@brasilblog
ja klar, habe ich überlesen vor lauter gesetzesartikel. sorry
wir haben tatsächlich 2007 geheiratet. 2006 wollten wir schon einmal heiraten

damals wurde uns gesagt, dass die frist zu knapp wäre. mein schatz hatte nur noch 2 wochen gemäss touristen visa zur verfügung. und ein visum für die ehevorbereitung müsste doch tatsächlich im ausland beantragt werden.
die empfehlung lautete damals, dass mein schatz normal mit touristen visa 2007 einreist, wir alsdann die ehevorbereitung in gang setzen. basta.
das ehevorbereitungs verfahren ist schnell, ca. 2-3 wochen und dann fällt eine aufenthaltsbewilligung dahin...
achtet auf dass die dokumente immer die korrekten namen enthalten, also richtig geschrieben, immer in der richtigen reihenfolge.
soweit mir bekannt ist(stand 2007) hat ein tourist in der schweiz 3monate aufenthaltsrecht. anschliessend muss er einen monat ausreisen und kann wiederum 3 monate einreisen. dies ist das kontingent welches er innerhalb 12monate ausschöpfen darf.
uns wurde auf dem standesamt 2006 gesagt, dass es völlig reiche, als tourist einzureisen, die 3monate seien auf jeden fall genug zeit um das ehevorbereitungsverfahren abzuschliessen, ergo brauche es ein spezielles visum für die heirat nicht...
zusammenfassend:
geht einfach sofort auf das standesamt im wohnort. sie beraten euch gerne. vonwegen 3 oder 2*3monate aufenthaltserlaubniss würde ich mir mal noch keine sorgen machen. sollte sich herausstellen, dass aufgrund der gesetzesänderung die verlobte nun illegal hier ist, wird das standesamt sie/euch sicher nicht der fremdenpolizei melden.
ich möchte also betonen, dass das standesamt für euch arbeitet, nicht gegen euch sondern für euch. sobald sie das ehevorbereitungsverfahren eröffnen, seit ihr aus dem schneider.
sorry dass ich nicht auf den paragraphen rumreite, es geht ja nicht darum, dass 2 fremde in der schweiz aufenthalt wollen. es ist eine binationale ehe zu schliessen. die behörden hier sind nicht bekannt dafür, diesbezüglich probleme zu bereiten. na ja, ausnahmen gibt es sicher.
wenn eben z.b. der verdacht besteht, dass eine scheinehe eingegangen werden soll...
vorsichtig ist das standesamt offenbar in fällen wo der ausländischer partner aus einem land stammt welches hier in der schweiz als quelle von (wirschafts)-flüchtlinge bekannt ist. binational brasilien-schweiz, gibt diesbezüglich sicher keine probleme.
also nochmals, sofort zum standesamt! auf paragraphen rumlutschen bringt nix...
gruss
nini