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Condor




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 Betreff des Beitrags: Ein- und Ausreise von Minderjährigen ohne Elternbegleitung
BeitragVerfasst: 30 Aug 2006 18:58 
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Unsere Tochter (15) möchte Anfang Oktober für zwei Wochen alleine Brasilen bereisen. Aus den Informationen auf der Website des Konsulats in Frankfurt (zuständig für NRW) werden wir nicht recht schlau. Benötigen wir getrennte Ein- und Ausreisegenehmigungen? Ein beglaubigtes "Formulario de Autorizacao para Viagem de Menor" liegt bereits vor; ist dies nicht ausreichend?

Bitte um Hilfe. :roll:


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BeitragVerfasst: 30 Aug 2006 19:07 
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Hallo Ernst, habe ich mich vielleicht verlesen? Moechte deine Tochter alleine "NACH" Brasilien, oder Brasilien alleine "BEREISEN"?


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BeitragVerfasst: 30 Aug 2006 19:10 
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Sie möchte alleine nach Brasilien (und zurück), sie wird dort Bekannte besuchen. :wink:


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BeitragVerfasst: 30 Aug 2006 19:16 
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Ach so, dann bin ich ja beruhigt. Hier kann dir bestimmt jemand Infos geben, ansonsten vielleicht die Fluggesellschaft fragen, mit der deine Tochter fliegt. Sieht man doch haeufiger, wie die Kinder von den Stewardessen betreut werden. Die Kinder haben immer solche Brustbeutel um den Hals und werden bis zur Uebergabe an die abholenden Verwandten nicht aus den Augengelassen.

Gruss, dumpfi


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BeitragVerfasst: 30 Aug 2006 19:20 
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Prima. Erstmal ein Dankeschön. :lol:
Die Website des Frankfurter Konsulats ist mir nicht ganz geheuer, vielleicht bin ich ja auch nur leicht begriffsstutzig. :idea:

Nachtrag, Quelle AA:

Minderjährigen, die von keinem oder auch nur einem der beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – vor allem für die Ausreise aus Brasilien sowie für Reisen innerhalb Brasiliens entweder einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten oder einer richterlichen Reisegenehmigung (bei der Einreise wird in der Regel nicht nach der entsprechenden Erklärung verlangt). Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden.

Weitere und aktuelle Informationen können auch im Internet unter http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... risten.htm abgerufen werden.

:arrow: Trotzdem. Kann jemand direkte Auskunft geben bzw. hat Erfahrung?


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BeitragVerfasst: 30 Aug 2006 23:42 
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Ernst J. Kiehn hat geschrieben:
Ein beglaubigtes "Formulario de Autorizacao para Viagem de Menor" liegt bereits vor; ist dies nicht ausreichend?


Diese AUTORIZAÇÃO PARA VIAGEM DE MENOR, ist diese von Dir erwähnte Reisegenehmigung. Es gibt keine extra Ein- und Ausreisegenehmigungen.

Was das Kosnulat meint ist, das vermutlich bei der Einreise niemand die AUTORIZAÇÃO kontrollieren wird, wohl aber bei der Ausreise :!:

Lasst das Dokument vom bras. Konsulat beglaubigen und stempeln und dann wird alles klappen!

8)



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BeitragVerfasst: 31 Aug 2006 20:40 
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Vielen Dank für die Nachricht, genau so werden wir es machen. :P


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BeitragVerfasst: 31 Aug 2006 21:07 
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Vorsicht. Bei der Ausreise kann das Juizado dos menores (Jugendgericht) Schwierigkeiten machen, die Genehmigung muss von einem Jugendrichter unterschrieben werden.


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 Betreff des Beitrags: Klare Sache
BeitragVerfasst: 25 Sep 2006 02:32 
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Unter folgendem Link findest Du ein Formular, das auf dem zuständigen deutschen Amt beglaubigt werden muss. Thats all. Wer oder Was das in in D. zuständige Amt ist, must selbst herausfinden. Hier in B. wärs so etwas wie ein Notariat.

http://www.brasilianische-botschaft.de/formular/mod12130.doc


Bruzundanga



Com as palavras todo cuidado é pouco, mudam de opinião como as pessoas. (J. Saramago)


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BeitragVerfasst: 03 Okt 2006 00:44 
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Welches Deutsche Amt sollte denn dafür zuständig sein, ein in portugiesicher Sprache verfasstens Formular ausstellen zu müssen? :cry:


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