Rio-Fan hat geschrieben:
Hallo Leute,
ich möchte mir eine Wohnung in Rio kaufen. Dies aber nur zu "Urlaubszwecken". Werde also weiterhin ca 320 Tage im Jahr in Deutschland sein und arbeiten.
Wie läuft das jetzt mit der Besteuerung? Muss ich tatsächlich auch beim Besitz einer Urlaubsimmobilie mein Gesamteinkommen sowohl in Deutschland als auch in Brasilien versteuern?
Gibt es in einem solchen Fall eine Steuerbefreiung in Brasilen?
Danke schon jetzt!

Ich bin neu hier bei Brasilienfreunde (eine Stunde) aber seit mehreren Jahrzehnten in Brasilien ansaessig.
In meinem Fall: ich bin resident in Brasilien und hab nen Deutschen Pass, und Einkuenfte in beiden Laendern.
Als Steuerhauptwohnsitz habe ich Brasilien gewaehlt (das war vielleicht ein Fehler, aber so hab ich es gemacht).
Kennt sich wer gut mit Steuern aus um mit mir darueber zu diskutieren ob man das rueckgaengig machen kann?
Ich versteuere deutsche Einkuenfte in Deutschland.
Dann erklaere ich sie nochmal in Brasilien. Wegen des Doppelbesteuerungsabkommens kann ich die deutsche Steuer voll von der brasilianischen Steuer abziehen
Fuer Amerikaner funktioniert das leider nicht (kein Doppelbesteuerungsabkommen)
Wenn Du nur ein Tourist bist der eine Wohnung hier besitzt, sehe ich keine Probleme mit Stueuer
Ich sehe andere Probleme (kann Horrorstories aus eigener Erfahrung erzaehlen). Gerade fiel mir der Putz im Bad meines Penthouse Apartment zum fuenften Mal runter, weil die Hausverwaltung es nicht schafft das Dach regendicht zu machen.
Man kann natuerlich fuer teures Geld einen Anwalt anheuern, der einen dann bescheisst und versuchen das zu regeln.
Ich kenne viele Faelle wo Leute ihr ganzes Apartment verloren haben (wenn sie es ganz dumm anstellen), aber Teilverluste sind sehr haeufig. Deine Freundin kann dich verklagen (eheaehnliche Beziehung, relacao estavel) , der Maurer des Vorbesitzers kann dich verklagen und wird gewinnen. Mir wurde ein ganzes Haus vom Maurer versteigert.