PeerBr hat geschrieben:
- Wie lange dauert das normalerweise? Was kostet es?
Keine Ahnung, kommt sicher darauf an wie ernst es Deinem AG damit ist und wieviel Zeit er investiert, bzw. wie gut die Nachweise sind, das es fĂĽr den Job keinen arbeitslosen Brasi gibt.
PeerBr hat geschrieben:
- Kann ich das beschleunigen, in dem ich z.B. Dokumente schon übersetzen lasse – welche Dokumente brauche ich?
Nicht viel, zuerst musst Du abwarten bis die Arbeitsgenehmigung durch ist. Dann kannst DU unter Berufung auf diese Erlaubnis in D beim bras. Konsulat das Visum beantragen
PeerBr hat geschrieben:
- Ist es theoretisch möglich, wenn man einmal eingereist ist, den Arbeitgeber mit dem bestehenden Visum zu wechseln?
Sicher, allerdings darf der AG nur mit Erlaubnis des MINISTÉRIO DE TRABALHO gewechselt werden. Das kann aber alles IN Brasilien erledigt werden.
PeerBr hat geschrieben:
Ich wurde „multado“ wegen Überziehung des Touristenvisums. Wie komme ich an die Bankverbindung der PF?
Ganz einfach, gehe auf diese Seite:
https://www2.dpf.gov.br/gru/gru?nac=1CĂłdigo: 140414 DEMORAR-SE NO TERRITORIO NACIONAL APOS ESGOTADO O PRAZO LEGAL DE ESTADA (MINIMO: R$ 8,28 - MAXIMO: R$ 827,75)FĂĽlle die Daten aus und gebe den Wert der Multa ein, dann wird dort ein Zahlschein generiert, den Du ausdrucken kannst und der bei jeder Bank IN BRASILIEN bezahlt werden kann. Solltest also jemanden in BRA haben der das fĂĽr Dich macht, denn ich bezweifle das die BANCO DO BRASIL in Frankfurt den Zahlschein (DARF) annimt!?
Muss natĂĽrlich VOR Deiner erneuten Einreise nach BRA bezahlt sein, Quittung ist bei Einreise vorzulegen.
In Deinem Fall wĂĽrde das heissen VOR Beantragung des Arbeitsvisums, am besten BEVOR der AG den Antrag stellt.
