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 Betreff des Beitrags: confuso situacao. und wie ist es möglich?
BeitragVerfasst: 09 Aug 2007 19:17 
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Registriert: 09 Aug 2007 16:30
Beiträge: 11
Hallo Zusammen
Danke für dieses Forum und Ihre Teilnehmer. Habe wirklich lange gesucht, so etwas zu finden.
Kommen wir zu der Frage. Vielleicht kann mir, uns jemand helfen.
Ich habe meine Freundin vor ca. 8 Monaten in Brasilien kennen gelernt. Sie lebt getrennt von Ihrem deutschen Mann in Brasilien. Er lebt übrigens auch in Brasilien. Sie möchte nun nach Deutschland. Wie kann sie das?
Beide waren ca. 9 Jahre verheiratet, haben ein Kind mit Deutschem und Brasil Pass. Sie hat jedoch während Ihrer Ehe NIE in Deutschland gelebt, nur in Östreich und 4 Jahre in der Schweiz. Sie wurden jedoch in Deutschland getraut. Ist es möglich dass sie in Deutschland auf Grund, dass ihr Kind einen deutschen Pass hat eine Bewilligung erhält?
Die beiden sind noch nicht geschieden, nur getrennt.
Danke für eure Hilfe oder Ideen


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 Betreff des Beitrags: Re: confuso situacao. und wie ist es möglich?
BeitragVerfasst: 09 Aug 2007 20:15 
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Registriert: 07 Jan 2005 09:37
Beiträge: 2486
Wohnort: Rheinland/Münsterland
felize hat geschrieben:
Sie möchte nun nach Deutschland. Wie kann sie das?

Also, ich würde vorschlagen, dass sie ein Flugzeug nimmt.








3 Monate kann sie immer mit dem Touristenvisum bleiben. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht, wenn das Kind in Brasilien bleibt. Denn für eine Aufenthaltsbewilligung darf sie sonst m.E. von ihrem Mann nicht getrennt leben.



_________________________________
Schöne Grüße,
tinto


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 Betreff des Beitrags: danke aber was ist wenn sie das Sorgerecht für das Kind
BeitragVerfasst: 09 Aug 2007 22:17 
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Registriert: 09 Aug 2007 16:30
Beiträge: 11
besitzt? Kann sie auf Grund der Tatsache dass sie in Deutschland noch verheiratet ist und ihr Kind einen deutschen Pass besitzt nach Deutschland einresien und erhält eine Aufenthaltsbeilligung?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 09 Aug 2007 23:39 
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Registriert: 24 Apr 2006 17:31
Beiträge: 949
Wohnort: Belo Horizonte
Zumindest in der Schweiz ist die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an das Bestehen einer rechtlich und tatsächlich ungetrennten Ehegemeinschaft geknüpft, und dies muss schriftlich bestätigt werden.

Kommt es später raus dass dies gelogen ist kann es eine Strafanzeige geben und ziemlich sicher eine Annullation der Bewilligung, auch nach längerer Zeit noch.

take care,
BB



Creative Offshore IT Outsourcing in Brazil


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 09 Aug 2007 23:43 
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Beiträge: 3431
Wohnort: TUTÓIA - Um Paraíso Perdido no Maranhão!
Brummelbärchen hat geschrieben:
Zumindest in der Schweiz ist die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an das Bestehen einer rechtlich und tatsächlich ungetrennten Ehegemeinschaft geknüpft, und dies muss schriftlich bestätigt werden.

Kommt es später raus dass dies gelogen ist kann es eine Strafanzeige geben und ziemlich sicher eine Annullation der Bewilligung, auch nach längerer Zeit noch.

take care,
BB


und einen saftigen bussgeldbescheid :idea:



o sol nasce pra todos; a sombra pra quem merece.


http://latinofreunde.net/


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 Betreff des Beitrags: Re: danke aber was ist wenn sie das Sorgerecht für das Kind
BeitragVerfasst: 10 Aug 2007 00:35 
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Registriert: 28 Nov 2004 21:47
Beiträge: 688
Wohnort: Santa Maria / RS
felize hat geschrieben:
besitzt? Kann sie auf Grund der Tatsache dass sie in Deutschland noch verheiratet ist und ihr Kind einen deutschen Pass besitzt nach Deutschland einresien und erhält eine Aufenthaltsbeilligung?


Ich würde Dir ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Ausländerbehörde nahelegen. Da das Kind Deiner brasilianischen Freundin deutsch ist, besteht vielleicht eine kleine Chance. Sie ist aber nur winzigklein, denn ein Recht auf Visum zur Familinezusammenführung bestünde meines Wissens nach nur, wenn das Kind schon in D leben würde.

...SWK!



"Onde tudo que se planta cresce e o que mais floresce é o amor"


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BeitragVerfasst: 10 Aug 2007 10:09 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3095
Wohnort: Anapolis GO
In der Schweiz läuft das so bei unverheirateten oder getrennten Müttern:
8303/kleiner-schweizer-wird-nach-brasilien-ausgeschafft/
Das wird in Deutschland genauso sein. Ohne ihren Mann wird sie nicht nach Deutschland können - ausser als Touristin.



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags: habe ich auch gelesen, aber
BeitragVerfasst: 10 Aug 2007 12:57 
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Registriert: 09 Aug 2007 16:30
Beiträge: 11
Sie ist ja mit einem deutschen Mann verheiratet und hat ein Kind mit ihrem Mann der deutscher ist. Nur leben sie eben momentan in Brasilien. Kann ja irgendwie nicht sein dass er als deutscher in Brasilien leben darf und sie als Bras. nicht in Deutschland. ?


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 Betreff des Beitrags: Re: habe ich auch gelesen, aber
BeitragVerfasst: 11 Aug 2007 22:34 
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Registriert: 07 Mär 2007 22:46
Beiträge: 573
Wohnort: Rio/Berlin
felize hat geschrieben:

...und hat ein Kind mit ihrem Mann der deutscher ist.



will sie denn nun, ob schon geschieden oder noch nicht, unter zuruecklassung des kindesvaters mit dem kind nach deutschland.

dann muss sie, bevor sie auch nur anfaengt, sich den kopf ueber ihren spaeteren status in deuschland zu zerbrechen, zunaechst mal mit dem ehemann klaeren, ob sie das ueberhaupt darf (sorgerecht, besuchsrecht, unterhaltsrecht und so weiter und so fort).



gruesse, diter

Certo dia, o índio pegou a canoa e remou, remou, remou até encontrar a bela Iara, que o levou para o fundo das águas.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 12 Aug 2007 18:15 
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Registriert: 21 Sep 2006 10:31
Beiträge: 580
Wohnort: Deutschland
Huumm! Ich bin woanders gelandet, was soll das? Egal, ich wiederhole hier mein Kommentar:

Wenn ihr ex(noch)Ehemann in BR lebt, wovon will sie hier leben? Auf Deine Kosten, lieber felize? Hahaha!!! Oder ist sie schon wieder eine die Sozialhilfe beantragen will obwohl sie hier NIE gelebt hat, NIE gearbeitet hat?
Das ärgert mich tierisch, ich fühle mich ausgebeutet :phear:

Jetzt seid Ihr frei mich :morons: :rock: :punch: :saw:


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