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 Betreff des Beitrags: CELPE-BRAS - Sprachzertifikat in Portugiesisch für Ausländer
BeitragVerfasst: 10 Mär 2006 15:36 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
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CELPE-BRAS - Prüfung zur Erlangung des Sprachzertifikats in portugiesischer Sprache für Ausländer

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Nach Mitteilung des Sekretariats für Hochschulwesen des brasilianischen Bildungsministeriums (Secretaria de Educação Superior do Ministério da Educação - SESu/MEC) wurde am 17.02.2006 die Ausschreibung Nr. 01 (Edital n° 01) für die 15. Prüfung zur Erlangung des Sprachzertifikats in portugiesischer Sprache für Ausländer (Certificado de Proficiência em Língua Portuguesa para Estrangeiros - CELPE - BRAS) veröffentlicht.

Die Ausschreibung sieht für die erste Prüfung 2006 folgendes Verfahren nach entsprechendem Zeitplan vor:

A) Anmeldefrist: 20. Februar bis 20. März 2006. Seit dem 10. Celpe-Test erfolgt die Anmeldung ausschließlich auf elektronischem Weg über folgenden Link: http://www.mec.gov.br/sesu/celpe/default.shtm .

A.1) Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung das 16. Lebensjahr vollendet und mindestens die Schulpflicht erfüllt haben.

A.2) In keinem Fall ist es möglich, sich für einen Prüfungsort anzumelden und den Test dann bei einer anderen Prüfungsstelle abzulegen.

A.3) Für die korrekte Datenerfassung sind bei der Anmeldung folgende Schritte zu beachten:
- Korrekte und vollständige Ausfüllung des Anmeldeformulars;
- Korrekte Beantwortung des Fragebogens (Prüfungsbestandteil), andernfalls können dem Kandidaten Nachteile entstehen;
- Bei der Institution, von der die Prüfung abgenommen wird (in Deutschland die Friedrich-Schiller-Universität Jena, im folgenden "Prüfungsstelle" genannt), sind die Kopie des Personalausweises sowie eine Kopie des Nachweises über die Zahlung der Einschreibegebühr von R$ 90,00 (neunzig Real) in der entsprechenden Landeswährung einzureichen.

A.4) Die unter Punkt A.3 genannten Unterlagen sind bis spätestens 30. März bei der Prüfungsstelle vorzulegen.

A.5) Es obliegt der Prüfungsstelle, zu kontrollieren, ob die Fragebögen korrekt und vollständig ausgefüllt sind, ob der Bewerber sich ausgewiesen hat, ob keine Doppelanmeldungen erfolgt sind und ob ein ordnungsgemäßer Zahlungsnachweis über die Einschreibegebühr erbracht wurde.

A.6) Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen kann die Prüfungsstelle die Gebühren an die landesüblichen Gegebenheiten anpassen.

B) Prüfungstermin: Beginn am 26. April 2006 (Schriftliche Prüfung, zweieinhalb Stunden);

B.1) Genauere Angaben über Ort und Zeit der Prüfung (schriftliche Prüfung in der Gruppe sowie mündliche Einzelprüfung) erhält der Kandidat bei der Prüfungsstelle. Kommt der Kandidat den Anweisungen zu Prüfungsort und -zeit nicht nach, so wird seine Bewerbung annulliert, wobei ein Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr ausgeschlossen ist.

B.2) Bei einer sehr hohen Teilnehmerzahl liegt es im Ermessen der betroffenen Prüfungsstelle, den Prüfungszeitraum zur Durchführung der individuellen mündlichen Prüfung auf den Tag oder die Tage unmittelbar nach der schriftlichen Prüfung zu verlängern. Dabei hat der Prüfer die für die mündliche Prüfung vorgesehene Zeit von 20 Minuten zu beachten.

C) Korrektur der Arbeiten: Die Prüfungen werden in zwei Etappen von einer vom Bildungsministerium benannten Ad-hoc-Kommission korrigiert. Diese stützt sich dabei auf einen eigens zu diesem Zweck entwickelten statistischen Korrekturschlüssel.

C.1) Die Ergebnisse werden innerhalb einer Frist von 90 (neunzig) Tagen, gerechnet ab dem Prüfungstag, im Regierungsanzeiger Diário Oficial da União (D.O.U.) veröffentlicht.

C.2) Bei der Bekanntgabe der Ergebnisse werden nur die Namen der Prüflinge genannt, die bestanden haben. Die Teilnehmer haben nach der Mittelung der Ergebnisse 72 Stunden Zeit, nähere Auskünfte zu ihrer erbrachten Leistung einzuholen.

C.3) Die Bekanntgabe der Ergebnisse im Regierungsanzeiger erscheint u.a. auf der Seite des Bildungsministeriums und besitzt die gleiche Rechtskraft wie die ausgestellten Zertifikate.

D) Zustellung der Zertifikate: Die Zertifikate werden binnen 60 Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Bildungsministerium ausgestellt und dann an die Prüfungsstellen versandt.

Bewerber für die Studienprogramme im Graduierten- und Postgradiertenstudium (Programas de Estudante-Convênio de Graduação - PEC-G - e de Pós-Graduação - PEC-PG) müssen zunächst eine bestandene Celpe-Bras-Prüfung nachweisen. In beiden Fällen ist zur Berücksichtigung der Bewerbung das erste Celpe-Bras-Zertifikat ausreichend. Da die Fristen für die o.g. Studienprogramme und die Celpe-Prüfung unterschiedlich ausfallen, muß der Kandidat selbst Sorge dafür tragen, bei der Bewerbung zu einem der PEC-Studienprogramm über ein Celpe-Zertifikat zu verfügen.

Zusatzinformationen über das CELPE-Bras sind unter folgendem Link auf der Webseite des brasilianischen Bildungsministeriums abrufbar:
http://www.mec.gov.br/sesu/celpe/default.shtm


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 Betreff des Beitrags: UNICert III für Portugiesisch??
BeitragVerfasst: 15 Mär 2006 13:52 
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Registriert: 20 Mai 2005 13:03
Beiträge: 12
Wohnort: Berlin
Das ist schon eine feine Sache. Aber weiß jemand, ob es eine ähnliche Sprachprüfung gibt, die mir dann Fachsprache Wirtschaftsportugiesisch zertifizieren würde. Ich muss solch ein Zertifikat an meiner Uni in FF/O vorweisen und sollte äquivalent zum UNICert III sein...

Kann jemand helfen??

Vielen Dank,
Sandroca



Sou mineira, uai!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 15 Mär 2006 14:49 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1508
Ich glaube von der brasilianischen Seite gibt es sonst nichts Offizielles.
Eventuell findest Du was in Portugal.


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