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Hallo,
danke für die Hinweise!
Meine Gedachte Vorgehensweise war folgende: Beim Ausländeramt die Einbürgerungszusage abholen. Anschließend beim Konsulat den processo de perda da nacionalidade anstoßen mit dem Hinweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit wegen der vollen Bürgerrechte angenommen werden soll. (was eigentlich auch stimmt).
Dann gibt es beim Konsulat folgenden Prozess: „A correspondência será analisada e, caso se confirme que o brasileiro se enquadra no previsto no artigo 12, parágrafo 4º, inciso II, letra b, da Constituição, será emitida declaração da Embaixada negando a abertura de processo de perda de nacionalidade brasileira.“
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es dann ein Dokument, welches besagt, dass die Rückgabe der brasilianischen Staatsnagehörigkeit verneint wurde.
Damit geht meine Frau dann zum Ausländeramt, überreicht dieses Dokument und kann dann nach $87(3) StAG ausnahmsweise die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.
„§ 87 Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit
(1) Von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
[…]
3. der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,
[…]“.
Ob das auch alles so funktioniert, steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde mich freuen, wenn jemand noch Ideen oder Hinweise hat, denn die ganze Geschichte sollte beim ersten Versuch funktionieren...
Viele Grüße
Moranguinho
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