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BeitragVerfasst: 13 Okt 2005 06:48 
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Registriert: 07 Jan 2005 09:37
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patecuco hat geschrieben:
Hallo Greg,

ich lebe z.Z. in Afrika,
es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen,
zahle keine Steuern, nicht hier und auch sonst nirgendwo,
die Steuerpflicht in D endete mit der Ausreise (bzw. Abmeldung in D)
zahle auch nicht in den gesetzlichen Renten-Kettenbrief,
keine KV,
keine ALV,
keine PV,

und darf einfach all mein Geld fuer mich behalten.... ganz legal !
:wink:


Keine KV? Da wünsch ich Dir aber, dass du nie krank wirst.

Offtopic:
Sag mal, wohnst Du auf den Kapverden? Was machst Du da (wnn man so indeskret fragen darf)? Lohnt sich das auch im Vergleich zu Brasilien für einen Urlaub? Also, der Nurflug zur Ilha do sal mit TACV ist ja eine echte Alternative zu Brasilien preislich gesehen.

Aber gibt es da auch schöne strände und ein Nachtleben?



_________________________________
Schöne Grüße,
tinto


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BeitragVerfasst: 13 Okt 2005 12:33 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
patecuco hat geschrieben:
und darf einfach all mein Geld fuer mich behalten.... ganz legal !
:wink:


ist das nicht ein bisschen unsolidarisch :P


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 Betreff des Beitrags: Steuerland Brasilien
BeitragVerfasst: 11 Nov 2005 23:52 
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Registriert: 29 Nov 2004 18:04
Beiträge: 97
Ola

steuerlich ist Brasilien ein alptraum, siehe mal unter der Liste der Steuern nach, da kann einem ganz schlecht werden:

http://www.creci.info/Wirtschaft/Steuern/steuern.htm
Mein Tipp: nie den Beamten fragen ob man steuern zahlen muß, sondern abwarten ....!!
buchhalter geben die besten Tipps und sind nicht teuer! (auf ejden fall billiger als anwälte!)
tchao

winni

PS: meine seite sollte jetzt ohne probleme aufgehen ich habe den fehler gefunden! wenn nicht - bitte ein mail an mich!!
Fragen über Stuern : habe selbst wenig ahnung da ich immer die declaracoe de issento mache!!



http://www.brazil-investment.com


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 Betreff des Beitrags: Re: Steuerland Brasilien
BeitragVerfasst: 12 Nov 2005 12:45 
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Registriert: 07 Jan 2005 09:37
Beiträge: 2588
Wohnort: Rheinland/Münsterland
winni hat geschrieben:
Ola
...
http://www.creci.info
...
Imressum: ....Kopieren von deutschen Texten ist verboten und wird angezeigt!


Angezeigt? Wo? Von wem? Wieso?



_________________________________
Schöne Grüße,
tinto


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 Betreff des Beitrags: Steuersatz Brasilien, Nettoeinkommen nach DE
BeitragVerfasst: 05 Aug 2006 13:25 
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Registriert: 27 Jul 2006 17:16
Beiträge: 22
Hallo, mal eine Frage zum Thema Steuern: Ich werde demnächst in Brasilien arbeiten aber weiterhin Lohn von meinem deutschen Arbeitgeber bekommen. Zusätzlich bekomme ich aber auch Lohn von unserem brasilianischen Tochterunternehmen in dem ich dann arbeite. Mein deutsches Einkommen versteuere ich weiterhin in DE, muß mein brasilianisches Einkommen aber in Brasilien versteuern. Wie hoch ist der Steuersatz und gibt es eine Staffelung? Ohne den Steuersatz bzw. mein Nettoeinkommen ausrechnen zu können kann ich eben schlecht mein Bruttoeinkommen verhandeln, sonst gibt`s eventuell dann eine böse Überraschung. :?
Des Weiteren wäre ich für Tipps dankbar wie ich "übriges" Geld aus Brasilien rausbringe bzw. in Euronen umtauschen kann ohne allzuviel Verlust zu machen.
Bin in jedem Fall nicht lange genug im Ausland um mein Einkommen nicht in DE zu versteuern und will das auch gar nicht da ich hier aufgrund der Kinder und weiteren Abschreibungen ohnehin fast keine Steuern zahle.
Gruß Trapper. :wink:


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BeitragVerfasst: 05 Aug 2006 16:08 
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Registriert: 30 Dez 2004 23:10
Beiträge: 337
Hallo,

da das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Brasilien und Deutschland letztes Jahr ausgelaufen ist und bisher nicht erneuert wurde, müsstest Du rein rechtlich Dein gesammtes Einkommen (BRA+D) sowohl in Deutschland als auch in BRA versteuern, also zweilmal Steuern zahlen. :oops:
Da Du aber sagst das Du nicht lange (ein paar Monate, oder wie lange?) in BRA arbeiten wirst, würde ich ganz einfach das deutsche |EInkommen in D versteuern und das bras. in BRA. Fertig :!:
Woher soll das Finanzamt in D wissen das Du in BRA bezahlt wirst und umgekehrt woher soll die RECEITA FEDERAL wissen das Du weiterhin in D bezahlt wirst. Schliesslich haben die besseres zu tun als sich um so kleine Fische wie Dich zu kümmern.

Generell gilt in BRA (Stand 2005) wer weniger als R$ 12.696,- im abgelaufenen Kalenderjahr verdient hat zahlt keine Steuern und macht die DECLARAÇÃO DE ISENTO, um seine CPF zu bestätigen.
Wer mehr als R$ 12.696,- verdient hat, oder Vermögen im Wert von über R$ 80.000,- in BRA hat, oder Teilhaber (sócio) einer bras. Firma ist, der MUSS eine Einkommenssteuererklärung (DECLARAÇÃO DE IMPOSTO DE RENDA) abgeben.

Wenn Du´s aber genau nach Vorschrift machen willst, wird Dir sicher nichts anderes übrig bleieben als einen Steuerberater zu beauftragen, der sich sowohl mit dt. als auch mit bras. Steuerrecht auskennt :!: :oops:

Weitere Infos zum bras. Steuerrecht: http://www.receita.fazenda.gov.br

8)



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BeitragVerfasst: 05 Aug 2006 20:00 
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Oi Trapper
Der Steuertipp von Mazzaropi ist ok.
Warum bekommst du denn Geld von eurer Tochter ausgezahlt. Hast du einen Vertrag mit denen, wonach die dich bezahlen müssen. Dann führen die automatisch die Steuern für dich ab. Bleibst du lange, musst du den Steuerfachmann der Firma dort bitten, eine einfach Steuererklärung für dein brasilianisches Gehalt abzugeben, da gibt es sogar was zurück.

Ion Brasilien muss man darauf achten, das das Gehalt den vergleichbaren brasilianischen Einkommen entspricht, z.B. ein einfacher Produktionstechniker, aber aus Deutschland kommend wird so mit 2.000-2500 Reais geschätzt, dann kümmert sich die Receita nicht mehr darum, dass du in D noch mehr haben müsstest

So weit so gut. Jetzt die unangenehmen Sachen

Du gehst mit einem Entsende-Vertrag nach Brasilien? Lt. den Bestimmungen über Entsendung, die der Personalabteilung deiner Firma vorliegen müsste, ist eine Entsendung an Tochterfirmen im Ausland nicht möglich.

Ist das so, schreibe mir eine PN dann bekommst du den Rest der Story, das Thema. Ist ein wenig unangenehm. Ist lösbar, man sollte aber die Risiken kennen.

Gruß

Manfred


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BeitragVerfasst: 05 Aug 2006 20:17 
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Registriert: 16 Dez 2004 14:20
Beiträge: 1034
Wohnort: Belo Horizonte - Wiesbaden
Oi Trapper
habe noch mal in den anderen Threat wegen dem Visum geschaut.
Die Hinweise dort gingen davon aus, das du drüben kein Beschäftigungsverhältnis udn auch kein Gehalt bekommst, bzw. deine Tochter dort für dich auch nichts an die Mutter bezahlt.

Bist du drüben entsandt oder hast gar einen Vertrag mit der Tochter brauchst du ein Arbeitsvisum, Gleiches gilt, wenn die Mutter deinen Einsatz in Brasilien berechnen will. Dann ist der Vertrag INPI-Genehmigungspflichtig und die wollen später die Kopie des Passes mit den Ein- und Ausreisedaten haben um zu sehen, ob die Dienstleistung auch wirklich erbracht wurde.

Man muss das allerdings nicht so eng sehen, bis auf die Berechnung via INPI kann man das auch alles so hinfuddeln. Nur, du ärgerst dich mit irgendeinem/er privat, der weis wo du jeden morgen ins Büro gehst, irgendjemand in der brasilianische Tochter fühlt sich auf den Schwanz getreten oder übergangen. Dann gibt eine anonyme Denuncia bei der Arbeitsbehörde. Und sehen die, dass eine ausländische Firma mit im Spiel ist, reagieren die sofort, auf so was warten die nur.

Wer das Risiko eingehen will, sollte vorher wenigstens wissen, was so auf einen zukommen kann. Man kann sich da immer im Vorfeld irgendeine Konstruktion hinbiegen, aber nur vorher nicht wenn das Kind im Brunnen ist.

Gruß

Manfred

PS: Denunzieren ist übrigens Nationalsport, das Wort hat nicht mal den übelen Beigeschack, wie wir ihn in D kennen.

PS: Eure Personalabteilung scheint sich da auch nicht so auszukennen?


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 Betreff des Beitrags: Doppelsteuerabkommen und Besteuerung des Einkommens
BeitragVerfasst: 31 Okt 2006 13:09 
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Beiträge: 2
Hallo Freunde Brasiliens,

ich werde 2007 von meiner Firma nach Brasilien entsandt mit einem deutschen Entsendungsvertrag. Die Dauer ist erst einmal auf 3 Jahre+ festgelegt. Mein visto permanencia erhalte ich auf Grund meiner brasilianischen Ehefrau. Ich habe momentan allerdings einige Fragen bezüglich dem Versteuern meines Einkommens aus Deutschland und der für mich notwendigen Arbeitserlaubnis.

Mich würde interessieren, ob jemand weis das das Doppelsteuerabkommen für 2007 verlängert (neu aufgelegt?!?!!) wird???


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 Betreff des Beitrags: PDF-FILE
BeitragVerfasst: 31 Okt 2006 14:54 
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Registriert: 22 Aug 2006 14:59
Beiträge: 1204
Wohnort: Ceará
Unter folgendem Link

http://www.receita.fazenda.gov.br/Publico/Perguntao/IRPF2006/Perguntao2006.pdf

findest Du ein Pdf-File, das isch Preguntão 2006 nennt. Auf über 400 Seiten werden Fragen beantwortet. Vielleicht findest Du ja die richtige Frage und subsequentemente dann auch die richtige Antwort. Im Seite der Receita Federal dürfte früher oder später auch die Version 2007 auftauchen.

Divrta-se



Com as palavras todo cuidado é pouco, mudam de opinião como as pessoas. (J. Saramago)


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