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 Betreff des Beitrags: Ehevertrag
BeitragVerfasst: 14 Dez 2006 10:22 
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oi gente!

Ich hab da mal eine Frage. Mein Freund und ich möchten nach der Hochzeit einen Ehevertrag machen. Mein Freund war noch nie verheiratet, darum kennt er sich damit leider auch nicht aus.

Eine Bekannte meinte nun, die brasilianischen Behörden würden keine seperaten Eheverträge anerkennen, sondern, bei denen sei es so, dass man beim Cartorio einen Passus mit drin hat, wenn man bei der Eheschließung unterschreibt.

Ist das so? Kann man nicht zu einem Notar gehen, und einen Ehevertrag aufsetzen lassen? Wie ist das mit dem brasilianischen Recht?



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BeitragVerfasst: 14 Dez 2006 10:49 
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Deine Fragen kann ich Dir leider nicht beantworten. Nur eine Anmerkung: Warum willst Du den Ehevertrag nach der Hochzeit schließen?


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BeitragVerfasst: 14 Dez 2006 10:55 
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Oi PoisonYvi,
Normalerweise wird ja eine Ehevertrag vor/bei der Hochzeit abgeschlossen. Ob es nach deutschem oder brasilianischem Recht nach der Eheschliessung dazu noch was gibt, kann vermutlich am Besten ein Anwalt beantworten. (Soweit ich weiss ist dass in Deutschland möglich, in Brasilien aber nicht)
Allgemein gilt jedoch, dass die Zuständigkeit dort liegt, wo der Aufenthaltsort ist.
Ausserdem regelt ein solcher Vertrag auch nur den finanziellen Teil während der Ehe. Ohne Vertrag gilt "Zugewinngemeinschaft" bzw. Comunhao Parcial de Bens. Das bedeutet, dass alles was ihr während der Ehe erwirtschaftet beiden gehört. Egal, wer was bezahlt hat.
Was vor der Ehe war bleibt dann so wie es war.
Brasilien kennt aber auch noch ein Gesetz bezüglich Konkubinat. Danach hat ein Partner das Recht auf die Hälfte des Vermögens/Besitzes des Partners nach mindestens zwei Jahren...
Wenn ihr also bei der Eheschliessung einen Ehevertrag mit Gütertrennung macht, dann wird das auch bei der Anerkennung der Heirat auf dem brasilianischen Konsulat (oder dem cartorio in Brasilien) übernommen.
In meinem certidao de registro de casamento steht der Status der regime de bens mitdrin. Auf einem separaten Merkblatt (Termo de registro de bens) steht dann auch noch: De acordo com a legislacao brasileira o Regime de Bens adotado por ocasiao de casamento nao pode ser alterado pesteriormente.
In einem Trennungs-/Scheidungsfall hilft ein Ehevertrag also nur bedingt, dann da geht es dann um Unterhaltszahlungen für den finanziell schwächer gestellten Partner. Wer dann das Sofa/Auto/Bett bekommt, das man während der Ehe gekauft hat ist dann die unwichtigere Frage. Ein Ehevertrag kann also nur davor schützen die Anschaffungen während der Ehe dem zuzusprechen, der es bezahlt hat. Zudem wird das deutsche Gericht im Falle der Trennung auch Gütertrennung festlegen, obwohl das brasilianische Recht dies ja eigentlich nicht vorsieht.
Somit hängt es immer von der jeweiligen Situation ab (wo man ist, wer was verdient, usw.), ob ein Ehevertrag einen Sinn macht oder nicht.



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 14 Dez 2006 11:14 
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Hallo Severino,

also mal zur Situation. Nach der Eheschließung, weil wir vorher keine Zeit mehr haben, zum Notar zu gehen (wir heiraten nächste Woche in Dänemark), und dem Herrn papa jetzt erst eingefallen ist, dass er sowas gerne hätte.

Fakt ist, mein Freund besitzt einige Appartments und Restaurants. Im Ehevertrag soll grundsätzlich eigentlich nur drinstehen, dass ich eben davon nichts will bzw. nichts kriege, wenn wir uns scheiden lassen sollten.
Aufenthaltsort wird Brasilien sein.

Soweit ich weiß, machen die das in Dänemark nicht mit so einem Extraeintrag auf der Heiratsurkunde, oder?

Es geht einfach nur rein um diese Appartments. Was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird, wer das Auto etc. bekommt, das wird ohne Vertrag geregelt. Es geht nur um die Dinge, die er bis heute in Besitz hat.

Am Besten wäre es halt, diesen Extraeintrag auf der Heiratsurkunde zu machen, aber wie kann ich das in Dänemark machen?? Oder geht das nachträglich noch bei der Anerkennung der Ehe in Brasilien? Oder nachträglich bei einem Notar?



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BeitragVerfasst: 14 Dez 2006 12:28 
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Oi PoisonYvi,
jetzt ist die Situation klar, denn nach brasilianischem Recht hättest Du tatsächlich Anspruch auf einen Teil seiner appt. im Falle einer Scheidung,bzw bereits nach zwei Jahren Ehe... Ob Du dann von Deinem Recht auch Gebrauch machst ist eine andere Frage.
Wie das in Dänemark zu bewerkstelligen ist, das kann ich leider nicht beantworten. Da jedoch Deine Ehe dann in Brasilien nur anerkannt wird, ist es nicht möglich am Vertrag selbst noch was zu ändern, ausser gewisse Dinge würden gegen brasilianisches Recht verstossen.
Um den Papa zu beruhigen und auch wegen dem Zeitdruck, würde ich Dir empfehlen eine Declaracao (vorher oder nachher) aufzusetzen, in der Du bestätigst, dass Du Deine Rechte kennst und im Falle einer Scheidung oder Trennung darauf (appt./Rest.) verzichtest. Damit notfalls noch zu einem Notar und dann übersetzen lassen. Das würde den Papa wohl beruhigen. Ob es im "Ernstfall" dann rechtsgültig wäre, sei Mal dahingestellt, bzw. würde von dem Scheidungsanwalt abhängen.
Eventuell wird der Sogro ja auch zufrieden sein, wenn Du dann in Brasilien auf einem catorio so ein Dokument aufsetzt....
Jaja, in Brasilien heiratet man eben die ganze Familie mit............wünsche Dir eine schöne Zeit in DK und insbesondere danach in BR....



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 14 Dez 2006 12:31 
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Hi Yvi,

ich kenne das dänische Recht nicht, aber in Deutschland wäre es sowieso so, dass bei Scheidung alles aus dem Vorehe-Besitz nicht in die zu teilende Masse einfliesst. Die beiden Männer bräuchten sich also nicht so viele Sorgen um ihre Güter machen. Vielleicht solltest du mal versuchen, denen das zu erklären. Dieser Fakt ist übrigens abweichend vom brasilianischem Scheidungsrecht, wo ALLES geteilt wird - daher wohl auch die Sorge der Beiden.

Da ich mal davon ausgehe, dass du als 24-Jährige noch den Wunsch hast, Kinder zu kriegen, wäre der von den beiden Herren angestrebte Vertrag sowieso hinfällig, weil euer Sohn/Tochter dann Erbe sein würde und natürlich im Scheidungsfall nicht nur vom Papa versorgt werden müsste, sondern auch ein Erbanrecht auf die Apto und Kneipen hat. Dies lässt sich in einem Ehevertrag nämlich nicht ausschliessen.

RA Lemi :lol:


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BeitragVerfasst: 14 Dez 2006 12:41 
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Lemi hat geschrieben:
Da ich mal davon ausgehe, dass du als 24-Jährige noch den Wunsch hast, Kinder zu kriegen, wäre der von den beiden Herren angestrebte Vertrag sowieso hinfällig, weil euer Sohn/Tochter dann Erbe sein würde und natürlich im Scheidungsfall nicht nur vom Papa versorgt werden müsste, sondern auch ein Erbanrecht auf die Apto und Kneipen hat. Dies lässt sich in einem Ehevertrag nämlich nicht ausschliessen.


Und das ist auch gut so. Da steht BR mal in nichts nach.



A maioria de erros acontecem entre as orelhas!


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BeitragVerfasst: 14 Dez 2006 13:07 
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JA, das ist richtig, was Lemi sagt. Ausserdem kommt dazu, wie bereits gesagt, dass brasilianisches Recht zur Anwendung kommt, wenn ihr in Brasilien seid. Und nach brasilianischem Recht hast Du Anspruch auch auf das Vermögen vor der Ehe. Das bedeutet, das bei einer Heirat in Europa mit einer Scheidung in Brasilien das Ganze dann eben nach brasilianischem Recht geschieden wird. Nach deutschem Recht ist vorher vorher. Nach brasilianischem aber eben nicht. Würdet ihr Euch in Deutschland scheiden lassen, so müsste der sogro keine Angst um die appt haben. In Brasilien aber schon.
Selbst, wenn Du nun eine Declaracao abgibts, so kann ein guter Anwalt dies im Scheidungsfall als rechtswidrig und somit nicht zulässig erklären. Insbesondere, wenn dann noch Kinder da sind (wegen derer Du ja dann die permanencia erhälst). Um diese muss sich ja meistens die Mutter kümmern. Somit kann sie gar nicht arbeiten. Der Vater ist also unterhaltspflichtig und muss dann dafür auch notfalls die ihm verbliebenen appt. verkaufen.
Was also der sogro verlangt, soll ihn bzw. dessen Sohn schützen. Aber auch im Ernstfall wird es wohl wenig nützen. Denn bei Unterhaltsansprüchen (während der Trennung oder nachehelich) oder auch bei Erbangelegenheiten sind solche Abmachungen sogar gesetzeswidrig. Auch in Brasilien.
Sage ihm doch einfach, dass Deine Permamencia im Falle einer Scheidung erlischt und Du zurück nach DE musst, bzw. ohne Deinen Mann von Brasilien gar nichts mehr wissen willst. Ich denke das beruhigt ihn auch schon. (Aber sag um Gottes Willen nix von Kindern, denn dann wird er wohl noch verlangen, dass Du Dir die Eileiter durchtrennst, damit den appt. nix passiert)....
Aber wie gesagt, lass Dich da von Deinem sogro nicht verrückt machen. Wenn Dein zukünftiger deswegen die Hochzeit platzen lassen würde, dann ist es eh der Falsche. Dies zumindest meine Meinung.



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 14 Dez 2006 13:18 
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Na, die Hochzeit platzen lassen würde er bestimmt nicht.
Aber der sogro sitzt mir damit ganz schön im Nacken.

Dabei will ich gar nix von den doofen Apptos. Bringt mir in Deutschland ja eh nix, wenn ich da welche habe.

Ich habe ihm jetzt den Rechtsstand in Deutschland (vorher ist vorher) erklärt, und den Vorschlag gemacht, in Brasilien zu einem Notar zu gehen, und einen Ehevertrag zu machen.

Mal sehen, ob er drauf eingeht...
Momentan ist er da recht empfindlich, da er sich gerade von seiner Lebensgefährtin (nach 15 Jahren trennt), und das war ja der Grund, warum er seinem 19-jährigen Sohn alles überschrieben hat. Damit sie jetzt nichts davon bekommt. Gewieft ist er ja, der alte Mann. :)



Segue o teu coração........


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BeitragVerfasst: 14 Dez 2006 13:35 
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Zitat:
Ich habe ihm jetzt den Rechtsstand in Deutschland (vorher ist vorher) erklärt, und den Vorschlag gemacht, in Brasilien zu einem Notar zu gehen, und einen Ehevertrag zu machen.
Ich denke das ist der richtige Weg. Alles andere wird nämlich viel zu kompliziert.....



paz e amor
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