brasilienflug Portal - Infoportal für Flugreisen nach Brasilien
brasilblog Magazin - Nachrichten live aus Brasilien



Neu:


Condor Partnerprogramm DKB-Cash




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ]  
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Deutsches Scheidungsurteil bei Heirat
BeitragVerfasst: 18 Jul 2005 20:21 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28 Apr 2005 20:36
Beiträge: 8
Wohnort: Belo Horizonte
Hallo alle zusammen,
vielleicht kann mir der eine oder andere helfen. Im September werden meine Mineira hier in Deutschland heiraten. Ihre Papiere sind komplett legalisiert übersetzt von einem zugelassenen vereidigten Übersetzer und beglaubigt auch die Bevollmächtigung dass ich die Hochzeit für sie hier anmelden darf ist bereits unterwegs.
Nun meine Frage: Ich bin 2mal geschieden (jeweils deutsche Frauen) dies steht ja auch im Familienbuch ich habe auch noch die Scheidungsurkunden. Wenn wir nach der Heirat nach BH zurückfliegen und im Cartorio, in unserem Fall Contagem unsere Eheschließung eintragen lassen, muss ich die beiden Scheidungsurteile auch noch vorlegen (übersetzt und beglaubigt in BR)?
Wenn ich als normaler Tourist (30 Tage ohne Visum) mit zurückreise, habe ich die Möglichkeit bei der Policia Federal die Permanência auf Dauer zu beantragen?
Wer hat Erfahrung mit der Varig, wenn ich den Hinflug fest buche und den Rückflug offen lasse (bei Bezahlung von Hin- und Rückflug versteht sich) macht das die Varig oder könnte es bei der Einreise am Zoll zu Problemen kommen, wir reisen mit unseren alten Namen nach Brasilien ein und lassen dort erst die Namensänderung in beiden Pässen vornehmen. Was muss ich noch beachten, wenn ich zwar in BH mit meiner Frau eine feste Adresse habe, aber den Hauptwohnsitz in Deutschland vorerst nicht aufgeben will, da es bestimmte Gründe dafür gibt (finanzieller Art).
Vielleicht ist jemand unter Euch der Antwort auf meine Fragen hat. Nur noch eins, heute habe ich mit dem Brasilianischen Konsulat in München telefoniert und die Auskunft erhalten "Das Dauervisum für die Einreise nach Brasilien" kann nur in Deutschland beantragt werden, stimmt das wirklich?
Gruesse aus Bayern
Leozinho


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  


 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18 Jul 2005 22:12 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 02 Dez 2004 14:52
Beiträge: 60
Wohnort: München
Hallo Leozinho,
die früheren Ehen sind überhaupt nicht relevant in Brasilien. Entscheidend ist eure rechtskräftig geschlossene Ehe. Diese müsst ihr dann beim Brasilianischen Konsulat (in eurem Fall München) registrieren lassen. Danach könnt ihr sie noch in Brasilien eintragen lassen.
Die Permanencia kannst du in Brasilien beantragen, dürfte aber ne weile dauern.Während dieser Zeit solltest du in Brasilien bleiben falls es was zu klären gibt (was meistens der Fall sein dürfte).Richte dich auf ne Dauer bis zu 1 Jahr ein.
Wie soll das mit der Namensänderung in Brasilien laufen :?: Ihr müsst doch eure Namenswahl hier treffen wenn ihr in D heiratet, oder?
Es gibt z.B. Jahrestickets, da kannst du einen Rückflug festlegen aber dann (früher war es kostenfrei) den Rückflug umbuchen.
Grüße
Maro


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18 Jul 2005 22:55 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 03 Dez 2004 14:54
Beiträge: 48
Wohnort: MINAS GERAIS
Bei welchem Cartório in Contagem wollt Ihr das denn machen? Etwa beim Cartório Nogueira ( http://www.cartorionogueira.com.br )?
Ihr könnt Euch ja mal per eMail ( cartorio@cartorionogueira.com.br ) mit denen in Verbindung setzen bzgl. der notwendigen Dokumente für die Registrierung. Oder noch besser Deine Freundin geht dort mal persöhnlich vorbei und erkundigt sich.

Leider hatte ich, bzw. meine Frau als wir im Jahr 2000 geheiratet haben keine guten Erfahrungen mit dem Cartório Nogueira gemacht, aber vielleicht hat sich das ja inzwischen geändert und eine Registrierung einer bereits geschlossenen Ehe dürfte wohl einfacher sein als eine Eheschliessung.

Zur Beantragung der PERMANÊNCIA in BH bei der Polícia Federal, kann ich nur sagen ist kein Problem dies als Tourist zu machen. Bin damals auch als Tourist eingereist, sobald wir die Heiratsurkunde hatte sind wir zur PF gegangen und haben die PERMANÊNCIA beantragt. Sobald Ihr den Antrag erfolgreich eingereicht habt, erhgälst Du ein s.g. PROTOCOLLO als Bestätigung das der Antrag läuft. Das Protokollo dient auch als Ausweis für Dich, denn solange der Antrag in Bearbeitung ist darfst Du Dich legal in Brasilien aufhalten. Das PROTOCOLLO wird zuerst für 180 Tage ausgestellt und wird dann problemlos verlängert, falls die PERMANÊNCIA nach 180 Tagen noch nicht vorliegt. Aber wie bereits gesagt, stelle Dich auf eine Wartezeit von mind. 1 Jahr ein. Bei mir hat´s 1 Jahr und 2 Monate gedauert bis die PERMANÊNCIA im DOU veröffentlich wurde! :wink:

Viel Glück!



Bild


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
     Bedankt  


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ] 





» Foren-Übersicht » INFOS, TIPPS UND HILFEN ZU BRASILIEN » Familie: Heirat, Kinder & Scheidung

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde

Aktuelle Zeit: 20 Nov 2008 11:50


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Dieses Thema durchsuchen:
Gehe zu:  



* Kontakt/Hilfe    * Brasilien Podcasts    * RSS News    * RSS Kanäle    * Brasilien Reisen    * Linienflüge Brasilien    * Flüge Salvador    * Urlaub Recife