tinto hat geschrieben:
Der Beitrag von brasilmen bezieht sich nicht unmittelbar auf das Steuerrecht, sondern auf das Sozialrecht. Es geht um die Sozialversicherungspflicht - und berechtigung bei der Entsendung (sog. Ausstrahlung)..
Grundsätzlich sollte man beide Themen - also Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht - voneinander trennen, da sie unabhängig voneinander sind und für Entsendungen auch noch unterschiedliche Regeln für beide gelten. Grob gesagt: die Steuerpflicht entfällt, die SV-Pflicht nicht.
Greg hat geschrieben:
Soweit du es beschrieben hast ist das ganze mir einleuchtend , aber wenn du sagst das ich am Ende des Jahres sowohl das jahreseinkommen wie auch die Einkommensseteur angeben muß, woher weiß der staat (brasilien) wieviel ich verdiene? da kann ich ja irgendwelche angaben machen , da sie keinen zugriff auf meine daten haben, oder? sie wissen nicht wieviel ich in D verdiene.
Das Finanzamt kann (muss aber nicht) einen Einkommensbescheid von dir als Nachweis verlangen. Dies ist davon abhängig, ob du in die "Malha fina" gerätst. Wenn also einer der Finanzbeamten Zweifel über deine gemachten Angaben hat, kann er verschiedene Nachweise von dir verlangen. Dazu gehört u.a. auch ein Einkommensnachweis oder auch Angaben zu Konten sowohl in BRA als auch DEU.
Greg hat geschrieben:
mein arbeitgeber denkt über eine Auslandstätigkeitserlasses nach und sagte damit müßte ich in D keine steuer bezahlen. Jedoch sind sie sich auch nicht 100% sicher.
Ja, so wurde einer meiner Kollegen auch "übers Ohr gehauen". Bei den Lohnverhandlungen wurde immer wieder behauptet, dass er ja in Brasilien keine Lohnsteuer mehr zahlen bräuchte und dadurch Netto fast gleich Brutto wäre. Ist aber völliger Quatsch. Im Arbeitsvertrag stand dann auch der nette Satz drin: "Der AN ist für Versteuerung seines Einkommens selber verantwortlich." Mache dir selber ein Bild, wer der Gelackmeierte war !
Greg hat geschrieben:
momentan habe ich nur ein problem das ich noch kein wort portugisisch rede, und von daher schlecht irgendwelche bedingugen von brasilien lesen kann

kommt ja vielleicht noch.
Das ist nicht so schlimm. Jeder fängt einmal an.
Greg hat geschrieben:
durch die kündigungen der Doppelbest. sieht ja vieles anders aus.
hast du bzw. ihr einen genauen fahrplan wie ich am besten vorgehen kann? ich habe nächste woche ein treffen und würde hierzu gerne besser bescheid wissen.
Es gab hier mal einen Thread in dem ziemlich genau drin stand, wie die Bedingungen für Auslandseinsätze in verschiedenen deutschen Unternehmen geregelt sind, u.a auch für Entsendete. Grundsätzlich solltest du aber Zusatzleistungen des AG in Anspruch nehmen können, falls du eine verantwortliche Position im Unternehmen hast. Wenn der AG dir von vorn herein erzählt, dass Brasilien ein Billigland ist und du dort mit deinem Gehalt zur Upper Class gehörst solltest du vorsichtig sein.
Greg hat geschrieben:
achja, wohnsitz wollte ich wahrscheinlich behalten, zumindest ist die notwendig wegen den ganzen anderen abgaben rente, sozialversicherungen etc.. sohat mein AG mir es zumindest gesagt. das heißt wohnung würde ich aufgeben und somit wieder bei papa einziehen

nach vielen jahren.
Ja, so ist es bei mir auch gelaufen. Wohnsitz der Eltern als Hauptwohnsitz angeben, um die SV-Pflichten erfüllen zu können. Für die fälligen Müllgebühren, die ja pro gemeldeten Kopf auf jeden Haushalt anfallen, kannst du bei der Gemeinde/Stadt eine Befreiung unter Vorlage des Entsendevertrags beantragen. Bei mir wurde sie stattgegeben. Waren wohl so ca. 100 Euro pro Jahr.
patecuco hat geschrieben:
Ich rate Dir, dein zustaendiges Finanzamt anzurufen und eine Auskunft fuer deinen Fall zu verlangen. Man kann da einige Fehler machen, die dann im Nachhinein teuer werden.
Dies rate ich dir auf jeden Fall auch. Die beissen dich dort nicht. Ich habe jedenfalls immer fachkundige Auskunft bekommen.
patecuco hat geschrieben:
Dein Arbeitgeber muss in D die Befreiung von der Abfuehrung deiner Lohnsteuer beantragen und darf die nicht einfach so einstellen. Dazu gibt es sogar Formblaetter. Falls Du in D gemeldet bleibst, bist Du weiterhin sozialversicherungspflichtig. Das geht auf Bismarck und das Reichsversicherungsgesetz von 1885 zurueck.
Das bestätigt das oben von mir geschriebene noch mal.