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 Betreff des Beitrags: DRINGEND!!! Heirat - Visum läuft bald ab!!!
BeitragVerfasst: 10 Jan 2008 22:40 
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Registriert: 13 Aug 2007 20:34
Beiträge: 20
Wohnort: Zürich / Schweiz
Hallo,

Ich (wohnhaft in Zürich aglomeration) und meine brasilianische Freundin mit der ich bereits einige Zeit zusammen bin wollen heiraten. Sie war bereits 3 Monate hier in Zürich und danach einen Monat ausserhalb. Sie ist im Dezember wieder hierher gekommen und hat auf gut Deutsch noch 2 Monaten Zeit hier zu sein. Ich habe Ihr letzte Woche einen Heiratsantrag gemacht und sie hat ja gesagt. Nun hat sie eben leider nur ihre Geburtsurkunde mitgenommen.

Frage: Ist meine Annahme korrekt, dass...

...Wir noch die Ledigkeitsbescheinigung (certidao de solteiro) sowie Wohnsitzbescheinigung (atestado de vida e residencia) organisieren müssen um das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandamt meines Wohnortes starten zu können und erst wenn wir alle Papiere zusammenhaben sie eine verlängerte Aufenthaltsbewilligung erhält bis wir heiraten??? Was ist wenn wir bis in den nächsten 1.5 Monaten nicht alle papiere zusammen haben? Ich habe angst, dass sie danach 3 Monate wieder zurück muss da sie dan bereits ihre 2 mal 6 monaten aufgebraucht hat und erst im Juni wieder zurückkommen dürfte.

Email: funny20@weick.ch
Skype: funny1979


Ich habe folgende links gefunden:


1.)
http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gaz/de ... adFile.pdf

2.) http://www.admin.ch/ch/d/as/1999/1118.pdf (seite 6)


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 Betreff des Beitrags: Re: DRINGEND!!! Heirat - Visum läuft bald ab!!!
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 11:33 
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Registriert: 11 Nov 2006 13:26
Beiträge: 42
Hallo

Herzlichen Glückwunsch erst einmal.

Kurz meine Geschichte:
Meine Freundinn kam im November von Brasilien zurück. Bei der Einreise (über Deutschland) hat Sie keinen Einreisestempel erhalten. Als wir dann über die Schweizer Grenze mit dem Auto gefahren sind, wurden wir nicht kontrolliert. (dem entsprechend auch kein Einreisestempel für die Schweiz ).

Wir haben alle Papiere gesammelt (ging sehr schnell.....ihr Vater alle Papiere besorgt, express in die Schweiz, nach 3 Wochen hatte wir alles.

Jetzt müssen wir 2 Wochen warten das die Dokumente überprüft werden, und dann habe wir grünes Licht (hoffe ich) zum heiraten.

Wegen der 3 monatigen Aufenthaltsbewilligung mache ich mir keine Sorgen, weil sie eben keinen Einreisestempel erhalten hat, und sie mir nicht beweisen können wann sie eingereist ist.

Jetzt zu deiner Frage!

Ja du brauchst alle Papiere damit sie die Aufenthaltsbewilligung verlängern. Wenn Sie keinen Einreisestempel hat, mach dir keine Sorgen. Wenn Sie einen hat, informiere dich bei der Fremdenpolizei, ob sie ihren Aufenthalt verlängern können (falls du natürlich alle notwendigen Papiere hast) , weil ihr heiraten wollt.

Vieil Glück. Ich habe in diesem Formum schon viele Horrorgeschichten gehört. Muss aber sagen das ich bis jetzt mit den schweizern Behörden keine Probleme habe.

Ruf auch bei Zivilstandesamt deiner Gemeinde/Stadt an.

Gruss
BOKI



BOKI


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 Betreff des Beitrags: Re: DRINGEND!!! Heirat - Visum läuft bald ab!!!
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 14:05 
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Registriert: 16 Sep 2006 19:41
Beiträge: 101
parabens

...Wir noch die Ledigkeitsbescheinigung (certidao de solteiro) sowie Wohnsitzbescheinigung (atestado de vida e residencia) organisieren müssen um das Gesuch um Durchführung des ...

haben wir eben auch hinter uns gebracht. :lol:
pass, certidao de solteiro, Geburtsurkunde, ich glaube noch strafregisterauszug von brasilien. beim atestado de vida bin ich mir nicht mehr sicher.

der ganze prozess ist hier in der schweiz sehr unkompliziert und recht schnell.
macht jetzt schon einen termin mit dem zivilstandesamt ab. wenn ihr jetzt anfängt reicht die zeit bei weitem. also ehevorbereitungsverfahren auf dem zivilstandesamt in gang bringen. sobald diese die papiere geprüft haben (bei uns ca. 2wochen) und das ok zur heirat geben, müsst ihr innerhalb einer gewissen frist heiraten (3monate???). sobald dieses verfahren beginnt, müsst ihr euch eigentlich nicht mehr um den aufenthalt/bewilligung für deine freundinn kümmern. ist durchaus gang und gäbe, dass sie ohne weitere bewilligung die 6 monate überschreitet, aber immer mit dem hinweis, dass das ehevorbereitungs-verfahren läuft/beendet ist und ihr schon einen heiratstermin habt.

ach ja, die bras. dokumente müssen noch von einem (zertifizierten) übersetzer/inn ins deutsch übersetzt werden.

bei uns wars verry easy...

gruss
nini


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 Betreff des Beitrags: Re: DRINGEND!!! Heirat - Visum läuft bald ab!!!
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 14:07 
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Registriert: 10 Jan 2008 23:32
Beiträge: 11
BOKI hat geschrieben:
Wegen der 3 monatigen Aufenthaltsbewilligung mache ich mir keine Sorgen, weil sie eben keinen Einreisestempel erhalten hat, und sie mir nicht beweisen können wann sie eingereist ist.


Deine Denkweise ist aber nicht logisch und auch gar nicht zu Deinem Vorteil, denn was machst Du wenn die Fremdenpolizei behauptet, das Deine Freundin illegal im Land ist?

Wie willst DU das Gegenteil beweisen? Wenn die sich quer stellen und einfach behaupten das Deine Freundin überhauptnicht legal eingereist ist, da kein Stempel!??! Dann musst doch DU beweisen das Sie legal in der CH ist! Wie willst DU das ohne Stempel machen ? :oops:

:twisted:


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 Betreff des Beitrags: Re: DRINGEND!!! Heirat - Visum läuft bald ab!!!
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 15:40 
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Registriert: 11 Nov 2006 13:26
Beiträge: 42
B.O.P.E. hat geschrieben:
Deine Denkweise ist aber nicht logisch und auch gar nicht zu Deinem Vorteil, denn was machst Du wenn die Fremdenpolizei behauptet, das Deine Freundin illegal im Land ist?

Wie willst DU das Gegenteil beweisen? Wenn die sich quer stellen und einfach behaupten das Deine Freundin überhauptnicht legal eingereist ist, da kein Stempel!??! Dann musst doch DU beweisen das Sie legal in der CH ist! Wie willst DU das ohne Stempel machen ? :oops:

:twisted:



Hätte ich bei der Einreise in die Schweiz anhalten müssen?......bitte bitte gebt mir ein Stempel?? Wiso sollte Sie sich quer stellen, wenn ich Sie in 1 monat heirate???
Denkst du das jeder Tourist einen Einreisstempel bekommt?! Deine Denkweise ist ein bisschen unlogisch! Wenn du eine Freund in Deutschland hast, soll er bestätigen das sie bsp. 1 Monat bei ihm war......und schon hast du deinen Beweiss.

Panikmacherei.....die schweizer behörden sind sehr nett und hilfsbereich. Nur bei wiklich ILLEGALEN (keine heirat, keinen festen wohnsitz) machen sie probleme. Aber nicht bei einen so einfachen Fall.
Vorallem nicht wenn die Hochzeitsvorbereitungen im vollen gang sind.

überigens was soll dieser teufel am ende! wird erwachsen!



BOKI


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 Betreff des Beitrags: Re: DRINGEND!!! Heirat - Visum läuft bald ab!!!
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 15:57 
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Ich kann nicht für die Schweiz, aber z.B. für Brasilien sprechen. Hier ist es Aufgabe des einreisenden Touristen, sich einen Einreisestempel geben zu lassen. An verschiedenen Grenzübergängen zu Land und zu Wasser gibt es nämlich nur Zollkontrollen. Dann muss der Tourist von sich selbst aus in das Immigrationsbüro und sich den Zettel plus Stempel geben lassen. Wird der Tourist später ohne diesen Stempel erwischt, interessieren die Behörden sich für keinerlei Aussagen oder "Beweise aus dem Ausland". Er wird i.d.R. sofort ausgewiesen und hat das Land innerhalb von acht Tagen zu verlassen. Eine Neuerteilung oder Umwandlung des Visums ist dann in Ausnahmefällen nur möglich, wenn die Voraussetzungen zur Visaerteilung schon erfüllt sind - nicht wenn sie in der Zukunft geplant sind (Heirat in 3 Wochen, voraussichtliche Geburt des Kindes in den kommenden Wochen). Soviel zu Brasilien. Könnte mir vorstellen, dass es in der Schweiz ähnlich ist. Wenn ich lese, dass die brasilianische Ehefrau, die schon in Deutschland ist, unter Umständen wieder nach Brasilien geschickt wird um das Visum zu beantragen und einen Deutschtest zu absolvieren, kann ich mir auch eine Ausweisung aus der Schweiz vorstellen, besonders wenn kein Einreisestempel vorhanden ist. Im Zweifel könnten die Behörden ja auch annehmen, dass es sich um eine Scheinehe handelt, etc. um einen weiteren Aufenthalt zu ermogeln. Weil sie ja nach Dokumentenstand illegal eingereist ist und sich illegal in Europa aufhält. Aber natürlich kann es ja auch klappen, wer weiss! Viel Glück!!!



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 Betreff des Beitrags: Re: DRINGEND!!! Heirat - Visum läuft bald ab!!!
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 16:22 
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Beiträge: 6
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Ich kenne das auch so, dass ich als Tourist (oder Ausländer)mich um meine Stempel für die
Einreise kümmern muss.
Vor ein paar Jahren bin ich Nachts mit dem Auto von Gambia in den Senegal. Am nächsten Tag musste ich zum Grenzpunkt zurück um mir meinen Stempel zu holen.
In Brasilien war ich für ein paar Tage eine "Clandestina". Ich glaube mein Glück war, dass ich
Europäerin bin, somit drückten sie ein Auge zu und ich konnte ohne weiteres
zurück nach Deutschland fliegen.
Also ich würde mich da mal ganz vorsichtig erkundigen wie das ist ohne Stempel für sie. Denn
eigentlich ist sie illegal in der Schweiz. Ausserdem dachte ich bis jetzt immer, dass die Schweizer sehr streng sind was diese Dinge angeht.
Ramona


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 Betreff des Beitrags: Re: DRINGEND!!! Heirat - Visum läuft bald ab!!!
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 16:27 
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Registriert: 24 Jul 2007 16:24
Beiträge: 487
Jawohl - so isses, der Ausländer ist in der Beweispflicht - sei es anhand von Reisedokumenten oder wie auch
immer.... vielleicht schleichst Du Dich mir ihr über die grüne Grenze und dann wieder ganz offiziell in die CH
ein... viel Glück.


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 Betreff des Beitrags: Re: DRINGEND!!! Heirat - Visum läuft bald ab!!!
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 19:17 
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Wohnort: Zürich / Schweiz
Bitte auf meinen Fragen Antworten.....off topic hilft mir im moment nicht!!!

Besten Dank!


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 Betreff des Beitrags: Re: DRINGEND!!! Heirat - Visum läuft bald ab!!!
BeitragVerfasst: 11 Jan 2008 22:30 
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ZürichRio hat geschrieben:
Bitte auf meinen Fragen Antworten.....off topic hilft mir im moment nicht!!!

Besten Dank!


Calma ... calma

Ich habe mal wieder gegoogelt. Und siehe da, auch aus dem fernen Brasilien konnte ich erfahren, dass am 01.01.2008 in der Schweiz ein neues Ausländergesetz eingeführt wurde. Und da steht:

Zitat:
Art. 10 Bewilligungspflicht bei Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit

1 Ausländerinnen und Ausländer benötigen für einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit bis zu drei Monaten keine Bewilligung; enthält das Visum eine kürzere Aufenthaltsdauer, so gilt diese.

2 Wird ein längerer Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit beabsichtigt, so ist dafür eine Bewilligung erforderlich. Diese ist vor der Einreise in die Schweiz bei der am vorgesehenen Wohnort zuständigen Behörde zu beantragen. Artikel 17 Absatz 2 bleibt vorbehalten.

[..]

Art. 17 Regelung des Aufenthalts bis zum Bewilligungsentscheid

1 Ausländerinnen und Ausländer, die für einen vorübergehenden Aufenthalt rechtmässig eingereist sind und die nachträglich eine Bewilligung für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, haben den Entscheid im Ausland abzuwarten.

2 Werden die Zulassungsvoraussetzungen offensichtlich erfüllt, so kann die zuständige kantonale Behörde den Aufenthalt während des Verfahrens gestatten.


Gesetzlichen Anspruch, das Bewilligungsverfahren im Land abzuwarten, hat sie keine. Es ist ein "kann" ... und daher kann auch niemand sagen, wie die kantonale Behörde reagiert. Das kannst du nur auf der Behörde feststellen.

Im schweizerischen Zivilgesetzbuch habe ich folgendes gefunden:

Zitat:
Art. 97a-bis Umgehung des Ausländerrechts

1 Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte tritt auf das Gesuch nicht ein, wenn die Braut oder der Bräutigam offensichtlich keine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern umgehen will.

2 Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte hört die Brautleute an und kann bei anderen Behörden oder bei Drittpersonen Auskünfte einholen.


Hier die gesetzliche Regelung nach Art. 98 Zivilgesetzbuch

Zitat:
Art. 98 B. Vorbereitungsverfahren

I. Gesuch

1 Die Verlobten stellen das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens beim Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams.

2 Sie müssen persönlich erscheinen. Falls sie nachweisen, dass dies für sie offensichtlich unzumutbar ist, wird die schriftliche Durchführung des Vorbereitungsverfahrens bewilligt.

3 Sie haben ihre Personalien mittels Dokumenten zu belegen und beim Zivilstandsamt persönlich zu erklären, dass sie die Ehevoraussetzungen erfüllen; sie legen die nötigen Zustimmungen vor.



In der Parlamentarischen Initiative 05.463 wurde folgendes vorgeschlagen, Art. 98 Abs. 4, wobei dieses anscheinend noch nicht rechtswirksam ist sondern sich noch in der Vernehmlassung befindet.

Zitat:

4 Verlobte, die nicht Schweizer Bürger sind, müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein gültiges Visum vorlegen.


Erläuterung:
Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907
Art. 98 Abs. 4 (neu)
Der Randtitel sowie die Absätze 1 bis 3 von Artikel 98 bleiben unverändert. Der
Artikel legt wie bisher fest, dass die Zuständigkeit für das Vorbereitungsverfahren
beim Zivilstandsamt des Wohnorts der Braut oder des Bräutigams liegt (Abs. 1),
dass die Brautleute angesichts der Bedeutung der Eheschliessung persönlich vor
dem Zivilstandsamt zu erscheinen haben (Abs. 2) und dass sie ihre Identität
nachweisen sowie erklären müssen, dass sie die Ehevoraussetzungen erfüllen (Abs. 3).
Der neue Absatz 4 sieht vor, dass ausländische Verlobte ihren rechtmässigen
Aufenthalt in der Schweiz nachweisen müssen. Dieser Nachweis ist während des
Vorbereitungsverfahrens zu erbringen und muss auch den mutmasslichen Zeitpunkt
der Trauung umfassen. Welche Dokumente vorzuweisen sind, wird in der zu
ergänzenden Zivilstandsverordnung näher zu umschreiben sein (vgl. Art. 64 ZStV).
Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen wird nach Bedarf und im
Einvernehmen mit dem Bundesamt für Migration die entsprechenden
Vollzugsweisungen erlassen können (vgl. Art. 84 Abs. 3 Bst. a ZStV).
Der Aufenthalt ist rechtmässig, wenn die Bestimmungen der Ausländer- und
Asylgesetzgebung eingehalten werden. Ein rechtmässiger Aufenthalt liegt demnach
vor, wenn die betreffenden Ausländerinnen und Ausländer:
• nicht der Visumpflicht unterstehen und sich im Rahmen des bewilligungsfreien
Aufenthalts in der Schweiz aufhalten (d.h. bis zu drei Monaten ohne
Erwerbstätigkeit). Der Visumpflicht nicht unterstellt sind u.a. die Angehörigen
der EU- und EFTA-Staaten;
• ein notwendiges Visum besitzen und sich im Rahmen des bewilligungsfreien
Aufenthalts in der Schweiz aufhalten (d.h. bis zu drei Monaten ohne
Erwerbstätigkeit);
• eine gültige Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
besitzen (Ausweise L, B und C);
• sich im Rahmen eines Asylverfahrens oder einer vorläufigen Aufnahme in der
Schweiz aufhalten (Ausweise N und F).
Wurde der betreffenden Person eine Frist zur Ausreise angesetzt (z.B. nach der
Ablehnung eines Asylgesuchs), besteht der rechtmässige Aufenthalt bis zum Ablauf
dieser Frist.

Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Ausland aufhalten und sich in der
Schweiz verheiraten wollen, können ein entsprechendes Visumsgesuch einreichen
(wenn sie der Visumpflicht unterstehen). Sie erhalten zur Vorbereitung der Ehe ein
Visum und nach der Einreise eine Kurzaufenthaltsbewilligung, wenn das Verfahren
nicht innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden kann. Ein gesetzlicher
Anspruch auf eine Visumerteilung oder auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung besteht
nicht. Die Behörden haben jedoch beim Entscheid das verfassungsmässige Recht auf
Ehe (Art. 14 der Bundesverfassung; BV 9) und das Recht auf Achtung der
Privatsphäre und des Familienlebens (Art. 8 der Konvention vom 4. November 1950
zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten; EMRK 10) zu wahren.


Zusammenfassung:
Nach den vorliegenden Daten - die ich nicht alle oben zitiert habe - müsste sie tatsächlich illegal im Land sein. Der Zivilstandsbeamte würde dies beim Vorbereitungsverfahren prüfen und evtl. die Ausländerbehörde informieren. Die kantonale Behörde für Migration (?) kann dann in Abstimmung mit dem Zivilstandsbeamten einen Aufenthalt gestatten, ist rechtlich dazu jedoch nicht verpflichtet. Dauert das Verfahren zu lange, muss sie evtl. (und das liegt alleine an den Behörden und deren good-will), die Zeit im Ausland abwarten. Prizipiell ist sie jedoch nicht verpflichtet, ihren legalen Status rechtlich nachzuweisen (weil diese Initiative anscheinend noch nicht in Kraft getreten ist). Alles also Ermessensache der Beamten. Und wie überall auf der Welt gilt: Wer der Landessprache mächtig ist, hat immer grosse Vorteile.

Dies ist nur meine bescheidene Meinung als in Brasilien lebender Deutscher, der im letzten Jahrtausend vielleicht dreimal für ein paar Tage in der Schweiz war.



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