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 Betreff des Beitrags: Re: Brasilianische Staatsbürgerschaft
BeitragVerfasst: 27 Okt 2007 19:23 
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Registriert: 22 Aug 2006 14:59
Beiträge: 1166
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voto nulo versus voto branco.

Der Unterschied:
voto nulo: Man wählt einen nicht existenten Kandiaten (nicht existierende Nummer) und validiert.
voto branco: Man benützt die ensprechende Taste.

Wenn BB schreibt:
Zitat:
Das grosse Problem ist einfach, dass zu wenig von der Möglichkeit des "Nullens" Gebrauch machen. Hier in meinem Bekanntenkreis herrscht die Meinung, eine Enthaltung sei mehr oder minder eine "verschenkte Stimme". Die Aufassung teile ich nicht. Ist ist das verfassungsmässige Recht, seinen Protest ins Ergebnis einfliessen zu lassen. Enthaltungen könnten nämlich ruckzuck absolute Mehrheiten verhindern und dann würden die Herrschaften erst einmal dumm aus der Wäsche gucken.

ist dies mit Vorsicht zu geniessen. Bei genauerer Betrachtung der Debatte wird klar, dass die Sache nicht so einfach ist. Es bleibnen zumindest noch Fragen offen.

Segundo o Código Eleitoral, art. 224: "Se a nulidade atingir a mais da
metade dos votos do País nas eleições presidenciais, do Estado nas eleições
federais e estaduais, ou do Município nas eleições municipais, julgar-se-ão
prejudicadas as demais votações, e o Tribunal marcará dia para nova eleição
dentro do prazo de 20 a 40 dias."
Aber
A interpretação do ministro Marco Aurélio Mello é de que: “ os artigos
anteriores ao 224 no Código Eleitoral explicitam que quando se tratou
'nulidade' o legislador se referia a votos anulados em decorrência de atos ilícitos, como fraudes em documentos, abusos em relação a Lei eleitoral, por exemplo. Não quis se tratar do voto nulo dado pelo próprio eleitor".

Den ganzen Artikel lesen:
http://www.votoconsciente.org.br/index.php?option=com_content&task=view&id=72&Itemid=44

Wie es scheint, gibt es nur eine Chance, eine Wahl zu anullieren: Falls Wahlbetrug erkannt wird.

Seit 1997 werden weder "brancos" noch "nulos" bei der Stimmenzählung berücksichtigt.

???

Abraços



Com as palavras todo cuidado é pouco, mudam de opinião como as pessoas. (J. Saramago)


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 Betreff des Beitrags: Re: Brasilianische Staatsbürgerschaft
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 14:50 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
Ja, die Annahme der brasilianischen Staatsbürgerschaft zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft macht Sinn.

Die Permanencia der meisten Leute ist nicht so stabil, wie man gern annimmt. Es gibt schon einige Möglichkeiten sich eines Ausländers zu entledigen. Die Bundespolizei zitiert gern die Verwaltungspraxis Ausländern nach fünf Jahren eine verfestigte Permanencia zuzugestehen, unabhängig vom ursprünglichen Antragsgrund. Geregelt ist das aber nirgendwo. Und die meisten deutsch-brasilianischen Ehen bekommen ja wohl innerhalb der fünf Jahre Probleme und müssen sich daher mit der Grauzone der Rücknahme der Permanencia rumschlagen. Die brasilianische Staatsbürgerschaft dagegen bekommst Du schon nach einem Jahr der Permanencia.

Als Ausländer hast Du in Brasilien oft genug in der Bürokratie die Arschkarte. Als Ausländer mit Permanencia kann man zwar schon sehr viel machen, aber man muss meistens immer einen Schritt mehr gehen, immer einmal mehr die zwanzigfach-überbeglaubigten Dokumente hinhalten usw. Ich sag nur, Eröffnung von Konten. Zwar ändert sich die Wahrnehmung Deiner Person als Ausländer durch die Annahme der Staatsbürgerschaft nicht, aber zumindest rechtlich reduzieren sich Deine Probleme.

Den meisten Leuten mag das alles egal sein und eine investitionsbasierte Permanencia kann man sich ja auch immer für läppische 35.000 EUR holen. Aber warum all den Stress haben? Warum nicht ein Stück weit mehr integriert sein?

Außerdem: Mit Beibehaltegenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaft bekommst Du die brasilianische Staatsbürgerschaft als doppelte Staatsbürgerschaft, mit keinem einzigen Nachteil auf der deutschen Seite.


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 Betreff des Beitrags: Re: Brasilianische Staatsbürgerschaft
BeitragVerfasst: 30 Okt 2007 22:45 
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Registriert: 18 Sep 2007 20:05
Beiträge: 165
thomas hat geschrieben:
Die brasilianische Staatsbürgerschaft dagegen bekommst Du schon nach einem Jahr der Permanencia.



das ist mir aber neu
nach meinen informationen kannst du nach 4 jahren die staatsbürgerschaft beantrage,frage nicht in wieviel jahren sie dann am tisch liegt............
abraço


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 Betreff des Beitrags: Re: Brasilianische Staatsbürgerschaft
BeitragVerfasst: 31 Okt 2007 01:37 
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Registriert: 26 Nov 2004 16:30
Beiträge: 2719
Die Naturalisierung kann tatsächlich 1 Jahr nach der Veröffentlichung der Permanencia im DOU beantragt werden. Kann ich also schon seit mehreren Monaten machen, obwohl ich noch nicht einmal die CIE habe. :wink:

Der Beibehaltungsantrag muss vor der Beantragung der Naturalisierung bei einer deutschen Auslandsvertretung eingereicht werden. Darin muss handschriftlich erklärt werden, warum man die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten will (Familie, Heimat, blabla) und warum man die brasilianische Staatsbürgerschaft annehmen will.

Sachdienliche Hinweise, was am besten da reingehört, gibt es natürlich keine seitens der deutschen Behörden.

Ich habe vor, die nächsten Monate einen entsprechenden Antrag zu stellen. Derzeit überlege ich mir, dies mit unternehmerischer Tätigkeit in Brasilien (Rechtssicherheit), brasilianischer Tochter (Erbrecht), sowie Familie in Deutschland (ebenfalls Erbrecht) und deutscher Tochter (dieselbe) zu begründen.

Thomas hat dazu mal was Anfang 2006 in einem anderen Thread gepostet:

thomas hat geschrieben:
Website des Justizministeriums über Einbürgerung: http://www.mj.gov.br/Estrangeiros/naturalizacao.htm

Rechtsgrundlage für das Behalten der Deutschen Staatsbürgerschaft trotz Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft ist der § 25 RuStAG.

Gesetze und Ausführungsvorschriften findest Du hier:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_12185 ... __nnn=true

Gründe für eine Beibehaltegenehmigung sind zum Beispiel enge nahe Verwandte oder Grundbesitz in Deutschland.



Sollte Deutschland der Beibehaltung nicht zustimmen, werde ich natürlich die brasilianische Staatsbürgerschaft NICHT beantragen. Darüber, so denke ich, braucht man nicht zu diskutieren.



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 Betreff des Beitrags: Re: Brasilianische Staatsbürgerschaft
BeitragVerfasst: 31 Okt 2007 01:46 
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Beiträge: 1839
Liebe Forumsgemeinde,

mich hat die deutsche Boschaft in Brasilia auch mal über die 'Beibehaltungsgenehmigung' informiert... nur da ist mir plötzlich aufgefallen, dass ich es schwer hätte, dem Bundesdeutschen Staat alle 2 Jahre zu beweisen, warum ich Deutscher bleiben sollte. Mit anderen Worten, man muss die Sache mal von der anderen Seite betrachten: Brasilianisch zu werden kann vielen von uns sehr leicht fallen: lebt hier, arbeitet hier, hat bras. Frau und Kind, hat Permanência, CPF, Bankkonten, zahlt steuern, hat Besitz etc... aber was solte man denn eigentlich der deutschen Seite erzählen, wenn die fragen:"erklären Sie uns, warum Sie Deutscher sind...!" ... ich hätte ausser meiner Sprache und Kultur kaum weitere Argumente dafür, heute hätte ich meinen deutschen Passport und deshalb haben die nichts zu melden... aber wenn der erst mal weg ist ist er weg, und den bekommt man nicht mal eben so leicht wie einen brasilianischen Pass!


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 Betreff des Beitrags: Re: Brasilianische Staatsbürgerschaft
BeitragVerfasst: 31 Okt 2007 04:16 
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Beiträge: 2719
Takeo hat geschrieben:
Nur da ist mir plötzlich aufgefallen, dass ich es schwer hätte, dem Bundesdeutschen Staat alle 2 Jahre zu beweisen, warum ich Deutscher bleiben sollte.


Diese Zweijahreregelung ist mir jetzt komplett unbekannt. Hast du nähere Infos dazu? Habe davon noch nie irgendwas gelesen oder immer unbewusst überlesen .....



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 Betreff des Beitrags: Re: Brasilianische Staatsbürgerschaft
BeitragVerfasst: 01 Nov 2007 11:58 
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Soeben ist mir auf dem PC wieder das Merkblatt zur Beibehaltungserklärung in Hände gefallen. Ich füge es als PDF hier einmal als Anlage hinzu.

Dateianhang:

  Beibeh_Merkblatt1P.pdf   [48.89 KB]


11-mal heruntergeladen


Darin wird auch das mit den 2 Jahren erwähnt. Die Urkunde ist 2 Jahre gültig. Wenn in dieser Zeit eine weitere Staatsbürgerschaft angenommen wird, ist alles ok. Wenn man dies aber erst nach 3 Jahren geschieht, ist die Urkunde mittlerweile ungültig und man würde die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Daher müsste man in diesem Fall vor Ablauf der zwei Jahre eine neue Urkunde beantragen.

Wenn man also im Zeitraum der Gültigkeit der Beibehaltungsurkunde eine weitere Staatsbürgerschaft erwirbt, dann muss man später nicht alle zwei Jahre einen Antrag stellen. Dann sind die zwei Staatsbürgerschaften unbegrenzt gültig.



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 Betreff des Beitrags: Re: Brasilianische Staatsbürgerschaft
BeitragVerfasst: 02 Nov 2007 16:50 
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Beiträge: 1509
Wie Dietmar schon geschrieben hat, sind die Staatsbürgerschaften unbegrenzt gültig, die zwei Jahre beziehen sich lediglich auf die Zeit, die Dir nach Ausstellung der Beibehaltegenehmigung gegeben wird, die andere Staatsbürgerschaft zusätzlich anzunehmen.

Die Begründung für die Beibehaltegenehmigung ist sehr einfach. Lebende deutsche Verwandte reichen völlig aus, da wird nicht lange rumgefackelt. Eventuelle Ablehnungen kann man auch jederzeit auf dem Verwaltungsrechtsweg nochmal checken lassen, kostet auch nicht viel.

Es ist wirklich nicht schwer- Deutschland hat ja auch nichts davon, jemanden aus der Staatsbürgerschaft zu entlassen. Ein Deutscher ist nun mal ein Deutscher, da hätte die Bildzeitung auch was dagegen.. ;)

Was mir zur Permanencia im Hinblick auf Bürokratie noch einfällt: es gibt ja auch so schöne Fälle, in denen jemand Frau, Kind und Investition hatte und sich richtig sicher fühlte. Die Permanencia war aufgrund der Ehe mit der Frau ausgestellt worden. Nachdem die Ehe dann vorzeitig geschieden wurde und die Frau ordentlich Radau machte, wurde die Permanencia dann zurückgenommen. Und NICHT einfach automatisch durch die dem Herren ebenfalls zustehende Permanencia aufgrund Kindes oder gar der Investition ersetzt. Er musste alles neu beantragen. Zwischendurch wurde Konto gekündigt etc. Bedeutete also viel Stress, da alles nochmal von vorn losging und er auch erstmal ausreisen musste. Meistens hat man wahrscheinlich nicht so viel Pech, aber die Geschichte mit den Pferden kennt ihr ja.


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