Hallo Mário,
hat Deine Frau schon die bras. Permanencia?
Dann kann sie normalerweise nach 4 Jahren Permanencia - davon nicht mehr als 18 Monate im Ausland - die Einbürgerung beantragen.
Bei einem gemeinsamen Kind verringert sich diese Frist auf 1 Jahr.
(Es steht allerdings nirgendwo geschrieben, wieviele Monate man darin im Ausland gewesen sein kann.)
Die Einbürgerungsanträge werden bei der PF gestellt.
Nähere Infos:
http://www.mj.gov.br/Estrangeiros/nat_tipos.htm
Wenn sie noch keine Permanencia hat, kann sie keine direkte Einbürgerung beantragen, sondern muss erst den Weg über die Permanencia gehen.
Nur wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsbürgerschaft behalten will, muss sie gegenüber dem deutschen Staat einen Antrag auf Beibehaltung der dt. Staatsbürgerschaft stellen.
Grüße,
Thomas