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 Betreff des Beitrags: Ehevertrag in Deutschland
BeitragVerfasst: 14 Jul 2007 17:26 
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Werde demnächst einen Ehevertrag vom Anwalt ausarbeiten lassen. Der Vertrag ist ja dann vom Notar zu beurkunden. Wenn ich mich nicht irre, dann wird der Vertrag hierfür vom Notar verlesen. Ich schätze mal, da wird es wohl einen vereidigten Übersetzter brauchen, oder? :roll:


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 13:10 
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Habe mich mal schlau machen lassen. So funktionierts:

1. Ehevertrag beim Anwalt oder Notar aufsetzen lassen.
2. Ehevertrag bein vereitdigten Übersetzte übersetzen lassen (ist nicht unbedingt notwendig, aber ratsam)
3. Zusammen mit einem vereidigten Dolmetscher zum Notar. Der Notar erklärt noch mal den Vertrag und der Dolmetscher übersetzt.
4. Den Ehevertrag in beiden Sprachen unterschreiben.

Au weiha. :? -> $$$$$


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 13:32 
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Du musst den Vertrag nicht schriftlich übersetzen lassen. Aber es ist ratsam, dass deine zukünftige Frau vor dem Notartermin weiss, was in dem Vertrag steht und damit einverstanden ist.
Auch muss beim Notar kein vereidigter Übersetzer anwesend sein. Es reicht jemand aus, der gut port. und deutsch spricht. Der Notar liest Satz für Satz auf deutsch vor, der Übersetzer übersetzt, der Notar fragt nach, ob deine Frau alles verstanden hat.
Ich hab seinerzeit eine gute Bekannte mitgenommen, die übersetzt hat.

Allerdings ist es meist nicht einfach, die Brasileira zur Unterschrift zu bewegen. Sanfter Druck kann manchmal erforderlich sein :alright: .

Viele Grüsse
Falax


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 14:27 
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Falax hat geschrieben:
Allerdings ist es meist nicht einfach, die Brasileira zur Unterschrift zu bewegen. Sanfter Druck kann manchmal erforderlich sein :alright: .


Als ich ihr gesagt habe, dass ich nur mit Vertrag heiraten würde, war ihre erste Reaktion: por que :?: :cry:

Ich habe ihr dann erklärt, dass in D bei einer Scheidung alles geteilt wird. Auch meine vielen Schulden. :wink:
Darauf sie: vc louco! eu nao pagar NADA! eu gostar contrato tambem.

OK :lol:


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 Betreff des Beitrags: Inwiefern macht Ehevertrag Sinn?
BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 16:01 
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Hallo zusammen.

Mich würde die Frage interessieren inwiefern ein Ehevertrag Sinn macht,
wenn doch eine Vertragspartei nicht übermässig benachteiligt sein darf?

Kann man sich dann das ganze nicht sparen, wenn es mit Ehevertrag
quasi auf die gesetzliche Regelung hinausläuft?

Oder welche Vorteile zieht die vermögendere Person dann aus einen solchen Vertrag wenn die deutsche Rechtsprechung dann doch
fallweise unterscheidet, wenn die Ehe in die Binsen geht?


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 16:12 
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Deutsches, Schweizerisches und auch Brasilianisches Recht stimmen hier fast überein. Vor der Ehe ist und bleibt vor der Ehe. Das gilt für Kohle und Schulden.
Was ein Ehevertrag regeln darf ist die Verteilung des während der Ehe angehäuften Vermögens. Abmachungen über Unterhaltszahlungen sind z.B. unzulässig und somit wäre der ganze Ehevertrag nichtig.
In der Schweiz werden sogar Altersvorsorgegelder geteilt. In Brasilien gelten Immobilien als Besonderheit, da sie auch eine Art Altersvorsorge sind.
Bei Scheidung ist der Mehrverdiener immer der Zahlemann.....



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 16:58 
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Beiträge: 144
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Severino hat geschrieben:
Abmachungen über Unterhaltszahlungen sind z.B. unzulässig und somit wäre der ganze Ehevertrag nichtig.


Das ist so (in D) nicht ganz korrekt:
Regelungen zum Unterhalt sind für die Zeit des Bestehens der Ehe (z.B. im Trennungsjahr) oder über den Kindesunterhalt nicht zulässig.


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BeitragVerfasst: 17 Jul 2007 17:15 
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Beiträge: 2484
Wohnort: Rheinland/Münsterland
Wenn bei Vertragsschließung eine Person in einer eklatant schlechteren Verhandlungsposition ist, ist der Vertrag nichtig, wenn er nur Vorteile gegenüber der wirtschaftlich stärkeren Person sichert und die schwächere Person gegenüber der gesetzlichen Regel entrechtet. :idea:
Der reiche Deutsche und die arme Brasileira ist der typische Fall des sittenwidrigen Ehevertrages und so auch rechtskräftig entschieden. Ausweg kann also nur ein ausgewogener Vertrag sein.



_________________________________
Schöne Grüße,
tinto


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BeitragVerfasst: 18 Jul 2007 07:56 
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.


Zuletzt geändert von Sentinel am 12 Nov 2007 08:59, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 18 Jul 2007 19:55 
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Registriert: 17 Apr 2006 14:17
Beiträge: 87
ein ehevertrag macht sinn!


1. vereinbarung über den güterstand, gütertrennung, zugwinngemeinschaft,
2. regelung über versorgungsausgleich, erstes jahr nix, nur ausgleich für zeiträume in denen selber keine ansprüche erworben wurden, versicherung, ...
3. regelung der unterhaltszahlungen, z.b. höhe dauer,...
4. keine regelung sollte einen der parteien unangemessen benachteiligen.
5. bei änderung der rechsprechung notfalls ehevertrag anpassen.

vertrag gilt nur bei einer scheidung in dem land wo der lebensmittelpunkt ist. lebensmittelpunkt in dland, dann vertrag in d-land. bei einer späteren auswanderung nach br gilt brasilianisches recht!


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