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 Betreff des Beitrags: Doppelbesteuerungsabkommen
BeitragVerfasst: 01 Nov 2006 13:40 
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Meines Wissens gibt es zur Zeit überhaupt kein Doppelbesteuerungsabkommen. Für 2007 kann man natürlich nicht hellsehen.

Grüße, Bequimao



Bequimão ist Manuel Beckmann, brasilianischer Revolutionär in Maranhão, hingerichtet 1685.


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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelbesteuerungsabkommen
BeitragVerfasst: 01 Nov 2006 14:39 
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Beiträge: 337
Bequimao hat geschrieben:
Meines Wissens gibt es zur Zeit überhaupt kein Doppelbesteuerungsabkommen. Für 2007 kann man natürlich nicht hellsehen.

Grüße, Bequimao


Stimmt, ist Ende 2005 ausgelaufen da von deutscher Seite her nicht mehr erneuert :!:

Allerdings wird Deutschland in den Publikationen der RECEITA FEDERAL immernoch in der Liste der Staaten mit denen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, aufgeführt :!: :roll:



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 Betreff des Beitrags: Wie erhält Brasilien Auskunft über die Einkünfte in Deutschl
BeitragVerfasst: 03 Nov 2006 07:09 
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Beiträge: 2
Wenn es kein Doppelsteuerabkommen mit Brasilien gibt, wie erhält dann die RECEITA FEDERAL Auskunft über die Einkünfte die in Deutschland bezahlt werden??

Welche Möglichkeiten habe ich damit ich nur in Deutschland meine Steuern bezahlen muss??


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 Betreff des Beitrags: Re: DBA
BeitragVerfasst: 03 Nov 2006 10:32 
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Belo Horizonte hat geschrieben:
wie erhält dann die RECEITA FEDERAL Auskunft über die Einkünfte die in Deutschland bezahlt werden??


Durch Deine Steuererklärung in Brasilien.

Belo Horizonte hat geschrieben:
Welche Möglichkeiten habe ich damit ich nur in Deutschland meine Steuern bezahlen muss??


Steuerhinterziehung in Brasilien.

BB'


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 05 Feb 2007 12:43 
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Beiträge: 107
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Hallo!

Ich habe mir schon die Finger wund gegoogelt, wg. Infos des neuesten Standes der Verhandlungen zwischen Brasilien und Deutschland. Wie ist der jetztige Stand der Verhandlungen? Frühestens wann könnte es ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien geben? Das könnte auch für deutsche Immobilienbesitzer wichtig sein, die ihre Immobilie in Brasilien haben, aber ihren Hauptwohnsitz (noch) in Deutschland haben und erst einige Jahre später ganz nach Brasilien ziehen wollen.

Gruß
Bananajoe


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BeitragVerfasst: 05 Feb 2007 14:59 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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Zitat:
Wie ist der jetztige Stand der Verhandlungen?
Deutschland will das nicht.
Daher ist Dein Gesamteinkommen auf dieser Welt sowohl in Brasilien, als auch in Deutschland steuerpflichtig. (Solange, wie Du einen Wohnsitz in Deutschland hast).
Deutsche Immobilienbesitzer haben ja eine CPF und müssen somit auch die brasilianische Steuererklärung ausfüllen. Oder sich davon befreien lassen. Wer das zweimal nicht macht, dessen CPF wird ungültig. Ausserdem zahlt man ja die IPTU.
Wer also in Deutschland wohnt und arbeitet und sein deutsches Einkommen bei der brasilianischen Steuererklärung verschweigt, macht somit Steuerhinterziehung. Das Merkel man sich!



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 06 Feb 2007 22:09 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
Es gibt derzeit kein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen, da Deutschland es gekündigt hat und auch keine Absichten hat, zu den von den Brasilianern gewünschten Konditionen abzuschließen. Das BMWI will die alten Entwicklungshilfekonditionen auf keinen Fall mehr gewähren. Das wird wohl noch eine ganze Weile so bleiben.


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BeitragVerfasst: 07 Feb 2007 03:15 
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Registriert: 16 Dez 2004 14:20
Beiträge: 1034
Wohnort: Belo Horizonte - Wiesbaden
Oi Gente
ganz so schlimm ist das nicht. Bei Aufenthalt laenger als 180 Tage im Ausland bist du in D nicht mehr steuerpflichtig. Die Firma beantragt fuer dich auf der Basis des Entsendevertrages die Steuerbefreiung.
Wegen des fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen wirst du also in Brasilien Steuerpflichtig. Die Steuersaetze stehen irgendwo in einem anderen Threat, bitte suchen oder der Verfasser soll nochmal einen Hinweis geben, beitrag war sehr gut.
Wenn der Entsendevertrag fair ist (so wie meiner) steht dort, dass du fuer deine Steuer im Ausland selbst verantwortlich bist. Sollte aber die abzufuehrende Steuer hoeher sein, als die vergleichbare in Deutschland, erstattet der Arbeitgeber die Differenz. Du must aber erst mal rechnen, die Steuer kann, wenn du in D viel absetzen kannst, trotz guenstiger Saetze, hoeher als in D sein.

Gruss

Manfred

PS. eine Entsendung an einer Tochterfirma in Brasilien ist nicht moeglich, derartige Entsendevertraege sind nicht gueltig und gefaehrdet den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung. Gleichzeitig duerfen keine (Schein-) Arbeitsvertraege mit deutschen Toechtern oder Brasilianischen Firmen abgeschlossen werden. Das scheint bei vielen Frirmen nicht so bekannt zu sein, bzw. wird mal locker vergessen. Mein Laden brauchte auch 2 Jahre, um das zu merken.


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 Betreff des Beitrags: Steuerpflicht in Brasilien ab wann?
BeitragVerfasst: 24 Feb 2007 21:49 
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Registriert: 27 Jan 2007 23:11
Beiträge: 33
Hallo,

ich habe schon die diversen Beiträge zum Thema Steuerpflicht gelesen, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden. Soweit ich das aus brasilianischen Dokumenten entdecken kann, beginnt die Steuerpflicht in Brasilien am 184. Tag des Aufenthalts innerhalb eines Jahres, das ist auch klar.

Meine Frage ist nun, ob die Einkünfte des ganzen Jahres, in dem die Steuerpflicht beginnt, in Brasilien zu versteuern sind oder nur die Einkünfte (in Deutschland), die man ab dem 184. Tag des Aufenthalts in Brasilien hat. Nach dem brasilianischen Dokumenten gehe ich eigentlich davon aus, dass letzteres der Fall ist, aber so ganz klar ist mir das nicht.

Kann jemand helfen?

Danke
Harry


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 25 Feb 2007 02:04 
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Beiträge: 28
muss ich als rentner der in b lebt etwa auch noch steuern bezahlen???kann mir jemand vielleicht da einen rat geben?? :roll:


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