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 Betreff des Beitrags: Duerfen dt. Behoerden brasilianische Dokumente einziehen ?
BeitragVerfasst: 13 Apr 2006 09:39 
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Registriert: 29 Nov 2004 23:55
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Moin Leute,

mal eine Frage. Es geht darum, dass eine deutsche KFZ Fuehrerscheinstelle darauf besteht zur Austellung einer deutschen Fahrerlaubnis die Brasilianische einzuziehen. Bei EU-/EWR Fahrerlaubnissen muss man sich bei Antragstellung per Unterschrift dazu verpflichten, was ja auch verstaendlich ist da die Führerscheine EU weit anerkannt werden.
Aber ich denke mal eine dt. Fuehrerscheinstelle hat keinerlei Berechtigung ein brasilianisches Dokument einzuziehen.

Abgesehen auch mal von den Problemen wenn man als Brasilianer in Brasilien mit einem dt. Fuehrerschein durch die Gegend faehrt.
Man koennte natuerlich auch in Bra eine Fahrerlaubnis beantragen, aber wieweit werden Informationen mit der Detram ausgetauscht? Irgendwo muss das eingezogene Dokument ja verbleiben.

Wenn einer von Euch diesbezuegliche Erfahrungen hat, bzw im Verkehrsministerium arbeitet oder in einer Fuehrerscheinstelle dann waere ich fuer Infos dankbar.


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2006 10:17 
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Hallo Seebär,
meine Frau hatte das gleiche Problem, als sie hier den Führerschein
machte. Die Behörde behielt ihren Führerschein ein, bei der
Anmeldung zur Fahrprüfung. Nach bestandener Prüfung wollte
der Prüfer ihren dt.Führerschein nur aushändigen, wenn sie ihm
den brasilianischen abgibt (den sie schon nicht mehr hatte). Da platzte uns der Kragen, denn sie stand dann mit 2 gültigen Führerscheinen da, bekam aber keinen ausgehändigt. Also zur Behörde, Krawall geschlagen und siehe da, der brasilianische Führerschein darf nicht eingezogen werden.
Wenn man hier die Fahrprüfung in D ablegt, hat man Anrecht auf den
deutsche Führerschein O H N E den brasilianischen abgeben zu müssen.
Dies ist bei anderen Nationalitäten der Fall z.B. US Amerikaner
bekommen nach Vorlage ihres US-Führerscheins ohne Fahrprüfung
einen deutschen ausgestellt. Die müssen dann den amerikanischem
bei der Strassenverkehrsbehörde hinterlegen, können ihn im Falles
des Urlaubes in USA wieder zurücktauschen.

Falls du es brauchst suche ich nochmal den Gesetzestext raus,
den ich bei der Behörde vorlegte.
Das war denen auch neu.

G-Man


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2006 10:27 
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...meine Frau musste Ihren brasil. Führerschein auch beim Strassenverkehrsamt abgeben und ihn jedesmal wenn sie nach Br fliegt gegen den Europäischen umtauschen ...wurde sogar eine extra Akte für angelegt...

Da haben wir uns einfach in Br einen Neuen machen lassen und der Andere verstaubt in deutschen Archiven...

:lol: :lol: :lol:


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2006 10:45 
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Sorry für die falsche Antwort, aber anscheinend wurde 2002 hier
eine Veränderung vorgenommen. Habe etwas gegoogelt und
unter http://www.fahrschule-knittel.de die Antwort gefunden.
Allerdings gibt es eine Ausnahmemöglichkeit. Dies könnte
evtl. ein zweiter Wohnsitz in Brasilien sein.
Ansonsten würden ich es machen wie Cuco sagte.

G-Man


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2006 10:52 
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Moin G-Man,

also wenn Du die dazugehoerigen Gesetzestexte noch wiederfinden wuerdest waere das echt klasse.
Die "Verwaltungsfachangestellte" unserer lokalen Fuehrerscheinstelle ist naemlich recht stur ..... um es mal vorsichtig zu formulieren :wink:

Der Vorschlag von Cuco waere allerdings nur Plan B, da die brasilianischen Behoerden in Rio ja nicht unbedingt fuer ihren Uebereifer bekannt sind wuerde das Austellen eines neuen Fuehrescheins wohl die Dauer eines normalen Urlaubs bei weitem ueberschreiten :wink:


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2006 10:53 
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Oi Seebär
Ich musste damals (1991) meinen D-Führerschein abgeben und erhielt ohne Prüfung den CH-Führerausweis. Die Begründung war, dass ich ja sonst bei Führerscheinentzug noch mit dem anderen Führerschein rumfahren könnte. Dabei fahren Autos ja mit Benzin....
Und wie das nun so ist mit dem Amtschimmel, wird es für jedes Land eine andere Regelung geben. Eine Variante ist sicher die, dass der brasilianische im deutschen Amt aufbewahrt wird und bei Aufenthalt in Brasilien angefordert bzw. ausgetauscht wird. Das von G-Man erwähnte Dokument wird hier sicherlich den offiziellen Weg beschreiben. Die speditive Lösung von cuco ist jedoch sicherlich der einfache Weg - o jeito do brasil - sozusagen....
Aber in diesem Zusammenhang eine kleine Frage: Wer weiss ob ich bei Umzug nach Brasilien bei Detran nochmals eine Prüfung machen muss oder den CH-Ausweis einfach umgetauscht bekomme?



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2006 11:13 
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Registriert: 29 Nov 2004 23:55
Beiträge: 297
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Moin G-Man,

da haben wir wohl gerade gleichzeitig geschrieben. Danke trotzdem fuer Deine Bemuehungen.
Mal schauen vielleicht hat ja sonst noch jemand eine Idee.

Der bra. Fuehrerschein meiner Frau ist noch 2 Jahre gueltig, vielleicht muessen wir es tatsaechlich wie Cuco machen und lassen uns dann in Brasilien einen neuen geben. Ich wusste nur nicht, ob das Einbehalten irgendwie an die Detram weitergeleitet wird. So muessen wir dann halt vor jedem Urlaub zur Behoerde gehen und tauschen.

Ich habe auch schon die Rechtexperten des ADAC auf dieses Problem angesetzt, mal schauen was von der Seite kommt.


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2006 11:24 
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Also ich bin mir sicher, dass hier nichts an die Detran weitergeleitet
wird. Habe gelesen, dass gem § 31 Abs 4 FeV eine Ausnahme gemacht
werden kann, den ausländischen einzuziehen. Würde die Dame mal
mit diesem Paragraphen konfrontieren. Dann wird sie zumindest
sagen müssen welche Ausnahmen gemacht werden.
Vielleicht hilft das dann weiter.

G-Man


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2006 11:40 
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Wohnort: Dietzenbach
Eine andere Möglichkeit sehe ich, wenn die Fahrschule bestätigt, dass
genügend Fahrstunden (Pflichtstunden) geleistet wurden. Dann ist
das keine Umschreibung einer ausl. Fahrerlaubnis mehr, sondern
eine ganz normale Neurteilung. Dann interessiert ein ausl. Führerschein
überhaupt nicht. Ist ja eh die einzige Vergünstigung, dass die Pflichfahrstunden nicht nachgewiesen werden müssen. Prüfungen
muss man ja genau wie jeder andere ablegen.

G-Man


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BeitragVerfasst: 13 Apr 2006 12:56 
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§31 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung hat geschrieben:
Auf einem auf Grund des Absatzes 1 Satz 1 ausgestellten Führerschein ist zu vermerken, daß der Erteilung der Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zugrunde gelegen hat, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden war. Der auf Grund des Absatzes 1 oder 2 ausgestellte Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung. Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden. In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken. Verwahrte Führerscheine können nach drei Jahren vernichtet werden.


Bei einer Umschreibung des ausländischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein wird der ausländische Führerschein einbehalten. Es sei denn man setzt diese Ausnahme durch.

Bei einem Erstantrag auf den deutschen Führerschein gilt das aber nicht.

Da man als Brasilianer bei einer Umschreibung sowieso die theoretische und die praktische Prüfung nachmachen muss und den deutschen Führerschein nicht wie die Amerikaner hinterhergeschmissen bekommt, sollte man einfach darauf verzichten, eine Umstellung zu machen, sondern lieber den Führerschein einfach komplett neu beantragen.

Der Unterschied für Brasilianer liegt dann im Ableisten der Theoriestunden und der Sonderfahrten.. die kommen bei einem komplett neuen Führerschein dann im Gegensatz zur Umschreibung dazu.

Ich hab meine Brasileira einfach einen neuen machen lassen. Jetzt hat sie beide legal in der Hand und muss keinen irgendwo abgeben.


Zuletzt geändert von thomas am 13 Apr 2006 19:37, insgesamt 2-mal geändert.

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