Hab mich Mal durch die site der receita gekämpft und dabei folgendes gefunden:
A Receita Federal hat geschrieben:
CONTRIBUINTE QUE ADQUIRIU OU READQUIRIU A CONDIÇÃO DE RESIDENTE
Está obrigada a declarar a pessoa fÃsica que ingresse no Brasil e adquira ou readquira a condição de residente. A declaração é relativa ao ano-calendário em que se caracterize essa condição.
Considera-se residente:
a) quem ingressa no Brasil com visto permanente, a partir da data da chegada;
b) quem ingressa no Brasil com visto temporário:
- para trabalhar com vÃnculo empregatÃcio, a partir da data da chegada;
- obtendo visto permanente ou trabalho com vÃnculo empregatÃcio antes de decorridos 184 dias de permanência no Brasil, consecutivos ou não, contados dentro de um perÃodo de até 12 meses, a partir da data da concessão do visto ou da obtenção do trabalho, respectivamente; ou
- por qualquer outro motivo, permanecendo por perÃodo superior a 183 dias, consecutivos ou não, contados dentro de um perÃodo de até 12 meses, a partir do 184º dia;
Caso a pessoa fÃsica, dentro de um perÃodo de até 12 meses, não complete 184 dias, consecutivos ou não, de permanência no Brasil, novo perÃodo de até 12 meses é contado a partir da entrada seguinte à quela em que se iniciou a contagem anterior.
c) o brasileiro que, após ser considerado não-residente, retorna ao Brasil de forma definitiva, a partir da data de sua chegada.
Demnach sind also Ausländer ohne Wohnsitz in Brasilien nicht betroffen. Weitere Ausnahmen gibt es für diplomatisches Personal und Mitarbeiter von anerkannten Hilfswerken.
Wer in Brasilien lebt und über 14.992 R$ im Jahr verdient muss hingegen die brasilianische Steuererklärung IRPF ausfüllen. Dies muss man bis spätestens 30.April tun. Sonst hagelt es multa und Zinsen...
Alle anderen müssen die Steuerbefreiung DAI ausfüllen. Termin: zwischen dem 3.September und dem 30.November. Tut man dies zwei Jahre nicht, wird die CPF gesperrt.
Somit wäre Fall bruzundanga 1 in Brasilien nicht steuerpflichtig:
bruzundanga hat geschrieben:
Ein Deutscher, der in Deutschland lebt und arbeitet. Nebenbei besitzt er noch eine Immobilie in Brasilien. Dort verbringt er gerade mal die Ferien. Hat keine Perm. Muss ich mir das jetzt so vorstellen, dass er sein Einkommen ein 2. mal in Brasilien versteuern muss?
Beim Fall bruzundanga 2 ist aber zumindest der Gewinn aus der 100 Millionen-Villa in Brasilien steuerpflichtig, wenn er dort lebt:
bruzundanga hat geschrieben:
Was heisst z.B. Welteinkommen. Heisst das, dass obwohl ich nur ein Haus für "100 Millionen" habe. Ansonsten nichts mit dem Land zu tun habe, wird mein gesamtes Einkommen hier doppelt versteuert.
Oder heisst Welteinkommen, dass ich hier in Br. lebe (etwas mehr also nur eine CPF) und folglich hier versteuern muss.
Zum Fall Neosi würde ich aber sagen, dass sie sowohl der brasilianischen Steuerpflicht unterliegt, wenn sie über 14.992 R$ im Jahr verdient:
Neosi hat geschrieben:
Also ich arbeite ja in Brasilien, habe aber so ein 1-Jahres-Visum (erstmal) das mich als Trainee auszeichnet, d.h. ich verdiene kein Geld in Brasilien, allerdings erhalte ich normal mein Gehalt in Dt. auf mein dt. Konto und nebenbei bin ich auch noch normal in Dt. gemeldet... Hm, betreibe ich jetzt Steuerhinterziehung in Brasilien??? Wieso ??? Ich muss doch keine Steuererklaerung fuer 2007 hier in Brasilien machen oder?
Da frage ich mich aber nun, was denn eigentlich so ein Doppelbesteuerungsabkommen nützt? Wenn Neosi so lange in Brasilien ist, dann muss sie doch in Deutschland keine Steuer zahlen. Doppelt zahlen würde man ja nur, wenn man aus der deutschen Steuerpflicht nicht rauskommt - also unter 180 Tagen in Brasilien arbeiten würde.
Haben wir eigentlich keine Steuerexperten hier?