Wo wurde die Urkunde denn ausgestellt, in Münster?
Dann gehe ich mal davon aus das das bras. Konsulat in Frankfurt für die Beglaubigung zuständig ist und nicht die botschaft in berlin, denn die haben einen ganz anderen Zuständigkeitsbereich. Am besten Du schreibst vorher das Konsulat in FRA mal per email an, denn leider nehmen die bras. Konsulate keine Anrufe mehr entgegen!
Bras. Generalkonsulat, Frankfurt/Main:
Hansaallee 32 a+b Térreo
D-60322 Frankfurt am Main
Telefone: (069) 920742-0
Fax: (069) 920742-30
eMail:
legal@consbras-frankfurt.de
http://www.consbras-frankfurt.org
Bras. Generalkonsulat Frankfurt/Main hat geschrieben:
In Deutschland ausgestellte Dokumente müssen zwecks ihrer Anerkennung in Brasilien vom Konsulat beglaubigt werden. Hierzu bedarf es in der Regel einer Vorbeglaubigung durch einen Notar oder die Industrie- und Handelskammer (juristische Personen). Übersetzungen müssen grundsätzlich von einem in Brasilien vereidigten Übersetzer angefertigt werden.
Das Siegel des Notars muss unmittelbar auf dem vom Konsulat zu beglaubigenden Dokument beigedrückt sein.
Es werden nur im Amtsbezirk dieses Konsulats (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen) ausgestellte Originale oder beglaubigte Kopien angenommen.http://www.consbras-frankfurt.com/06_04.asp