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 Betreff des Beitrags: Re: Cercar um terreno que ja está cercado
BeitragVerfasst: 11 Feb 2008 20:59 
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Registriert: 18 Sep 2007 20:05
Beiträge: 162
alleswirdgut hat geschrieben:


Wir haben vor etwa 10 Jahren ein Grundstueck gekauft.


gekauft??????
eingetragen?????
wenn nicht viel spass beim mauerumsetzen oder prozessieren bis zum st.nimmerleinstag
abraço


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 Betreff des Beitrags: Re: Cercar um terreno que ja está cercado
BeitragVerfasst: 11 Feb 2008 21:52 
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Registriert: 12 Nov 2006 17:08
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Wohnort: Fortaleza/CE/Brasil
alleswirdgut hat geschrieben:
Ich habe heute einen netten Brief von meiner jetzigen Nachbarin erhalten. Es geht um folgendes:

Wir haben vor etwa 10 Jahren ein Grundstueck gekauft.
Das Nachbargrundstueck war bereits zu diesem Zeitpunkt rundum gemauert. Die Grundstuecksgrenze also klar definiert. Dann hat unsere Nachbarin ihr gemauertes Grundstueck verkauft. Der neue Eigentuemer ist verstorben und seine Witwe hat das Grundstueck weiterverkauft, ohne Einwilligung ihrer Kinder (Erben). Deswegen hat unsere jetzige Nachbarin auch nur einen Contrato de Compra e Venda (o terreno está na questão). Darin steht das Grundstueck waere rechteckig. Nach nunmehr 3 Jahren faellt ihr auf, dass ihr Grundstueck gar nicht rechteckig ist, sondern an einer Seite etwa 3m schmaler.

Jetzt klagt sie uns (!), dass sie gerne die 3m, die an der einen Seite fehlen, von unserem Grundstueck haben moechte. Auf den Gedanken, dass in ihrem Kaufvertrag falsche Angaben stehen, kommt sie aber nicht. Oder das man eventuell ein Grundstueck vielleicht mal misst, bevor man einen Kaufvertrag unterschreibt.


Wenn´s nach ihr ginge, wuerde also jetzt die 60m lange und 10 Jahre alte Mauer abgerissen und an einer Seite 3m weiter in unser Grundstueck reingestellt.

Da frag ich mich doch, was so in manchen Koepfen vorgeht, die Grundstuecksgrenze wurde seit 10 Jahren von keinem der Eigentuemer angezweifelt und zu allem Ueberfluss wurde die Mauer auch nicht von uns gezogen, sondern von der ehemaligen Eigentuemerin des Nachbargrundstuecks.




Da lass Dir mal keine grauen Haare wachsen. Bis das von einem Gericht entschieden wird (letzte Instanz) vergehen Jahre wenn nicht mehr als ein Jahrzehnt. Zudem hat sie ja anscheinend auch keine "Escritura" und das ganze ist nicht im "Registro" eingetragen....???
Cool bleiben und ab und zu ein kĂĽhles blondes trinken.

abraço

James



Leben oder sich geschaeftlich betätigen in Fortaleza
oder Ceará ? WIR HABEN IMMER NEUE UND SERIOESE ANGEBOTE ! Die Englische Ver-
sion ist in Bearbeitung.

http://www.fortalezaconsult.com


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 Betreff des Beitrags: Re: Cercar um terreno que ja está cercado
BeitragVerfasst: 12 Feb 2008 00:48 
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Registriert: 22 Aug 2006 14:59
Beiträge: 1118
Wohnort: Ceará
Gehe sogar noch ĂĽber die Aussage von 007 hinaus.

Die Tante hat keine Chance und diesen Fakt, es liegt an Dir, kannst Du noch einige Jährchen hinauszögern, dann leidet sie mehr.


Hier ist Dein Nick der ultimative Kommentar: Alles wir gut! Letztendlich.


Abraços

P.S. Jedenfalls so wie Du die Geschichte erzählt hast;



Com as palavras todo cuidado Ă© pouco, mudam de opiniĂŁo como as pessoas. (J. Saramago)


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 Betreff des Beitrags: Re: Cercar um terreno que ja está cercado
BeitragVerfasst: 12 Feb 2008 12:09 
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Registriert: 18 Sep 2007 20:05
Beiträge: 162
007 hat geschrieben:




Da lass Dir mal keine grauen Haare wachsen. Bis das von einem Gericht entschieden wird (letzte Instanz) vergehen Jahre wenn nicht mehr als ein Jahrzehnt. Zudem hat sie ja anscheinend auch keine "Escritura" und das ganze ist nicht im "Registro" eingetragen....???
Cool bleiben und ab und zu ein kĂĽhles blondes trinken.

abraço

James


das ist prinzipiell richtig,kann allerdings sehr schnell gehen wenn auf einer seite eine staatsanwältin involviert ist.
wenn das grundstück eine matricula nummer hat,d.h. am zuständigen cartorio für grundangelegenheiten registriert ist
dann hat sie keine chance,sollte das nicht der fall sein liegen ihre chancen sogar ausgezeichnet(vitamin B).
eine escritura kann jeder lödl auf jedem cartorio schreiben lassen,wichtig ist die matricula.


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 Betreff des Beitrags: Re: Cercar um terreno que ja está cercado
BeitragVerfasst: 12 Feb 2008 13:11 
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Also in der matrĂ­cula meines Hauses mit GrundstĂĽck stehen die MaĂźe des GrundstĂĽckes ganz genau drinne, und zwar in Meter und Zentimeter fĂĽr jede der 4 AuĂźenseiten sowie der Umfang.

"Escritura" ist lediglich eine Urkunde; wer was und wo besitzt steht in der matrĂ­cula (mit Nummer des cartĂłrio de registro de imoveis), zumindest hier bei uns, inclusive von Hypotheken. Quasi der Lebenslauf des GrundstĂĽckes.

Würde mir trotz der 90m² keine grauen Haare wachsen lassen, kannst ja immer noch sagen, dass dich die schiefe Mauer schon immer gestört hat und die Nachbarin möchte das doch bitte endlich mal beheben lassen :mrgreen:
AuĂźerdem kann es ja sein, dass die fehlenden 3 Meter auf der anderen Seite des NachbargrundstĂĽckes fehlen, das sollte sie unbedingt vorher per amtlicher Vermessung nachprĂĽfen lassen...


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 Betreff des Beitrags: Re: Cercar um terreno que ja está cercado
BeitragVerfasst: 12 Feb 2008 14:15 
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Registriert: 18 Sep 2007 20:05
Beiträge: 162
alleswirdgut hat geschrieben:


soso. Und ich dachte immer, es muesste das zustaendige Cartorio fuer Immobilien im entsprechenden Bezirk sein.

"é livre a escolha do tabelião de notas,qualquer que seja o domicilio das partes ou o lugar de situação dos bens objeto do ato ou negocio"
art.8.da lei 8.935/1994

die matricula allerdings gibts nur beim zuständigen "grundbuchcartorio" des jeweiligen bezirks.



Hier ist es nun halt so, dass niemand eine Matricula hat. Sogar die Prefektura bittet, davon Abstand zu nehmen (zu viel Aufwand) und betrachtet das als unnoetig, da bisher jeder Normalo einen Zaun oder eine Mauer als Grenze erkannt hat und auch jeder weiss, was wem gehoert und das minimum auf einen halben Meter genau. Sogar mitten im Mato wissen die das hier ganz genau, auch ohne Zaeune.

es ist eine frage der zeit,wird aber zweifellos irgendwann fĂĽr jedes land eine eintragung geben

Mit dem Messen ist es allerdings schon wieder eine andere Sache, alle Escrituras, die ich bisher gesehen habe sind ungenau. Manchmal stehen zwei Meter mehr oder zwei Meter weniger. Das ist hier normal. Wie soll hier jemand, der kaum in der Lage ist, die Laenge einer Seite zu bestimmen, dem Mensch auf dem Cartorio erklaeren, wie das Grundstueck nun geformt ist. Der Mann dort kriegt regelmaessig Aussetzer, wenn er Kunden hat.

die notare werden sich umstellen oder sich eine andere arbeit suchen mĂĽssen


Es gab bis vor kurzem im ganzen Kreis auch keinen einzigenTopografen, der hatte ordentlich vermessen koennen. So jemand haette man aus Fortaleza holen muessen. Das kann sich hier keiner leisten, die meisten hier haben noch nichtmal eine Escritura, weil zu teuer.

ab 2008 müssen alle grundverkäufe laut gesetz mit von zugelassenen topografen erstellten satellitengestützen koordinaten abgesichert sein,die cartorios haben zeit bis 2009 um sich auf dieses gesetz einzustellen.




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 Betreff des Beitrags: Re: Cercar um terreno que ja está cercado
BeitragVerfasst: 12 Feb 2008 17:37 
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Registriert: 30 Dez 2004 23:10
Beiträge: 325
alleswirdgut hat geschrieben:
chegei hat geschrieben:
eine escritura kann jeder lödl auf jedem cartorio schreiben lassen


soso. Und ich dachte immer, es muesste das zustaendige Cartorio fuer Immobilien im entsprechenden Bezirk sein.

Oder warum laesst sie sich nicht eine schreiben, wenn´s doch so einfach ist? Sie bekommt fuer ihr Grundstueck weder ein Certidão negativo noch eine Escritura, geschweige denn eine Matricula.
Fuer ihr Grundstueck existiert eine Escritura, die immer noch auf den alten (verstorbenen) Eigentuemer lautet und die bekommt sie nicht einmal umgeschrieben.


Also man sollte mal ganz klar 2 Begriffe hier auseinanderhalten!

1) Escritura
2) Matricula / Registro de Imóvel beim zuständigen CARTÓRIO DE REGISTRO DE IMÓVEIS


Die ESCRITURA ist eine Art notarieller Kaufvertrag, den man bei jedem x-beliebigen CARTÓRIO DE NOTAS in ganz Brasilien aufsetzen lassen kann. Wichtig hierbei das beim Aufsetzen der ESCRITURA Verkäufer und Käufer pers. anwesend sind und den s.g. Entwurf unterschreiben.
Übrigens um eine ESCRITURA aufsetzten zu lassen muss vorher ein s.g. COTRATO ou PROMESA DE COMPRA E VENDA gemachte werden. Entweder selbst aufgesetz nach Vorlage oder gegen Gebühr von einem CARTÓRIO aufsetzten und verfassen lassen.

Die Marticula beim CARTÓRIO DE REGISTRO DE IMÓVEIS entspricht dem dt. Grundbucheintrag, deshalb kann diese Registrierung auch NUR bei dem zustängigen CARTÓRIO DE REGISTRO DE IMÓVEIS gemacht werden.
Welche Dokumente für eine Registrierung einer neuen Immobilie, bzw. bei Übertragung auf den neuen Eigentümer notwenig ist kann ich jetzt nicht sagen. Habe das damals in meinem Falle zusammen vom CARTÓRIO DE NOTAS erledigen lassen. Zur Eintragung oder Änderung ist eine ESCRITURA aber nicht vorgeschrieben!!!

Man sieht also die beiden Sachen haben eigentlich nur indirekt miteinander zu tun. Man kann Immobilien erwerben ohne ESCRITURA zu machen, man muss auch nicht auf dem CARTÓRIO DE REGISTRO DE IMÓVEIS nichts eintragen wenn man nicht will und dadurch die erheblichen Kosten sparen will. Deshalb haben viele Eigenheimbesitzer in BRA weder ESCITURA noch eine Grundbuchauszug ihrer Immobilie.
Aber wenn´s darum geht die Besitzverhältnisse nachzuweise, geht nichts an dem REGISTRO DE IMÓVEIS und der ESCRITURA vorbei. Wer nicht im Grundbuchamt als Besitzer eingetragen ist und auch keine ESCRITURA vorweisen kann, wird nie und nimmer vor einem Gericht seinen Anspruch auf die Immobilie durchsetzen können :!: [-X

:cool:



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 Betreff des Beitrags: Re: Cercar um terreno que ja está cercado
BeitragVerfasst: 12 Feb 2008 18:36 
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Mazzaropi hat geschrieben:

Ăśbrigens um eine ESCRITURA aufsetzten zu lassen muss vorher ein s.g. COTRATO ou PROMESA DE COMPRA E VENDA gemachte werden. - falsch


Man sieht also die beiden Sachen haben eigentlich nur indirekt miteinander zu tun. Man kann Immobilien erwerben ohne ESCRITURA zu machen, man muss auch nicht auf dem CARTÓRIO DE REGISTRO DE IMÓVEIS nichts eintragen wenn man nicht will und dadurch die erheblichen Kosten sparen will. Deshalb haben viele Eigenheimbesitzer in BRA weder ESCITURA noch eine Grundbuchauszug ihrer Immobilie. - deshalb sitzen auch alle die das nicht haben auf einer zeitbombe weil ihnen nämlich rein gar nichts gehört
Aber wenn´s darum geht die Besitzverhältnisse nachzuweise, geht nichts an dem REGISTRO DE IMÓVEIS und der ESCRITURA vorbei. Wer nicht im Grundbuchamt als Besitzer eingetragen ist und auch keine ESCRITURA vorweisen kann, wird nie und nimmer vor einem Gericht seinen Anspruch auf die Immobilie durchsetzen können - täusch dich nicht,es gibt das ersessene recht! :!: [-X

:cool:


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 Betreff des Beitrags: Re: Cercar um terreno que ja está cercado
BeitragVerfasst: 12 Feb 2008 19:31 
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Registriert: 27 Okt 2005 15:21
Beiträge: 165
Wohnort: Urwald
Hier mal noch etwas zu den Dokumenten und zum Prozess der Ăśbertragung einer Immobilie (in Port.) und
hier ein Muster fĂĽr einen "Contrato Particular de Promessa de Compra e Venda de ImĂłvel".



Zitat:
Was mir allerdings nicht ganz einleuchtet, wieso verlangt die Prefeitura ITBI wenn die Escritura nur den Wert eines notariell beglaubigten Kaufvertrages hat????
Ist doch ganz gefickt eingeschädelt:
Du hast die escritura, zahlst brav deine ITBI und bekommst dann (normalerweise) deine Daten in die matrĂ­cula eingetragen.
Ist doch nicht die Schuld der prefeitura, wenn das cartĂłrio keine matrĂ­culas ausstellt, die haben deine Kohle und du keine matrĂ­cula :roll:


Zu den 10 jahren und der usucapiĂŁo noch gefunden:
Zitat:
Para a aquisição da propriedade, nessa modalidade, não será analisado tão somente o lapso temporal. O possuidor deverá possuir o imóvel com boa-fé, e ter a seu favor o justo título, ou seja, uma causa ou documento que o possuidor acredite ser hábil a comprovar que o imóvel lhe pertença, mas que, na realidade, se revela defeituoso. E, unido a esse aspecto, a posse deverá ser mansa, pacífica e ininterrupta pelo prazo de 10 (dez) anos, conforme se depreende da leitura do art. 1.242 do CC:

Art. 1.242. Adquire também a propriedade do imóvel aquele que, contínua e incontestadamente, com justo título e boa-fé, o possuir por dez anos.
Caso o justo título que o possuidor tenha a seu favor se baseie num registro que demonstre que o possuidor adquiriu o imóvel de forma onerosa, sendo este registro posteriormente cancelado, o lapso temporal que possuidor necessita para comprovar a sua posse mansa, pacífica, ininterrupta, e com boa-fé, é reduzido para 05 (cinco) anos. Para que faça jus a tal redução no tempo, é necessário que o possuidor tenha no imóvel a sua moradia, ou tenha realizado, no mesmo, investimentos de interesse social e econômico. Este seria o chamado usucapião ordinário qualificado. Nesse sentido dispõe o art. 1.242, parágrafo único:

Art. 1.242. (...)
Parágrafo único. Será de cinco anos o prazo previsto neste artigo se o imóvel houver sido adquirido, onerosamente, com base no registro constante do respectivo cartório, cancelada posteriormente, desde que os possuidores nele tiverem estabelecido a sua moradia, ou realizado investimentos de interesse social e econômico.
Quelle: http://www.jurisway.org.br


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