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 Betreff des Beitrags: Einbürgerung: Regelanspruch für Ehegatten (Infos)
BeitragVerfasst: 22 Nov 2007 14:41 
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Registriert: 30 Nov 2004 08:10
Beiträge: 1844
Regelanspruch für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner

Ich habe einen deutschen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Gilt für mich etwas Besonderes?
Ehegatten und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner von Deutschen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Regelanspruch ("soll") auf eine frühzeitige Einbürgerung, d.h. die Einbürgerung kann - wenn die Voraussetzungen vorliegen - nur in Ausnahmefällen versagt werden. Ein Regelanspruch auf Einbürgerung besteht nicht, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft gescheitert ist, beide Partner getrennt leben und eine Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft geplant ist. Auch so genannte Scheinehen begründen keinen Regelanspruch auf Einbürgerung. Darunter werden Ehen verstanden, die keine familiäre Lebensgemeinschaft sind, sondern nur geschlossen wurden, um ausländerrechtliche Vorteile zu haben.

Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung als Ehegatte und eingetragener Lebenspartner eines Deutschen sind folgende:

Sie müssen einen Antrag stellen.
Sie können die Gewähr dafür bieten, dass Sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen.
Dafür müssen Sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben auf Deutsch mündlich verständigen können und sich eine gewisse Zeit in Deutschland aufgehalten haben. Ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt von drei Jahren in Deutschland reicht aus. Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss die Ehe oder eingetragene Partnerschaft schon seit mindestens zwei Jahren bestehen. Ferner muss der deutsche Ehepartner während dieser Zeit schon Deutscher gewesen sein; er darf also nicht gerade erst selbst eingebürgert worden sein.

Sie haben eine Wohnung oder andere Unterkunft.
Sie sind imstande, sich und Ihre Angehörigen zu ernähren.
Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern von Deutschen reicht es, wenn der Unterhalt der Familie durch einen der Partner gesichert wird. Können Sie Ihren Unterhalt nur durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) sichern, ist eine Einbürgerung nur in besonderen Ausnahmefällen möglich (siehe Ausnahme bei Ermessenseinbürgerung).

Es darf kein Ausweisungsgrund etwa wegen begangener Straftaten gegen Sie vorliegen. Nur geringfügige und vereinzelte Verstöße gegen Strafvorschriften stellen kein Einbürgerungshindernis dar.
Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren.
Hier gelten alle bereits dargestellten Ausnahmen (siehe In welchen Fällen kann ich ausnahmsweise meine alte Staatsangehörigkeit behalten? ).

Ihre Einbürgerung darf erhebliche öffentliche Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht verletzen.
Das könnten Anforderungen der äußeren oder inneren Sicherheit oder zwischenstaatlicher Beziehungen sein, so z.B. wenn Ihre politische Betätigung beschränkt oder untersagt wurde.

http://www.einbuergerung.de/26_116.htm



Gruss brasilmen Thomas
http://www.brasilmen.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Einbürgerung: Regelanspruch für Ehegatten (Infos)
BeitragVerfasst: 22 Nov 2007 21:52 
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Zum gleichen Thema habe ich gestern erst diese Seite gefunden:

http://www.kreis-alzey-worms.eu

Zitat:
Anspruchseinbürgerung gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):
Ein Ausländer, der seit 8 Jahren ununterbrochen und rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, ist auf Antrag einzubürgern,

wenn er sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der BRD bekennt

eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt (nicht alle Aufenthaltserlaubnisse sind für eine Einbürgerung ausreichend)oder freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger ist

den Lebensunterhalt für sich und seine Familie ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat

seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert

nicht wegen einer erheblichen Straftat verurteilt wurde

über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (falls kein Nachweis in Form einer deutschen Schul- oder Berufsausbildung vorgelegt werden kann, ist das „Zertifikat Deutsch“ als Nachweis über das Vorliegen ausreichender Deutschkenntnisse vorzulegen- Informationen zum „ Zertifikat Deutsch“ erhalten Sie bei der Kreisvolkshochschule)

über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt (Voraussetzung ab 01.09.2008)


Zitat:
Weitere Einbürgerungsmöglichkeiten nach § 9,8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):
Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger bei einem rechtmäßigen Inlandsaufenthalt von mindestens drei Jahren und einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten von mindestens 2 Jahren. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen gilt die o.a. Auflistung zur Anspruchseinbürgerung außer der Anmerkung zur Unterhaltsfähigkeit (Lebensunterhalt). Bei der Einbürgerung nach § 9 StAG schließt der Bezug oder Anspruch auf öffentliche Mittel , z.Bsp. Wohngeld, Arbeitslosengeld I,II, BAFÖG, die Einbürgerung aus.


Nicht zu vergessen das es Geld kostet...

Zitat:
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255,--€ pro Antragsteller, 51,--€ für die
Miteinbürgerung eines Kindes bis 16 Jahren ohne eigenes Einkommen.



Brasiliens Nordosten - Man spricht Deutsch!
Deutschsprachige Reiseführung in Paraìba und
Umgebung: http://www.brasiland.de/Schwermann-Tourismo.339.0.html


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 Betreff des Beitrags: Re: Einbürgerung: Regelanspruch für Ehegatten (Infos)
BeitragVerfasst: 13 Dez 2007 15:58 
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Registriert: 21 Sep 2006 10:31
Beiträge: 605
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:P
Nach 20 Jahren habe ich den Mut gehabt und meine Einbürgerung im Juni 2007 beantragt. Heute, am 13.12., um 13:50 Uhr habe ich meine Einbürgerungsurkunde bekommen. Natürlich durfte ich meinen brasilianischen Paß behalten :D

Alles ohne Probleme, nicht mal die deutsche Prüfung wurde von mir verlangt :cry:

Meinen neuen Paß und ID habe ich ebenfalls heute beantragt.

Wer Fragen dazu hat, her damit, solange ich noch alles weiß.


PS. Alle Infos darüber habe ich übrigens hier in Forum von unseren netten Leuten bekommen. Vielen Dank =D> =D> =D>



Ignoranz ist die schlimmste Krankheit... aber heilbar!


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 Betreff des Beitrags: Re: Einbürgerung: Regelanspruch für Ehegatten (Infos)
BeitragVerfasst: 13 Dez 2007 16:56 
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p a r a b e n s

da sage noch einer der 13. sei ein unglückstag...

amarelina



não há diferença entre um sábio e um tolo quando ambos estão apaixonados.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einbürgerung: Regelanspruch für Ehegatten (Infos)
BeitragVerfasst: 13 Dez 2007 17:28 
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Boli hat geschrieben:
:P
Nach 20 Jahren habe ich den Mut gehabt und meine Einbürgerung im Juni 2007 beantragt. Heute, am 13.12., um 13:50 Uhr habe ich meine Einbürgerungsurkunde bekommen. Natürlich durfte ich meinen brasilianischen Paß behalten :D

Alles ohne Probleme, nicht mal die deutsche Prüfung wurde von mir verlangt :cry:


Glückwunsch! =D>

Aber es sollte Allen klar sein das das nicht der Normalfall ist, denn nach 20 Jahren in Deutschland läuft sowas natürlich viel schneller und einfacher, als bei jemanden der mal gerade mit Ach und Krach die Mindestvoraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt. :twisted:

:cool:


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 Betreff des Beitrags: Re: Einbürgerung: Regelanspruch für Ehegatten (Infos)
BeitragVerfasst: 14 Dez 2007 11:21 
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:thankyou: :thankyou: :thankyou: :thankyou: :thankyou: :thankyou: :thankyou:

@Amarelina

Am 13 bin ich auch geboren :mrgreen:



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 Betreff des Beitrags: Re: Einbürgerung: Regelanspruch für Ehegatten (Infos)
BeitragVerfasst: 27 Jan 2008 15:16 
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Registriert: 27 Jan 2008 15:12
Beiträge: 19
Wohnort: Manaus - AM
Boli hat geschrieben:
:P
Nach 20 Jahren habe ich den Mut gehabt und meine Einbürgerung im Juni 2007 beantragt. Heute, am 13.12., um 13:50 Uhr habe ich meine Einbürgerungsurkunde bekommen. Natürlich durfte ich meinen brasilianischen Paß behalten :D


Um den brasilianischen Pass behalten zu können, was muss man da beachten? Ich dachte, Deutschland lehnt doppelte Staatsbürgerschaft weitgehend ab.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einbürgerung: Regelanspruch für Ehegatten (Infos)
BeitragVerfasst: 27 Jan 2008 15:46 
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Registriert: 08 Feb 2007 20:33
Beiträge: 70
Zitat:
Aufgabe bzw. Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit
Von der Aufgabe bzw. dem Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit wird abgesehen, wenn die bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgegeben werden kann.
http://www.kreis-alzey-worms.eu


Soweit ich informiert bin, trifft bei brasilianischen Staatsbürgern folgendes zu:
"einmal Brasilianer(in), immer Brasilianer(in)!"

Diese Tatsache lässt dann den oben zitierten Text wieder grerifen... Richtig?



Brasiliens Nordosten - Man spricht Deutsch!
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Umgebung: http://www.brasiland.de/Schwermann-Tourismo.339.0.html


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 Betreff des Beitrags: Re: Einbürgerung: Regelanspruch für Ehegatten (Infos)
BeitragVerfasst: 27 Jan 2008 16:35 
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Registriert: 21 Sep 2006 10:31
Beiträge: 605
Wohnort: Deutschland
"einmal Brasilianer(in), immer Brasilianer(in)!"
Ich bin weiterhin Brasilianerin. Brasilien entlässt (befreit? :wink: ) seinen Bürger nicht von der Staatsangehörigkeit. Nur durch einen Prozess, der kann über 20 Jahre dauern (so hat mir die deutsche Behörde erklärt).

"Um den brasilianischen Pass behalten zu können, was muss man da beachten? Ich dachte, Deutschland lehnt doppelte Staatsbürgerschaft weitgehend ab"
Nur bei bestimmt Länder :wink:

Zwerst, wenn man den Antrag stellt, muss man unterschreiben, dass einverstanden ist seine bras. Staatsangehörigkeit zu verlieren. Was in wirklichkeit nie passiert [-X . Ich wusste schon, dass so ist. :mrgreen:

Wenn man endlich seinen Urkunde bekommt, muss viele Papieren unterschreiben u. a. einen wo angekreuzt ist, dass man seine Staatsangehörigkeit und dazu gehörenden Paß behält (darauf achten!!!!).

Jetzt bedeutet es, dass in DE bin ich NUR Deutsche, in BR NUR Brasilianerin.
Für den Rest der Welt bin ich beides. :D :D :D



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