Brasilien ist eines der liberalsten Länder bezüglich Aufenthaltsgenehmigungen weltweit! Eine stabile Demokratie, umsichtige Politik, sowie beste wirtschaftliche Aussichten machen Brasilien ebenfalls als Wohn- und Arbeitsland sehr attraktiv neben einer faszinierenden Landschaft und Kultur.
Touristen können ohne Visum mit ihrem noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass einreisen. Die Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage, danach Verlängerung für etwa 8,–Euro (bei der Policia Federal) für weitere 90 Tage. Wer danach nicht ausreist, kann pro überzogenen Tag um etwa 3 Euro zur Kasse gebeten werden.
Um eine Aufenthaltsgenehmigung für Brasilien zu erhalten gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Heirat mit Brasilianer/in
Ab dem Zeitpunkt der Heirat bzw. dem Einreichen bei der Policia Federal, bekommt der Ausländer/in eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (Protocol), welches ihm sofort erlaubt legal im Land zu leben. Es dauert dann in der Praxis etwa 1 - 1,5 Jahre bis es zur entgültigen Aufenthaltsgenehmigung (Permanencia) kommt. In diesem Zeitraum wird die Policia Federal zumindest einmal kontrollieren, ob es sich auch tatsächlich um eine richtige und nicht um eine Scheinehe handelt.
Einfacher und schneller bekommt man die Daueraufenthaltsgenehmigung wenn man direkt nach der Heirat schon in Deutschland, Österreich, Schweiz usw. diese beim zuständigen brasilianischen Konsulat beantragt. Die Bearbeitungszeit beträgt dann nur etwa 4 Wochen.
- Brasilianisches Kind
Die Eltern (gleich welcher Nation), deren Kind auf brasilianischen Boden zur Welt kommt, können durch die Tatsache das das Kind in Brasilien zur Welt gekommen ist, ebenfalls einen Antrag einreichen um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
- Rentner
Rentner können bei nachgewiesenem Einkommen von mindestens US$ 2.000,- pro Monat ebenfalls ein Dauervisum beantragen. Zusätzlich können bis zu zwei Familien-Angehörige in Form der Familienzusammenführung für das Visum einen Antrag mit einreichen. Bei jeder weiteren Person sind weitere 1.000,- US$ pro Monat als Nachweis zu erbringen. Was das Alter von Rentnern betrifft gibt es keinerlei Grenze mehr, wichtig ist der alleinige Rentennachweis, der bei mindestens 2.000,- Dollar liegen muss!
- Auslands-Investition
Des Weiteren gibt es spezielle Möglichkeiten für befristete Aufenthaltsgenehmigungen wie die für Studenten, Facharbeitskräfte oder Führungskräfte. Investoren können ab einer Summe von 50.000,00 U$ Dollar für sich und ihre Familie ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
- Investieren in Brasilien
Jede natürliche Person kann ab einer Investitionssumme von 50.000,00 US-Dollar eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bekommen. Dabei muss unter anderem ein Investitionsplan vorgelegt werden, welcher nach 5 Jahren überprüft wird. Die Dauer bis zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung nimmt je nach Vorbereitungszeit und Art der Investition (Unternehmung) etwa 6 Monate in Anspruch.
Folgende Vorgehensweise sollten Sie dabei wählen:
- Kauf oder Mieten eines Büro’s, Lokal’s, etc… für den Firmensitz
- Gründung einer Firma (LTDA - Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- Bestellung des Geschäftsführers (Brasilianer oder Ausländer mit fixen Wohnsitz in Brasilien)
- Eröffnung des Firmenkontos
- Anmeldung bei der Zentralbank (RDE-IDE-Nummer)
- Überweisung der Investitionssumme (mind. 50.000,00 US$)
- Zentral-Bank-Registrierung des Auslandskapitals als Investitionssumme
- Genaue Beschreibung des Businessplan (Firmenaktivität, Anzahl der Angestellten, Geschäftsführer, etc…)
- Einreichen beim Arbeitsministerium
Nach etwa 30 Tagen wird sofern alle notwendigen Dokumente eingereicht wurden, die Arbeitsgenehmigung vom Arbeitsministerium erteilt. Nachdem die Arbeitsgenehmigung erteilt wurde, kann der Antragsteller das Dauervisum beantragen, welches im brasilianischen Konsulat des eigenen Heimatlandes erfolgt.
Im Anschluss reist er wieder nach Brasilien und mit diesem Einreise-Datum laufen die ersten 5 Jahre des zuvor genehmigten Visums. Nach erfolgter Einreise muss sich der Antragsteller bei der zuständigen Bundespolizei (Policia-Federal) melden um dort die Aufenthaltsgenehmigung abzuschließen.
Der Antragsteller wird vorläufig ein Protokoll bekommen, bis seine RNE (Registro Nacional de Estrangeiro - Ausweisskarte) fertig ist.
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