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BeitragVerfasst: 25 Mai 2005 18:17 
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Bagi hat geschrieben:
Die Besteuerung von Dividenden lag bei Doppelbesteuerungsabkommen bei 15%. Die Abschaffung des Abkommen ist in dieser Hinsicht momentan kein Nachteil, weil Dividenden in Brasilien noch Steuerfrei sind (die Betonung liegt bei „noch“).


Vor zehn Jahren haben sie die Dividendenbesteuerung abgeschafft. So schnell kommt das nicht wieder.


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BeitragVerfasst: 25 Mai 2005 19:21 
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patecuco hat geschrieben:
Nicht unbedingt Bagi, es kommt schon mal vor, dass das deutsche Finanzamt nachfragt, ob der Steuerpflichtige auch wirklich im Ausland Steuern bezahlt. Besonders wenn der Wohnsitz in Deutschland beibehalten wird, und im Ausland gar nichts abgefuehrt wird. Deshalb ist es manchmal besser den Wohnsitz in D aufzugeben.

Wie das nun genau beim Finanzamt in Deutschland gehandhabt wird bin ich mir nicht sicher. Ist es aber nicht so, dass man durch die Vorlage der Bescheinigung des Arbeitgebers nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich des deutschen Fiskus gehört? Man erhält schließlich auch seine Lohn- und Einkommenssteuerkarte zurück.
Ich selbst hatte über Jahre hinweg keine "negativen" Erfahrungen gemacht und kenne persönlich auch niemanden bei dem das hinterfragt wurde.



thomas hat geschrieben:

Vor zehn Jahren haben sie die Dividendenbesteuerung abgeschafft. So schnell kommt das nicht wieder.

Zumindest ist es ein Besorgnis der Unternehmer wie man von der AHK hört. Und meinst Du nicht, das so ein Gesetz ganz schnell wieder geändert werden kann?



Bis dann
Bagi


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BeitragVerfasst: 25 Mai 2005 21:29 
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Zitat:
thomas hat geschrieben:

Vor zehn Jahren haben sie die Dividendenbesteuerung abgeschafft. So schnell kommt das nicht wieder.

Zumindest ist es ein Besorgnis der Unternehmer wie man von der AHK hört. Und meinst Du nicht, das so ein Gesetz ganz schnell wieder geändert werden kann?


Soweit ich informiert bin, hat auch die PT Respekt davor. Man sieht es als einen Eckpfeiler in der Abschaffung der Kapitalverkehrskontrollen im Rahmen der Flankierung des Plano Real. Die Garantie jederzeit Investitionssummen und die dazugehörigen Renditen ohne Steuern rückfliessen zu lassen, ist Fundament vieler Investitionsentscheidungen.

Man weiss ja nie-- aber in dem Gebiet haben ja nicht mal die Linken enttäuscht. Ich glaub nicht an eine Wiedereinführung.

t.


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BeitragVerfasst: 22 Aug 2005 20:07 
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:shock:

Äh.. sagt mal..

Einkommen aus einer bras. Limitada ist doch in Brasilien steuerfrei.
Und gem. Art. 24 DBA bisher auch in Deutschland.

Kann es sein, dass dieses Einkommen durch Wegfall des DBA jetzt in Deutschland normal dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt und dadurch die Dividenden mal so mit zusätzlichen 23,75% besteuert werden?

Von wegen keine nennenswerten Auswirkungen.

:vomit:

Aber am 18. September kann man es dieser Regierung ja heimzahlen.


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BeitragVerfasst: 23 Aug 2005 14:22 
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Oi Gente
Natürlich hat der Wegfall des DBA einige fiese Konsequenzen für den Steuerbürger oder die Firma. Es besteht nun die Gefahr der Doppelbesteuerung, weil man sich nicht einigen kann welches Land nun das Steueraufkommen bekommt.
Bisher ist man nur davon ausgegangen, dass das alles eine Formsache ist und man bis Ende des Jahres ein neues Abkommen (allerdings zu den Konditionen der Deutschen) abschließt.
Aber die Brasis sind wohl stur.
Kann passieren, dass man als Entsandter sein Gehalt 2-mal versteuern muss, wenn das deutsche Finanzamt stur ist. Und die Brasis streichen dein Visum, wenn du dein Welt-Einkommen aus D nicht versteuern willst.

Hoffe, dass wird sich noch irgendwie lösen, ich glaube aber nicht am 18.9. :wink:

Gruß

Manfred


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BeitragVerfasst: 23 Aug 2005 21:11 
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Beiträge: 1509
Die Referentin im BMF meinte, die hätten hart verhandelt und wären nicht einsichtig. Jetzt würde man es einfach liegenlassen. Prognosen nicht möglich. Angeblich würden die Brasilianer aber jetzt mal ihre DBA-Politik überdenken.

Wenn es aber letztendlich auf den Stolz hinausläuft, dann können wir wohl ewig warten.

Das mit der Wahl ist schon richtig, es geht ja eher um eine fachliche als eine politische Frage.

Dennoch sind die Konsequenzen gewaltig. Ich hoffe inständig, dass jetzt auf beiden Seiten Lobbyarbeit einsetzt, damit sich die Parteien wieder an einen Tisch setzen.

t.


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 Betreff des Beitrags: Doppelbesteuerungsabkommen
BeitragVerfasst: 11 Okt 2005 21:06 
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Registriert: 11 Okt 2005 20:48
Beiträge: 2
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu Besteuerung und hoffe , daß mir jemand weiterhelfen kann der bereits Erfahrungen hat.

Ich habe eventuell die Möglichkeit nächstes Jahr für 12 Monate nach Brasilien zu gehen (Entsendung) und dort für eine deutsche Firma zu arbeiten. Nun habe ich das ein oder andere Problem zu der Steuerprobelmatik und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Wo muß ich meine Steuern zahlen? Ist es richtig das Steuernzahlungen in Deutschland durch den "Auslandstätigkeitserlaßes" nicht entrichtet werden müssen und so nur in Brasilien Steuern gezahlt werden muß? Das bedeutet die Angaben, die ich in Brasilien angebe nur dafür Steuer bezahle und in Deutschland nicht mehr?
Wie wird dadurch in Brasilien kontrolliert was für Einkommen ich habe?
Kann mir hierzu jemand genauere Angaben machen oder hat jemand selbst schon Erfahrungen gemacht. Ich habe nämlich keinen Schimmer wie das genau läuft und ich denke es lohnt sich finanziell sicherlich wenn man im Vorfeld darüber bescheid weiß.
Ich danke im Voraus für evtuelle Tips!
Gruß
Greg


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BeitragVerfasst: 11 Okt 2005 21:47 
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Registriert: 26 Nov 2004 21:23
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Hi Greg,

wenn du länger als 183 Tage im Jahr im Ausland tätig bist, fällst du aus der Lohnsteuerpflichtigkeit in Deutschland raus. Der deutsche Staat will dann dein Geld nicht mehr, obwohl du noch dein Gehalt in Deutschland beziehst.

Dieser Fall gilt also für dich.

Dein AG wird also automatisch die Zahlungen ans Finanzamt unterbrechen, nachdem du das Land verlassen hast.

Im gleichem Atemzug wirst du in Brasilien lohnsteuerpflichtig. Du musst hier dein Einkommen mit 27,5% fix versteuern. Einige Abzüge wie z.B. Kosten für Krankenkasse, Unterhaltspflicht und Pauschalsätze für "Dependentes" sind vorab abziehbar.

Da du wahrscheinlich keinen bras. Arbeitsvertrag bekommen wirst und deine Lohnsteuer somit nicht automatisch einbehalten wird, musst du zum Finanzamt gehen (Receita Federal) und dir ein sogenanntes "Carnê Leão" geben lassen, welches du jeden Monat ausfüllst und den fälligen Lst.-Betrag auf der Bank einzahlst.

Am Jahresende machst du dann wie jeder andere Brasilianer deinen Lstj.-ausgleich. Dabei gibst du dein Jahresgehalt und deine einbezahlte Steuer an. Das Programm errechnet dann von selber, ob du noch was nachzahlen muss oder eventuell was ausbezahlt bekommst. Der Lstj.-ausgleich wird in Brasilien üblicherweise per Internet gemacht.

Dort bekommst du auch weiterführende Infos zum Thema:

http://www.receita.fazenda.gov.br


Lohnsteuer = Imposto de Renda
Lstj-ausgleich = Declaração de Imposto de Renda anual



Man sieht sich,
Lemi

http://www.brasilien-forum.net


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BeitragVerfasst: 11 Okt 2005 23:25 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
Nur als Info da Du die Betitelung Doppelbesteuerungsabkommen gewählt hast: dieses wurde zum 31.12.2005 gekündigt.


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BeitragVerfasst: 12 Okt 2005 00:40 
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Beiträge: 364
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Also, wir haben immer einige Deutsche hier im Land (Brasilien) mit Entsendevertrag.
In Deutschland sind sie steuerbefreit und in Brasilien bezahlen sie nichts. Schlicht und einfach deshalb, weil sie sich nicht beim brasilianischen Finanzamt melden. :lol:

Ab nächstem Jahr sieht es wohl anders aus. Der Entsandte wird dann weiter in Deutschland seine Steuern abtreten, sofern er seinen Wohnsitz dort nicht abmeldet. Und müsste dann eigentlich zusätzlich noch in Brasilien Steuern zahlen (wenn er sich beim Finanzamt melden). :cry: Oder sehe ich das falsch?



Bis dann
Bagi


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