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 Betreff des Beitrags: Dauer Arbeitsbewilligung via Heirat oder Investidor
BeitragVerfasst: 10 Apr 2006 00:11 
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Hallo,

es gibt schon einige Threads zu diesem Thema, aber zu meiner Frage konnte ich keine konkrete Auskunft finden:

Wie lange dauert ein Visum inkl. Arbeitsbewilligung (möchte eine Firma eröffnen, nicht als Angestellter arbeiten) falls ich
- das Visum als Ehemann einer Brasilianerin beantrage
- das Visum via Investition von US$ 50.000 beantrage ?

Im Forum finde ich alles zwischen "4 Wochen" und "2 Jahre".
Kann jemand konkret antworten, hat vielleicht jemand das in der letzten Zeit gemacht?

Gruss, Holger


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BeitragVerfasst: 10 Apr 2006 01:42 
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Beiträge: 489
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Oi!

Du musst erst mal Permanencia und Arbeitserlaubnis von einander trennen. Letztere bekam ich ca. 2 Wochen nach Beantragung der Perma (durch Heirat). Deshalb war es mir auch relativ Wurscht, wie lange die Bearbeitung der Perma dauern würde. Das hat bei mir ziemlich genau 11 Monate gedauert. Ich war aber auch 4 Monate zwischendurch in Dland.
Also:
1. Heiraten
2. Perma beantragen, gleichzeitig ein Papier fürs "Arbeitsamt verlangen"
3. Carteira de Trabalho (CTPS) beantragen
4. 15 Tage warten und CTPS abholen
5. Arbeiten gehen

So war es bei mir, nur dass das mit Punkt 5 etwas gedauert hat ;-)

Munter bleiben und viel Erfolg
Ursinho


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BeitragVerfasst: 10 Apr 2006 11:08 
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Beiträge: 1509
Die großen Differenzen kommen durch den Beantragungsort zustande. In Brasilien soll es wohl erheblich länger dauern, bei Heiratsvisa hört man ja immer, dass die PF sich ewig Zeit lässt, einen zu Hause zu besuchen.

Heiratsvisum:
Bei Beantragung im Ausland gibt es einen relativ festen zeitlichen Rahmen. 2-3 Monate braucht die Botschaft zur Bearbeitung, da der Antrag nach Brasilien weitergeleitet wird. Seit ihr schon fünf Jahre verheiratet, entscheiden sie direkt in der Botschaft und es dauert 2-3 Tage.
Dann kannst Du einreisen und bekommst einen vorläufigen Wisch (protocolo) und nach 1-2 Monaten die entgültige Ausfertigung Deines Ausländerausweises.

Investorenvisum:
Hier kommt noch der ganze Investorenkram vorher hinzu, also Firmengründung, Geldüberweisung, Prüfung des Businessplanes. Insgesamt kann das schon mal bis zu einem halben Jahr dauern.


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BeitragVerfasst: 10 Apr 2006 11:18 
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Danke erstmal für die bisherigen Antworten.
Ursinho, auch mir wäre es egal, wie lange die permanencia braucht, wenn ich etwas vorläufiges habe.
Thomas,
>dass die PF sich ewig Zeit lässt, einen zu Hause zu besuchen.
Das verwirrt mich. Das klingt so, als würde ich schon in Brasilien wohnen und dann das Visum beantragen?!?

Ich schreib mal etwas Hintergrund zu meiner Frage.
Ich möchte ein Einzelhandelsgeschäft kaufen und dann nach Brasilien auswandern. Wirklich wichtig ist für mich, ab wann ich das Geschäft kaufen kann. Brauche ich für den reinen Kauf überhaupt schon ein Visum?
Wäre unlogisch - Nachweis des Kaufes ist ja (soviel ich weiss) Grundlage für das Investorenvisum.

Gruss, Holger


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BeitragVerfasst: 10 Apr 2006 12:30 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
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Für den Kauf von Vermögenswerten brauchst Du kein Visum. Was ist denn das Kaufobjekt genau? Eine Ltda oder direkt die Vermögenswerte/Mietvertrag?

Ein Visum (oder Staatsbürgerschaft) benötigt nur der Geschäftsführer der Gesellschaft. Hast Du da eine Übergangsregelung?

Wenn Du sowieso mit einer Brasilianerin verheiratet bist, nimm das Heiratsvisum. Das wird ohne Auflagen erteilt, beim Investorenvisum gibt es eine Überprüfung nach fünf Jahren, ob der Businessplan auch eingehalten und Arbeitsplätze geschafft wurden.

Was die Beantragung in Brasilien angeht: Du kannst mit einem Touristenvisum ja schon 180 Tage dort sein. Ich nehme an, es gibt während des Antragsverfahrens dann auch schon ein temporäres Visum bzw. Duldungsstatus.

Thomas


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BeitragVerfasst: 10 Apr 2006 15:31 
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Registriert: 14 Aug 2005 22:09
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>Was ist denn das Kaufobjekt genau?
Das Objekt wäre ein (leeres) Ladengeschäft in einem Shopping-Center inkl. Installationen (Klimaanlage etc.)

>Wenn Du sowieso mit einer Brasilianerin verheiratet bist, nimm das Heiratsvisum.
Hm... und wenn die Ehe in die Brüche geht, wie geht es weiter mit meinem Visum?
Ich bin etwas unsicher bzgl. Vor/Nachteile Investor und Heiratsvisum. Folgende Punkte sehe ich:
Vorteil Heiratsvisum: Unkomplizierter, ggf. (??) schneller
Vorteil Investorvisum: Unabhängig von Ehe, "nur" Businessplan muss erfüllt werden.

>Was die Beantragung in Brasilien angeht: Du kannst mit einem Touristenvisum ja schon 180 Tage dort sein.
Ja... aber wenn ich das Ladengeschäft kaufen will, muss ich beim Einreiseformular "geschäftlich" ankreuzen - das wäre dann kein reines Touristenvisum?!? 180 Tage wären natürlich genug Zeit für alle Vorbereitungen.


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BeitragVerfasst: 10 Apr 2006 17:55 
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Persönlich würde ich in einem solchen Fall einfach privat ankreuzen, da es niemand weiter interessiert, was Du genau in Brasilien machst. Kaufverträge schließt man auch als Tourist zu Hauf ab.

Wenn Du magst, gibt es die 90+90 Tage temporären Urlaubsvisa auch exklusiv für Geschäftsreisen:
http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... _gesc.html

Nach dem noch gültigen Ausländergesetz ist ein Heiratsvisum unabhängig vom weiteren Bestand der Ehe. Die Permanencia wird auflagenfrei erteilt. Einmal drin, immer drin.

Es kann Dir höchstens passieren, dass Deine Frau später behauptet, ihr seid eine Scheinehe eingegangen und sich versucht damit vor Gericht durchzusetzen. Das kann sie aber auch bezüglich der Investitionsvorhaben, wenn da nicht alle 10 Arbeitsplätze ordentlich geschaffen sind. Und das Argument wäre ja dann auch gegen ihre Alimentierung nutzbar.

Das Investorenvisum hat den Nachteil, dass es mit der Auflage der Schaffung von Arbeitsplätzen erteilt wird und es daher zurückgenommen werden kann, wenn sich bei der Überprüfung nach fünf Jahren herausstellt, dass Du keine Arbeitsplätze geschaffen hast.

Für beide Visa gilt: Du kannst bei Heirat mit einer Brasilianerin sowieso nach einem Jahr oder allgemein nach vier Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen und dich der Diskussion einfach entziehen.


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BeitragVerfasst: 11 Apr 2006 22:18 
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Beiträge: 214
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Thomas, erstmal vielen Dank für die Antwort.

Soviel ich gelesen habe, ist die Gründung einer LTDA üblich bei einem Investorenvisum.
Dazu brauch ich aber einen Brasilianer (oder einen Gringo mit Visum) meines Vertrauens... der hat ja (meines Wissens) Kontovollmacht bei der LTDA.

Wie wird das normalerweise gelöst? Ich könnte ja meinen Gründungs/Scheinpartner nachher gar nicht aus der LTDA rausbekommen, weil die immer 2 Partner braucht.

Gruss, Holger


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BeitragVerfasst: 12 Apr 2006 09:59 
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Beiträge: 297
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Moin Holger3,

sein mir bitte nicht boese, aber wie willst Du Dir gerade in Brasilien ein Geschaeft aufbauen und es dann auch noch erfolgreich fuehren wenn Du Dich noch nicht einmal mit den Grundvoraussetzungen auskennst??? Wie schaut es auch mit der Sprache???


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BeitragVerfasst: 12 Apr 2006 10:00 
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Das Problem löst man, indem Dein Contador oder Rechtsanwalt treuhänderisch einen Anteil von 1% für Dich hält und Du die anderen 99%. Die Problematik ist bekannt und wird von seriösen Büros anstandslos übernommen.

Die Vertretungsmacht des Geschäftsführers kann beschränkt werden. Das kann sich auch auf die Verwendung ganzer Konten beziehen. Du blockierst einfach die Verwendung der 50 kUSD bis Du Dich selbst zum Verwalter ernennen kannst.


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