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 Betreff des Beitrags: Besteuerung einer IV-Rente
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 17:18 
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Registriert: 30 Okt 2007 17:11
Beiträge: 25
Hallo erstmal

bin seit 7 Jahren verheiratet mit einer Brasilianerin und werde mit einer IV-Rente nach Brasilien auswandern. Kann mir einer hier sagen, wie das mit der Besteuerung einer IV-Rente in Brasilien aussieht?

Bin für jede seriöse Info dankbar.


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 Betreff des Beitrags: Re: Besteuerung einer IV-Rente
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 17:24 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3047
Wohnort: Anapolis GO
Soweit ich weiss, musst Du eine Invalidenrente in Brasilien als Einkommen versteuern. Die gute Nachricht: Bis zu ca. 15.000 R$ pro Jahr sind frei. Für 15-30 zahlst Du 15% und alles über 30 dann mit 27,5% (Also immer nur Anteilsmässig und dann zusammenrechnen).
Aber eine "dumme" Frage: Zahlt denn eine IV auch ins Ausland? Soweit ich weiss macht das die Schweizer IV (zumindest bei EU-Bürgern) nicht.



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags: Re: Besteuerung einer IV-Rente
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 17:49 
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Registriert: 30 Okt 2007 17:11
Beiträge: 25
Severino hat geschrieben:
Soweit ich weiss, musst Du eine Invalidenrente in Brasilien als Einkommen versteuern. Die gute Nachricht: Bis zu ca. 15.000 R$ pro Jahr sind frei. Für 15-30 zahlst Du 15% und alles über 30 dann mit 27,5% (Also immer nur Anteilsmässig und dann zusammenrechnen).
Aber eine "dumme" Frage: Zahlt denn eine IV auch ins Ausland? Soweit ich weiss macht das die Schweizer IV (zumindest bei EU-Bürgern) nicht.


Hoi Severino , Danke für Deinen Beitrag, doch, die IV zahlt problemlos auch ins Ausland, sicher für Schweizer, gibt sogar extra eine Stelle in Genf für IVs ins Ausland. Mein Problem ist folgendes: ich weiss , dass Renten für Leute , welche nicht arbeitsfähig sind in Brasilien selber NICHT besteuert werden, also steuerfrei sind, da habe ich auch den entsprechenden Steuerartikel nach BRASILIANISCHEM Recht gefunden. allerdings weiss ich nicht, ob das auch für Ausländer gilt. Abklärungen vor Ort ergaben eher das Bild, dass dies offenbar dort niemand so genau weiss, und unter Brasilianern eh die Meinung vorherrscht, nichts anzugeben. Allerdings habe ich nicht Lust deswegen Probleme zu bekommen und möchte das abgeklärt wissen. vielleicht findet sich ja ein "sabido" der schon IV dort hat und was genaues weiss. Wie gesagt, bin dankbar für jeden Tipp


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 Betreff des Beitrags: Re: Besteuerung einer IV-Rente
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 18:20 
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Registriert: 08 Jul 2006 10:05
Beiträge: 1067
hallo esteban, das problem finde ich eher darin, dass du schmerzlich spürbar, weniger rente bekommst und dass die IV im ausland lebenden leuten keine hilfsmittel bezahlt. heisst also: solltest du z.b. rollstuhlfahrer sein und dein rollstuhl geht kaputt, geht das ganz schön ins gut tuch.
ich habe einige jahre in Salvador gelebt und nie steuern bezahlt.

amarelina



o problema não é tanto encontrar uma pessoa com quem apeteça dormir, mas sim encontrar uma pessoa com quem apeteça accordar.


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 Betreff des Beitrags: Re: Besteuerung einer IV-Rente
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 18:26 
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Registriert: 12 Nov 2006 17:08
Beiträge: 617
Wohnort: Fortaleza/CE/Brasil
esteban38 hat geschrieben:
Severino hat geschrieben:
Soweit ich weiss, musst Du eine Invalidenrente in Brasilien als Einkommen versteuern. Die gute Nachricht: Bis zu ca. 15.000 R$ pro Jahr sind frei. Für 15-30 zahlst Du 15% und alles über 30 dann mit 27,5% (Also immer nur Anteilsmässig und dann zusammenrechnen).
Aber eine "dumme" Frage: Zahlt denn eine IV auch ins Ausland? Soweit ich weiss macht das die Schweizer IV (zumindest bei EU-Bürgern) nicht.


Hoi Severino , Danke für Deinen Beitrag, doch, die IV zahlt problemlos auch ins Ausland, sicher für Schweizer, gibt sogar extra eine Stelle in Genf für IVs ins Ausland. Mein Problem ist folgendes: ich weiss , dass Renten für Leute , welche nicht arbeitsfähig sind in Brasilien selber NICHT besteuert werden, also steuerfrei sind, da habe ich auch den entsprechenden Steuerartikel nach BRASILIANISCHEM Recht gefunden. allerdings weiss ich nicht, ob das auch für Ausländer gilt. Abklärungen vor Ort ergaben eher das Bild, dass dies offenbar dort niemand so genau weiss, und unter Brasilianern eh die Meinung vorherrscht, nichts anzugeben. Allerdings habe ich nicht Lust deswegen Probleme zu bekommen und möchte das abgeklärt wissen. vielleicht findet sich ja ein "sabido" der schon IV dort hat und was genaues weiss. Wie gesagt, bin dankbar für jeden Tipp





Ja, die Schweiz zahlt die IV auch wenn der Bezüger im Ausland wohnt.
Mein Tip. Lass Dir die Rente auf ein PC überweisen und hier in Brasilien kannste dann mit der
Karte der Post, spesenfrei an den Geldautomaten Deine IV abheben.

@amarelina
Aus welcher Quelle hast Du denn Deine Information ????
Stimmt klar nicht. Ich habe einen Bekannten, dem die IV das Hörgerät bezahlt hat. Der Bekannte lebt seit Jahrzenten in Brasilien........

Abraço

James



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oder Ceará ? WIR HABEN IMMER NEUE UND SERIOESE ANGEBOTE !

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 Betreff des Beitrags: Re: Besteuerung einer IV-Rente
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 18:29 
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Registriert: 08 Jul 2006 10:05
Beiträge: 1067
tja, das wurde mir bei der abmeldung aus der schweiz schriftlich mitgeteilt, vielleicht gibts ja bei denen ein limit, wie bei so vielem...oder wurde inzwischen geändert...sei lá

amarelina



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 Betreff des Beitrags: Re: Besteuerung einer IV-Rente
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 18:31 
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Registriert: 30 Okt 2007 17:11
Beiträge: 25
amarelina hat geschrieben:
hallo esteban, das problem finde ich eher darin, dass du schmerzlich spürbar, weniger rente bekommst und dass die IV im ausland lebenden leuten keine hilfsmittel bezahlt. heisst also: solltest du z.b. rollstuhlfahrer sein und dein rollstuhl geht kaputt, geht das ganz schön ins gut tuch.
ich habe einige jahre in Salvador gelebt und nie steuern bezahlt.

amarelina


Hoi amarelina, besten Dank für Deinen Beitrag. bin froh um den Hinweis, dass es offenbar ohne Versteuern der IV geht. Das hilft mir erstmal weiter. Mir wurde gesagt, dass ich genau den gleichen IV-Betrag bekommen sollte,


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 Betreff des Beitrags: Re: Besteuerung einer IV-Rente
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 18:45 
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Registriert: 12 Nov 2006 17:08
Beiträge: 617
Wohnort: Fortaleza/CE/Brasil
amarelina hat geschrieben:
hallo esteban, das problem finde ich eher darin, dass du schmerzlich spürbar, weniger rente bekommst und dass die IV im ausland lebenden leuten keine hilfsmittel bezahlt. heisst also: solltest du z.b. rollstuhlfahrer sein und dein rollstuhl geht kaputt, geht das ganz schön ins gut tuch.
ich habe einige jahre in Salvador gelebt und nie steuern bezahlt.

amarelina


Da hat Dir einer einen schönen Bären aufgebunden. Bevor Du solche Beiträge verfasst, erkundige Dich bitte, oder schreibe lieber nichts.
Ein IV Bezüger, bekommt die ganze zugeprochenen Rente, auch wenn er im Ausland lebt ausbezahlt.




Nur noch zur Richtigstellung.
Die AHV/IV Zweigstelle für Auslandschweizer befindet sich in Genf. Da müssen wir unsere Beiträge auch vom Ausland her einbezahlen.
Früher gab's eine Stelle in Rio de Janeiro im Konsulat, wurde aber abgeschaft, da das Aufkommen von Fragen heute per e mail ebensogut mit Genf von jeder Ecke der Welt aus geregelt werden können.



Abraço

James



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 Betreff des Beitrags: Re: Besteuerung einer IV-Rente
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 19:22 
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Beiträge: 1067
kann ja sein, dass ich mich misslich ausgedrückt habe, aber tatsache ist: es gibt nur noch die nackte IV-Rente ohne Hilflosenentschädigung und ohne anspruch auf hilfsmittel. kann sein, dass es da ein limit gibt, wie schon geschrieben.
deshalb brauchst du mich nicht so anzufauchen...007

amarelina



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 Betreff des Beitrags: Re: Besteuerung einer IV-Rente rente
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 19:28 
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Registriert: 14 Mai 2007 20:29
Beiträge: 73
es hat sich einiges geaendert bei der ahv/iv in der schweiz.
bei google, unter eingabe ¨AHV ¨,kann man sich bestens orientieren, ueber ¨fast¨alle situationen der ahv/iv.


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