ZürichRio hat geschrieben:
hmmm....es steht für die Vorbereitung bekommt mann max. 3 Monate Zeit. mein Ziel wäre jedoch schon für mind. 9 monate.
Im Grunde genommen ist mein Problem:
Meine Freundin war 1 Monat hier im Juni und kommt für 3 Monate von September bis Ende November. danch hätte sie nur noch 2 Monate übrig um hier in die Schweiz zu kommen (nach einer Ausreise von mind. 1 Monat) bis nächsten Juni.
Mein Ziel wäre es mit einer Heiratsvorbereitung oder Sprachaufenthaltsvisum so zu machen, dass wir uns mind. 6-9 besser kennenlernen. Falls es wie jetzt so gut weiterläuft sehe ich keinen Grund sie nicht zu heiraten.
kann mann nicht sagen, dass mann mehr zeit benötigt als die 3 Monate für die vorbereitung der Hochzeit... was sind eure Erfahrungen?
Gruss
ZürichRio
@ZürichRio
Du kannst für deine namorada ein Studentenvisum bei der Migration beantragen. Dann kann sie 6 Monate hierbleiben, ob mehr möglich ist weiss ich nicht. Sie muss aber einen Intensivkurs in Deutsch machen, also 5 Tage die Woche zur Schule.
Sie kann aber nicht als Touristin einreisen, und erst dann das Studentenvisum beantragen. Dies muss vor der Einreise erfolgen.
Erst hiess es bei mir, es würden nur "gewisse" Schulen wie die teure und nicht sehr gute Benedikt anerkannt. Beim letzten Anlauf sagte man mir, es dürfe auch die Migrosklubschule sein. Hauptsache Intensivkurs und (zuviele) Absenzen werden nicht geduldet. Kurz vor Ablauf (nicht am vorletzten Tag!) des Studentenvisums kann man dann nochmals drei Monate für die Vorbereitung der Hochzeit verlangen. (Geheimtipp einer netten Beamtin).
Aber wie immer, ohne Gewähr, kommt auch immer auf die Befragte BeamtIn drauf an.
Wieso rufst du nicht einfach die Migration deines Kantons an und fragst nach?? Bei den heutigen Gesetzen gibt es nämlich kaum mehr Schlupflöcher. Die Regeln sind klar, und alle noch so gut gemeinten heissen Tipps nützen nicht viel, wenn man sich nicht die Finger verbrennen lassen will....
Das deine namorada nicht arbeiten darf, weisst du ja selbst. Putzen ist auch Arbeit. Falls sie es doch tut, aufgepasst, es gibt immer Neider, Büntzlis und Füdlibürger, verpfiffen ist sie schnell. (Für sie könnte das schlimmstenfalls erst mal ein bisschen Knast und dann Ausreise heissen, für den Arbeitgeber eine saftige Busse.) Aber wie heisst es so schön: Lass dich nicht erwischen Junge!
Eine Aufenthaltsbewilligung ohne Heirat bekommt sie nur, wenn sie sich in einer Extremsituation befindet. Was eine Extremsituation ist, liegt im Ermessen der Migration.

Dies könnte zum Beispiel sein: Sie ist verheiratet und der Mann will sich partout nicht scheiden lassen..... oder was auch immer.
