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 Betreff des Beitrags: Beglaubigung/ Legalisierung der Urkunde über den Doktortitel
BeitragVerfasst: 12 Feb 2007 14:01 
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Registriert: 06 Jan 2006 12:02
Beiträge: 3
Wohnort: Münster
Ein brasilianischer Freund, der hier vor kurzem in Deutschland seinen Doktor in Zahnmedizin verteidigt hat und der wieder in Brasilien ist, hat mich gebeten, seine Urkunde abzuholen und beglaubigen zu lassen für Brasilien. Den Weg, der er mir teilweise genannt hat, ist folgender: mit der Urkunde zum Studiensekretariat und dort "vorbeglaubigen" lassen, dann zur Bezirksregierung und dort beglaubigen lassen und dann zur brasilianischen Botschaft in Berlin schicken. Stimmt diese Reihenfolge? Oder habe ich eine Zwischenstation übersehen oder kann ich eine weglassen? Es ist ja Wahnsinn mit diesem ganzen Behördendschungel. Ihm fiel das ziemlich spät ein, in 2,5 Wochen fliege ich schon nach Brasilien und ich habe einfach keine Zeit, alle Behörden zu besuchen, v.a. die nicht außerhalb meiner Stadt. Und der Postweg dauert ja auch ein Weilchen
Über hilfreiche Tipss, wie bei einer solchen Sache vorzugehen ist, wäre ich also sehr, sehr dankbar.


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BeitragVerfasst: 12 Feb 2007 14:37 
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Registriert: 28 Nov 2004 21:47
Beiträge: 688
Wohnort: Santa Maria / RS
Der Weg:

1. an der Uni die Unterschrift (und das Dienstsiegel) vom Unterzeichner der Urkunde bestätigen lassen.

2. Beim Regierungspräsidenten (oder auch Bezirksregierung genannt) wird die Urkunde beglaubigt.

3. Danach wird die Urkunde vom brasilianischen Konsulat oder der Botschaft (hängt von Deinem Wohnort ab) überbeglaubigt.

Dauer für das ganze (in Darmstadt bzw. Frankfurt) vor einem Jahr ca. 10 Werktage.

Manchmal, wenn die Unterschift des Unterzeichner der Urkunde schon bei der Regierung hinterlegt ist, kannst Du Dir Schritt 1 ersparen. Daher lohnt das Nachfragen vor Anfang der Prozedur.

...SWK!



"Onde tudo que se planta cresce e o que mais floresce é o amor"


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BeitragVerfasst: 12 Feb 2007 21:28 
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Registriert: 11 Dez 2006 18:43
Beiträge: 127
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Wo wurde die Urkunde denn ausgestellt, in Münster?

Dann gehe ich mal davon aus das das bras. Konsulat in Frankfurt für die Beglaubigung zuständig ist und nicht die botschaft in berlin, denn die haben einen ganz anderen Zuständigkeitsbereich. Am besten Du schreibst vorher das Konsulat in FRA mal per email an, denn leider nehmen die bras. Konsulate keine Anrufe mehr entgegen! :oops:

Bras. Generalkonsulat, Frankfurt/Main:
Hansaallee 32 a+b Térreo
D-60322 Frankfurt am Main
Telefone: (069) 920742-0
Fax: (069) 920742-30
eMail: legal@consbras-frankfurt.de
http://www.consbras-frankfurt.org



Bras. Generalkonsulat Frankfurt/Main hat geschrieben:
In Deutschland ausgestellte Dokumente müssen zwecks ihrer Anerkennung in Brasilien vom Konsulat beglaubigt werden. Hierzu bedarf es in der Regel einer Vorbeglaubigung durch einen Notar oder die Industrie- und Handelskammer (juristische Personen). Übersetzungen müssen grundsätzlich von einem in Brasilien vereidigten Übersetzer angefertigt werden.

Das Siegel des Notars muss unmittelbar auf dem vom Konsulat zu beglaubigenden Dokument beigedrückt sein. Es werden nur im Amtsbezirk dieses Konsulats (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen) ausgestellte Originale oder beglaubigte Kopien angenommen.

http://www.consbras-frankfurt.com/06_04.asp


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BeitragVerfasst: 13 Feb 2007 08:33 
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Registriert: 06 Jan 2006 12:02
Beiträge: 3
Wohnort: Münster
Vielen Danke für den Tip mit Frankfurt! Der brasilianische Freund hatte was von Frankfurt gesagt, ich dachte aber, er hätte sich geirrt.;-)
Ja, die Urkunde wurde in Münster ausgestellt.


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