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 Betreff des Beitrags: Doppelte Staatsbürgerschaft für Ehepartner
BeitragVerfasst: 13 Jan 2005 19:38 
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Hallo,

im alten Forum gab es mal die Frage, ob und wie ein Brasilianer in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen kann.
Normalerweise muss zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft die ursprüngliche (brasilianische) Staatsbürgerschaft aufgegeben werden. Allerdings gibt es im deutschen Ausländergesetz Ausnahmen; eine dieser möglichen Ausnahmen ist das Szenario, dass der Staat, der aus der Staatsbürgerschaft entlassen soll (hier Brasilien) diese Entlassung verweigert.

Auf der Seite der brasilianischen Botschaft steht dazu folgendes:

Os brasileiros que adquiriram a nacionalidade alemã para exercer plenamente seus direitos civis neste país e que desejam manter sua nacionalidade brasileira deverão dirigir correspondência a esta Embaixada explicando as razões de sua naturalização.

A correspondência será analisada e, caso se confirme que o brasileiro se enquadra no previsto no artigo 12, parágrafo 4º, inciso II, letra b, da Constituição, será emitida declaração da Embaixada negando a abertura de processo de perda de nacionalidade brasileira.

Nun zur Frage: Hat jemand der hier Mitlesenden schonmal so einen Brief an die Botschaft geschickt und falls ja, wurde dieser positiv beschieden? Und welche Begründung wurde verwendet? Im alten Forum war der Vorschlag, soweit ich mich erinnere, zu sagen, dass man hier in Deutschland wählen wolle.

Viele Grüße

Moranguinho


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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 15:29 
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Hallo,

hat wirklich noch niemand mit der Botschaft oder einem Konsulat bzgl. der doppelten Staatsbürgerschaft gesprochen?

Zumindest Thomas hatte das doch mal vorgehabt, wenn ich mich richtig erinnere.

Viele Grüße

Moranguinho


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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 15:36 
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Bei mir wird das in zwei Jahren erst aktuell.. aber eingeplant ist es schon. Sobald ich mehr weiß, poste ihc es.
t.


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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 15:40 
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Aber das mit den staatsbürgerlichen Rechten trifft ja hier in D auf jeden Fall zu.


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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 15:41 
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Hallo,

bei mir (bzw. meiner Frau) wird es im Juni aktuell, meine Frau hat telefonisch beim Konsulat vorgefühlt, leider aber nur gesagt bekommen, sie solle persönlich vorbeikommen, da der potenzielle Verlust der Staatsbürgerschaft ein nicht zu unterschätzendes Risiko sei…Tolle Info.

Also werden wir eine Liste mit sämtlichen Brügerrechten erstellen und mal vor Ort vorfühlen.

Viele Grüße

Moranguinho


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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 15:53 
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Nach kurzer Lektüre der Vorschriften würde ich folgendes sagen.

Du beginnst den processo de perda da nacionalidade.
Mit den Dokumenten kannst Du zur deutschen Einbürgerung gehen.
Danach gehst Du wieder zur Botschaft und machst das rückgängig, indem Du klarmachst, dass Du die deutsche Nationalität nur annimmst, um hier volle staatsbürgerliche Rechte zu haben.

Die Prüfung stellt mE nicht subjektiv auf den Antragsteller ab, sondern allgemein auf die Frage, ob hier Ausländer direitos civis haben.

Die Botschaft hat kein Ermessen im Einzelfall.

Die entsprechenden Regeln sind auch alle neu, es wurde extra eine Verfassungsänderung durchgeführt.

..

Klingt alles ganz locker, mit dem kleinen Schlenker, dass man zwischendurch mal auf dem falschen Zug sitzt.. aber das geht auch nicht anders, da die deutschen Behörden vorher was sehen wollen.

t.


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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 16:17 
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Mal eine ganz dumme Frage :

Wozu der ganze Zirkus ??

Welche Buergerrechte will der/die Brasilianer denn damit erlangen, die sonst fehlen. Wahlrecht, Moeglichkeit gewaehlt zu werden ?
Dienst bei der Bundeswehr (fuer M) ?

Tut mir Leid, aber ich steig da nicht durch. Wir haben nur fuer unsere Tochter 2 Nationalitaeten erlangt, fuer uns Eltern ist es voellig ausreichend, dass einer D und eine BR ist.


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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 16:26 
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Hallo,

danke für die Hinweise!
Meine Gedachte Vorgehensweise war folgende: Beim Ausländeramt die Einbürgerungszusage abholen. Anschließend beim Konsulat den processo de perda da nacionalidade anstoßen mit dem Hinweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit wegen der vollen Bürgerrechte angenommen werden soll. (was eigentlich auch stimmt).

Dann gibt es beim Konsulat folgenden Prozess: „A correspondência será analisada e, caso se confirme que o brasileiro se enquadra no previsto no artigo 12, parágrafo 4º, inciso II, letra b, da Constituição, será emitida declaração da Embaixada negando a abertura de processo de perda de nacionalidade brasileira.“

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es dann ein Dokument, welches besagt, dass die Rückgabe der brasilianischen Staatsnagehörigkeit verneint wurde.

Damit geht meine Frau dann zum Ausländeramt, überreicht dieses Dokument und kann dann nach $87(3) StAG ausnahmsweise die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.

„§ 87 Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit


(1) Von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
[…]

3. der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,

[…]“.

Ob das auch alles so funktioniert, steht auf einem anderen Blatt.


Ich würde mich freuen, wenn jemand noch Ideen oder Hinweise hat, denn die ganze Geschichte sollte beim ersten Versuch funktionieren...

Viele Grüße

Moranguinho


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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 17:28 
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Ich denke so herum ist es eher problematisch. Nicht der Staat verhindert die Ausbürgerung, sondern Du mit Deinem Antrag auf Verhinderung der Ausbürgerung an die Botschaft.

t.


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BeitragVerfasst: 09 Mär 2005 18:08 
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Hallo Thomas,

ist es nicht auch problematisch, wenn ich den processo de perda da nacionalidade unterbreche, so wie Du es beschrieben hast?
In beiden Fällen greife ich doch aktiv ein, oder??

Viele Grüße

Moranguinho

P.S. Wozu der Aufwand:
1. Für meine berufliche Flexibilität ist es von Vorteil, wenn meine Frau Deutsche ist (Beantragung von Visa etc.).
2. Trotzdem soll es auch die Option geben, nach Brasilien zu gehen.
3. Ich will keine Abhängigkeiten für meine Frau. Sollten wir ins Ausland ziehen, und uns eines Tages trennen, wäre für sie der Rückweg nach Deutschland verbaut. Da sie seit 2001 hier ist, hat sie mittlerweile ab auch einige Wurzeln in Deutschland geschlagen.


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