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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 20:11 
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Der Unterschied ist der folgende:

Für die Entbürgerung ist allein der Erststaat verantwortlich. Kein Gesetz aus dem Zweitstaat kann dem Bürger aus dem Erststaat die Staatsbürgerschaft entziehen. Wenn deutsche Regeln besagen, Du verlierst mit der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft Deine ursprüngliche, dann laufen sie ins Leere. Nur der brasilianische Staat kann die bras. Staatsbürgerschaft aufheben. Was der deutsche Staat wiederum kann, ist aber die Aufhebung zur Bedingung für die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft zu machen.

Und darum geht es: indem Du den perda-Prozess einleitest, hast Du Dokumente, die Du den deutschen Behörden vorlegen kannst. Nachdem sie einmal vorgelegt sind, interessiert es den dt. Staat auch nicht mehr, die Bürokratie geht ihren Weg weiter. Es ist völlig egal, wenn Du dann den perda-Prozess unterbrichst, weil die dt. Behörden das nicht mitbekommen. Da gehen auch keine Schreiben von der Botschaft an die dt. Behörden, weil das reine bras. Hoheitssache ist.

Umgedreht funktioniert es leider nicht, da Du den dt. Behörden nichts zeigen kannst. Und die Länderausnahme für Staaten die nicht entbürgern, gilt mE nicht für Brasilien.

t.


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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 21:02 
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thomas hat geschrieben:
Ich denke so herum ist es eher problematisch. Nicht der Staat verhindert die Ausbürgerung, sondern Du mit Deinem Antrag auf Verhinderung der Ausbürgerung an die Botschaft.

t.

Diese Auffassung und die folgenden von thomas teile ich. Ich weise zudem darauf hin, dass durch die visa-Affaire alle beteiligten deutschen Behörden und insbesondere das AA sensibilisiert sind. Da habe ich ein paar Insiderinformationen erhalten. Man sollte sich derzeit mit Spitzfindigkeiten im Ausländerrecht und im Staatsangehörigkeitsrecht dringend zurückhalten. Rund 10.000 Türken werden auf ihre Tricks mit der dt Staatsangehörigkeit derzeit untersucht. Alle Staaten mit vermeintlichen oder tatsächlichen Zwangsprostituierten werden derzeit auf Verstöße gegen deutsches Recht untersucht, darunter wohl auch Thailand und Brasilien. Ist auch richtig so.



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Schöne Grüße,
tinto


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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 21:12 
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Ah das ist aber interessant tinto.. Erzählt doch mal noch ein bisschen mehr..

Übrigens: Lemi und ich haben an unsere Betreiberadresse hier mal eine Email aus der Schweiz bekommen, ob wir nicht hübsche Frauen kennen, man hätte da Arbeit für sie.. Die Mail wanderte gleich in den Mülleimer.

t.


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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 23:17 
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Äh, :-$
[-(
worüber soll ich denn mehr erzählen :?:



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Schöne Grüße,
tinto


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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 23:23 
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Na über die Insiderinfos..


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BeitragVerfasst: 10 Mär 2005 09:14 
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Hallo,

diese Insiderinfos würden mich auch interessieren. Vor einigen Jahren war ich in meiner Stadt mal am absolut falschen Tag im Ausländeramt, einige Tage vorher war dort gerade eine Razzia, weil einige Mitarbeiter Aufenthaltstitel an Türken verkauft hatten. Entsprechend kulant hat der Abteilungsleiter auf mein Gesuch reagiert.

Thomas, wenn Deine Vorgehensweise funktioniert, und das Ausländeramt wirklich nur sehen möchte, dass der Perda-Prozess eingeleitet wurde, könnte es so funktionieren.
Allerdings: Wenn die deutschen Behörden je davon erfahren, dass der perda-Prozess nicht zu Ende geführt worden ist, d.h. dass Du zwei Staatsangehörigkeiten besitzt, würde Dir die deutsche wieder entzogen werden, oder?

Viele Grüße

Moranguinho


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BeitragVerfasst: 10 Mär 2005 11:10 
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An alle Oberschlauen !

Meine erste Frau hatte nach 3 Jahren Ehe die Einbuergerung beantragt und nach weiteren 2 Jahren auch erhalten.

Am Tage X konnte sie ihren neuen deutschen Pass auf dem Amt abholen, unter Vorlage ihres bisherigen Pass, der von der Behoerde an die Botschaft ihres Geburtslands gesandt wurde, zusammen mit ihrer Erklaerung, dass sie die Staatsbuergeschaft des Geburtslandes ablegt.

Wer hier glaubt mit Taschenspielertricks die deutschen Behoerden taeuschen zu koennen, wird vielleicht eines besseren belehrt werden.

Die Geschichte mit den oberschlauen Tuerken sollte doch zu denken geben ! :lol:


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BeitragVerfasst: 10 Mär 2005 11:53 
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Hallo,

wird redet denn hier von Taschenspielertricks?

Fakt ist: Das StAG lässt einige Möglichkeiten zur Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft zu.

Diese sind im StAG klar definiert.

Eine dieser Ausnahmen besagt, dass Ausnahmen (nämlich die doppelte Staatsbürgerschaft) dann zugelassen werden, wenn das Ursprungsland (in diesem Fall Brasilien) die Entlassung aus der Staatangehörigkeit verweigert. Die Verweigerung darf dabei nicht durch den zu Entlassenen bedingt sein, z.B. durch die Nichtableistung des Wehrdienstes, Schulden (z.B. weil ein Studiendarlehen nicht zurückgezahlt wurde etc.

Verweigert wird die Entlassung von Brasilien genau dann, wenn die neue Staatsangehörigkeit (in diesem Fall die deutsche) angenommen wird, um die Bürgerrechte in Deutschland wahrzunehmen.

Fraglich ist in meinen Augen, wie von den deutschen Behörden eine Ablehnung des Antrag auf perda gehandhabt werden würde, wenn der entsprechende Antrag ergänzt würde um den Hinweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nur angenommen wird/wurde, um die Bürgerrechte in Deutschland wahrnehmen zu können.

Wo ist hier ein Taschenspielertrick? Es handelt sich hierbei lediglich um das Ausloten und die Anwendung gesetzlicher Möglichkeiten.

Viele Grüße

Moranguinho


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BeitragVerfasst: 10 Mär 2005 16:19 
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SORRY, Leute, Detailinfos zu brisanten Dingen kann ich hier nicht posten, fakt ist, dass wegen des Visa-Auschusses, der auch Einzelfälle überprüfen kann, die beteiligten Behörden, also AA, BKA, Ausländerbehörden, in Alarmstimmung versetzt sind. Hatte man ihnen zuvor politischen Rückenwind für eine unbürokratische und großzügige Handhabung der Gesetze gegeben, greift nun eine restriktive Haltung ebenso um sich wie das Aufgreifen und Überprüfen abgeschlossener Fälle. Das betrifft letztlich nicht nur die Diskussion um die Staatsangehörigkeit, die inzwischen ein absolutes Politikum geworden ist. Klar ist, wenn man bei Türken daran geht, wird man auch andere Fälle finden. Ich sehe da die rechtlichen Unterschiede zischen Türken und Brasilianern bei den Ausnahmetatbeständen nicht.

Aber Brasilianer sind auch schon bei der Visapraxis verunsichert, auch wenns "nur" um legale Jobs geht - siehe folgenden Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger:

Fabricias vertraute Amtsstube
VON OLIVER GÖRTZ, 02.03.05, 07:26h



Trotz des neuen Gesetztes - etwas Unsicherheit bleibt: Die Brasilianerin Fabricia Lopes Oliveira steht kurz vor dem Examen.
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Druckfassung
Es ist März, und der Weg von Fabricia Lopes Oliveira (FOTO) führt zur Kölner Ausländerbehörde. Die Brasilianerin möchte ihr Visum verlängern. Sie kennt die Prozedur, denn sechs Jahre ist sie nun in Köln und muss seitdem jeden März dorthin. Die 26-Jährige studiert Regionalwissenschaften Lateinamerika im neunten Semester. Das nächste wird voraussichtlich ihr Letztes sein, dann hat sie das Examen. Also packt sie noch mal ihre Studienbelege und geht in die vertraute Amtsstube. „Ich finde es völlig okay, wenn die Behörden sehen wollen, wie ich studiere“, sagt Fabricia. „Deshalb bin ich schließlich in Deutschland. Und nicht zum Jobben.“ Neben dem Studium arbeitet sie als Gästebetreuerin bei einem Kölner TV-Sender und achtet penibel darauf, nicht mehr als die maximal zulässigen 90 ganzen oder 180 halben Tage pro Jahr zu arbeiten. „Ich möchte ja nicht ausgewiesen werden. Das wäre der Worst Case.“ Mit diesem Job und der Unterstützung der Eltern aus dem Südosten Brasiliens finanziert sie sich.

Und was war da noch mit diesem neuen Gesetz? Wenn Fabricia mit ausländischen Kommilitonen spricht, ist die Sache „irgendwie kein großes Thema“. Die rund 6200 ausländischen Studenten unter den aktuell gut 49 000 Pennälern an der Uni Köln müssen sich auf eigene Faust durch das Juristendeutsch des Gesetzestextes und der Infoangebote kämpfen. Selbst die brasilianische Vorzeigestudentin, die in Rekordzeit einwandfrei Deutsch zu sprechen lernte, fühlt sich „von Amt und Uni absolut nicht gut beraten“.

Ende 2004, kurz vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle, „herrschte große Unsicherheit“, berichtet Birgit Barden vom Akademischen Auslandsamt (AA) an der Uni. Auch wenn sie die Neuregelungen für eine Verbesserung hält: Viele der Paragrafen seien „reine Auslegungssache“. In den Gesprächen mit Studenten könne das AA folglich oft nur an passende Verwaltungsstellen verweisen oder selbst Auskünfte einholen. „Wir können kaum genaue Einzelfallberatungen machen“, sagt Barden. Die Zusammenarbeit mit der Stadt sei indes sehr gut. Gerade bei der neuen Vorgabe, die ausländischen Absolventen ein Jahr Zeit lässt, um einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden - Wissenschaftler sollen so zum Verbleib in Deutschland angeregt werden -, sei die Stadt „sehr kulant“ gewesen: „Wenn jemand etwa im November fertig war, wurde schon das neue Gesetz angewandt“, so Barden.

Weniger kulant sind die Behörden bei der Erteilung der zeitlich unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Denn zwischen einem frischen nichteuropäischen Akademiker und seinem ersten Arbeitstag in Deutschland steht die „Vorrangprüfung“. Dabei werden EU-Bürger bei der Jobvergabe bevorzugt. Nicht-europäer müssen dann, auch wenn sie eine Anstellung in Aussicht haben, ausreisen, wenn in ihrem Berufsfeld kein Personalmangel herrscht. So geschehen mit einem libanesischen Studenten der Uni Witten / Herdecke: Dem preisgekrönten Zahnarzt wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf die „Beschäftigungserlaubnis“ für die Fachausbildung zum Kieferchirurgen versagt, da an solchen Spezialisten in der Region kein Mangel herrsche. Paradoxerweise hatte der ambitionierte Mann bereits die Zusage für eine Stelle an einer NRW-Uniklinik. Selbst Bundesaußenminister Joschka Fischer biss mit seiner Fürsprache für den Libanesen in der Landeshauptstadt auf Granit. Die Geschäftsführung der Wittener Uni zürnte darauf per Pressemitteilung, „durch das restriktive Verhalten einiger Beamter“ drohe der weltoffene Ruf Deutschlands „dauerhaft Schaden zu nehmen“. Statt den Wissenschaftsstandort Deutschland zu stärken, wurde die „Vorrangprüfung“ zum üblen K.-o.-System. Nur durch die Heirat seiner deutschen Lebensgefährtin konnte der Zahnarzt der Ausweisung entgehen.

In der Kölner Stadtverwaltung gibt es derweil andere Probleme. „Wir habe 30 neue Mitarbeiter“, sagt die Leiterin der Stelle für Ausländerangelegenheiten, Dagmar Dahmen. Da ihre Abteilung nun auch für arbeitsrechtliche Angelegenheiten zuständig ist, könne nur so die Arbeit geschafft werden. Seit Januar hat sie drei sofortige unbefristete Niederlassungserlaubnisse an Hochqualifizierte vergeben. Auch Dahmen und ihre Leute müssen sich erst mit dem Gesetz arrangieren: „Das ist was völlig Neues.“

Inwieweit sich Fabricia als Wissenschaftlerin in Deutschland etablieren kann, ist ungewiss. „Ich bewerbe mich hier und in Brasilien“, sagt sie. Sicher ist sicher.


(KStA)

Mehr zum Thema

Das neue Aufenthaltsgesetz



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tinto


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BeitragVerfasst: 11 Mär 2005 11:41 
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@Moranguinho

Nimm mal Patecucos Geschichte zusammen mit dem Wissen der geänderten bras. Rechtslage seit 2003 (Rücknahme des Entbürgerungsbriefes) und man sieht nochmal ganz deutlich, dass sich hier ein klarer Weg aufgetan hat.

Als nächstes würde ich wirklich mal mit der für Einbürgerung verantwortlichen Behörde und der Botschaft sprechen.

@Patecuco

Bei den Türken liegt der Fall völlig anders. Diese haben tatsächlich wirksam ihre türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben und sich danach neu zurückgeholt. Dadurch verliert man selbstverständlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

t.


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