dampfplauderer hat geschrieben:
Da heißt es wie folgt:
Art. 2 - Die Gewährung des Visums hängt von dem Nachweis der Investition in ausländischer Währung in Höhe von US$50.000 ab.
Par.1 Die Bestimmung dieses Artikels gilt sowohl für neue als auch für bereits bestehende Unternehmen.
Par.2 In Ausnahmefällen kann der Nationale Einwanderungsrat die Gewährung eines Dauervisums für einen Ausländer erteilen,dessen Investitionsvorhaben mindestens zehn neue Arbeitsplätze vorsieht,durch die Vorlage eines Plans für die Schaffung von Arbeitsplätzen für eine Zeit von fünf Jahren,selbst wenn die Höhe der Investition weniger als die am Anfang diese Artikels genannte beträgt.
Soweit ich das verstehe ist das eine entweder oder Regel.
Vorrangig sind US$ 50.000,- zu investieren

Falls das nicht möglich ist, kann wie unter Par.2 geschildert das Visum auch unter der Voraussetzung der Schaffung von 10 Arbeitsplätzen innerhalb von 5 Jahren erteilt werden.
Ob es darauf aber einen Anspruch gibt kann ich nicht sagen, da es ja heisst in Ausnahmefällen KANN der Ausländerrat dies genehmigen. Hört sich auf jeden Fall nach einigem Extraaufwand an
Ausserdem ist zu beachten das das Investorvisum während der ersten 5 Jahren nur befristet ausgestellt wird. Wenn dann nach 5 Jahren die Firma überhauptnoch besteht und die gestellten ANforderungen erfüllt, erst dann wird die PERMANÊNCIA DEFINITIVA erteilt. Also ein langer Weg. Besonders wenn man bedenkt, das über 50% der bras. Firmen nichteinmal 1 Jahr bis zur Pleite brauchen
Vielleicht findest Du bei den folgenden LINKS mehr Infos:
INVESTMENTS IN BRAZIL STEP-BY-STEP
http://www.braziltradenet.gov.br/public ... PassoI.pdf
LEGAL GUIDE FOR THE FOREIGN INVESTOR IN BRAZIL
http://www.braziltradenet.gov.br/public ... lI2004.pdf
HOW TO LEGALIZE YOUR BUSINESS (in Portugese – use the navigation bar on the left)
http://www.sebrae.com.br/br/parasuaempr ... mpresa.asp
VIEL GLÜCK! :wink: