evtl. abgelaufen wie hier schon vermutet, obwohl es da auch fälle gibt das die vom Juiz unbefristet ausgestellt wird, andere Richter stellen unr befristete aus, vielleicht war dies der Grund, wiel die Beamten davon ausgingen das es nur befristete gibt. :!: :?: :roll: War es villeicht gar keine AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM, sondern nur ein Schriftstück in dem der Vater zustimmt :roll: oder vielleicht die Sorgerechtserteilung für die Mutter, die wiederum nicht automatisch als Reisegenehmigung fungiert, oder doch :!: :?: :roll:
Nichts genaus weiss man nicht, schon gar nicht die Beamten vor Ort. Denke mal das die endgültige Erlaubnis des 4. Baemten eher darauf beruht, mal wieder beide Augen zugedrückt zu haben :!: :twisted:
JEITINHO eben :!: :lol:

Viel Spass bei der nächsten Brasilienreise, wenn das Rätselraten weitergeht :!: :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Ausreise fast verweigert
BeitragVerfasst: 22 Jul 2007 17:50 
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Registriert: 20 Mai 2007 14:31
Beiträge: 463
Wohnort: Wiesbaden, Rio & São Paulo
iggi hat geschrieben:
Wir haben ja hier bereits ein Artikel mit Einreise verweigert ,wie mir ein naher Bekannter berichtet hat ist seinem brasilianischen Stieftochter die jetzt 12 ist beinahe in Brasilien (Recife )die Ausreise verweigert worden ,die Fakten seine Stieftochter lebt seit dem zweiten lebensjahr in Deutschland seine Ehefrau hat ein Notarielles beglaubigtes Dokument das sie das aleinige Sorgerecht für sie hat und das ihr Tochter im Ausland leben darf (vom Vater Unterschrieben ) ,jedes Jahr konnte man mit diesen Dokument problemlos ausreisen jetzt in den Oster Ferien sagte die Policia Federal bei der Ausrreise ,das das Dokument nicht ausreicht (was vorher jahrelang ging)und wollte die Ausreise nicht genehmigen drei Beamte wollten sie wieder zurückschicken ,das Argument das die Tochter in Deutschland zur Schule geht und die Botschaft in Berlin erklärt hatte das das Dokument problemlos zur Ausreise sich eigne interresierte sie nicht und nur nach grossen Palaver liess der vierte Beamte die Familie Ausreisen ,mir haben jetzt meine freunde erklärt nicht mehr bis zum 18 Lebensjahr mit der Tochter nach Brasilien zu fliegen :!:


Wenn alle schlau waren, dann hat die Stieftochter die deutsche Staatsbürgerschaft. Dann reist sie als Deutsche ein und als Deutsche aus. Auch wenn sie als Brasilianerin eingereist ist, dann kann sie wieder ausreisen. Macht es den ungebildeten Beamten nicht so schwer. Schließlich hat der vierte Beamte dies gewußt. Gäbe es wirklich ein Gesetz, daß die Ausreise verhindern dürfte, dann wäre sie mit Sicherheit jetzt nicht wieder in Deutschland. Sobald die brasilianischen Beamten ins grübeln kommen, dann halten sie lieber ein Kind fest als es zu ihrer gewohnten Umgebung reisen zu lassen. Habe die Autorizacao in Guarulhos gratis innerhalb von 2 Minuten für meine zwei brasilianischen Töchter gehabt. Der Umgang mit der Policia ist halt sehr wichtig.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 07 Aug 2007 09:45 
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Registriert: 03 Jul 2007 14:00
Beiträge: 164
Ich habe nochmal eine Frage zum Ausreisegenehmigung für Kinder ,Ich habe meiner Bekannten gesagt sie sollte das Dokument Autoricacao de Viagem vom Vater in Brasilien machen lassen ,sie hat sich daraufhin beim Konsulat erkundigt und ihr wurde gesagt ,das sie vorher ein Dokument vom Konsulat ausfüllen müsste und das dieses dann zum Vater geschickt werden müsste bevor er die Ausreisegenehmigung in Brasilien machen könnte !
Für mein Verständnis hat aber die Ausreisegenehmigung des Vaters nicht mit der Ausreisegenehmigung der Mutter zu tun ! :?:



PS. Iggi ist Lauros (konnte mich nicht mehr unter Iggi einloggen)


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