Hi Greg,
wenn du länger als 183 Tage im Jahr im Ausland tätig bist, fällst du aus der Lohnsteuerpflichtigkeit in Deutschland raus. Der deutsche Staat will dann dein Geld nicht mehr, obwohl du noch dein Gehalt in Deutschland beziehst.
Dieser Fall gilt also für dich.
Dein AG wird also automatisch die Zahlungen ans Finanzamt unterbrechen, nachdem du das Land verlassen hast.
Im gleichem Atemzug wirst du in Brasilien lohnsteuerpflichtig. Du musst hier dein Einkommen mit 27,5% fix versteuern. Einige Abzüge wie z.B. Kosten für Krankenkasse, Unterhaltspflicht und Pauschalsätze für "Dependentes" sind vorab abziehbar.
Da du wahrscheinlich keinen bras. Arbeitsvertrag bekommen wirst und deine Lohnsteuer somit nicht automatisch einbehalten wird, musst du zum Finanzamt gehen (Receita Federal) und dir ein sogenanntes "Carnê Leão" geben lassen, welches du jeden Monat ausfüllst und den fälligen Lst.-Betrag auf der Bank einzahlst.
Am Jahresende machst du dann wie jeder andere Brasilianer deinen Lstj.-ausgleich. Dabei gibst du dein Jahresgehalt und deine einbezahlte Steuer an. Das Programm errechnet dann von selber, ob du noch was nachzahlen muss oder eventuell was ausbezahlt bekommst. Der Lstj.-ausgleich wird in Brasilien üblicherweise per Internet gemacht.
Dort bekommst du auch weiterführende Infos zum Thema:
http://www.receita.fazenda.gov.br
Lohnsteuer = Imposto de Renda
Lstj-ausgleich = Declaração de Imposto de Renda anual