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Condor




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 Betreff des Beitrags: Eine Gringa in Brasilien
BeitragVerfasst: 16 Sep 2006 12:06 
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Registriert: 16 Sep 2006 11:49
Beiträge: 2
Hallo liebe Leute!

Ich habe schon sehr viele interessante Beiträge hier im Forum gelesen. Die meisten jedoch haben sich meistens darauf bezogen, dass ein deutscher Mann eine Brasilianerin heiratet.

Mein Fall ist genau umgekehrt. Aber ich fang mal von vorne an. Ich bin Anfang 20, mein Freund auch. Wir sind schon knapp 2 Jahre zusammen, und lieben uns sehr. Jedoch geht er Ende des Jahres nach Brasilien zurück, da seine Familie dort ist, und gewisse Umstände eine Rückkehr erfordern.

Anfangs war ich über diese Nachricht sehr traurig. Allerdings hat er mir darauf spontan einen Heiratsantrag gemacht, da er ohne mich nicht zurückkehren möchte. Ich weiß, dass ich in Brasilien als Gringa nur drei Monate bleiben darf. Darum, sollte ich tatsächlich dort leben wollen, ist eine Heirat unumgänglich.

Meine Fragen jetzt wären jedoch, was sind die Rechte einer brasilianischen Ehefrau? Wenn die Ehe in Brasilien geschlossen wird? Ich war schonmal zusammen mit ihm dort. Finanzielle Probleme würde ich dort keine haben, er hat sehr gute Arbeit dort, als Hotelleiter. Ich könnte dort mein Nagelstudio aufmachen, und so mein eigenes Geld verdienen.

Vielleicht könntet ihr mir einige Tipps oder Erfahrungen mitteilen, die ihr gemacht habt, wenn eine Gringa einen Brasiliero heiratet. Was muss ich beachten, worauf muss ich aufpassen? Portugiesisch spreche ich. Nicht besonders perfekt, aber ich könnte mich mit jedem verständigen.

Ich freue mich auf eure Ratschläge und Erfahrungen.

Eure Gringa


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BeitragVerfasst: 16 Sep 2006 13:58 
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Registriert: 27 Jun 2005 23:00
Beiträge: 1968
Keine Bange,

Die Rechte einer brasilianischen Ehefrau sind in etwa die Gleichen wie die Rechte einer deutschen Ehefrau... also nix von wegen Iran und "nicht ohne Meine Tochter" etc... sowas gibt's hier nicht...

Du hast ein Nagelstudio? Sowas kommt gut in Brasilien, da solltest Du marketingtechnisch ausschlachten, dass Du Gringa bist, dann kann Dein Nagelstudio schnell zum Muss in der High-Society werden... Du musst aber wissen, dass Brasilianerinnen (und schwule Brasilianer) Weltmeister im Nägellackieren (d.h. Nägel verzieren mit allerhand mehrschicht Lacken und Bildern...) sind, und die umliegenden Hautschichten sind mikroskopisch genau gepflegt... das weisst Du oder?


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BeitragVerfasst: 16 Sep 2006 14:39 
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Registriert: 16 Sep 2006 11:49
Beiträge: 2
Hallo Takeo!

Ja, ein Nagelstudio. Aber ich habe festgestellt, im Nordosten gibt es noch nicht so viele Gel-Nagelstudios, sondern hauptsächlich Porcelan oder Acryl. Vermarkten werde ich mich mit meinem deutsche Diplom. Als "Neuheit aus Europa" oder sowas.

Sollten irgendwann aber mal Kinder entstehen, dann habe ich Schwierigkeiten, sollte ich mal nach DE zurückkehren wollen, ohne Vater das zu bewerkstelligen, oder? Da brauche ich seine Unterschrift, gell?
Und wie ist das nach einer Hochzeit in Brasilien? Bekomme ich dann die brasilianische Staatsangehörigkeit? Oder behalte ich die Deutsche, und bekomme eine Aufenthaltsgenehmigung?


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BeitragVerfasst: 16 Sep 2006 15:17 
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Registriert: 04 Mai 2005 02:13
Beiträge: 677
Wohnort: Münster/Belo Horizonte
Schreibe dich doch evt an einem Sprachkurs für Ausländer an einer Uni an, dann kannst du erstmal über ein Studentenvisa 1-2 Jahre in Brasilien bleiben (machen jedenfalls 1-2 Leute hier in Belo Horizonte) und dich einleben ohne den sofortigen Hochzeitsdruck.



Beleeeza


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BeitragVerfasst: 16 Sep 2006 15:31 
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Registriert: 30 Dez 2004 23:10
Beiträge: 337
Gringa hat geschrieben:
Sollten irgendwann aber mal Kinder entstehen, dann habe ich Schwierigkeiten, sollte ich mal nach DE zurückkehren wollen, ohne Vater das zu bewerkstelligen, oder? Da brauche ich seine Unterschrift, gell?


JA!
Solange die Kinder minderjährig sind benötigen sie für Reisen bei denen sie nur von einem Elternteil begleitet werden die Erlaubnis (AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM P/ MENORES) des anderen Elternteils. Ebenso wenn die Kinder in Begleitung eines dritten reisen, dann müssen BEIDE Eltern die o.g. AUTORIZAÇÃO erteilen.

Gringa hat geschrieben:
Und wie ist das nach einer Hochzeit in Brasilien? Bekomme ich dann die brasilianische Staatsangehörigkeit? Oder behalte ich die Deutsche, und bekomme eine Aufenthaltsgenehmigung?


NEIN :!:
Aufgrund der Ehe erhält man NICHT die Staatsangehörigkeit :!: Schon gar nicht automatisch :!:
Im Fall einer Ehe kann diese frühestens nach 2 oder 3 Jahren legalen Aufenthalts IN Brasilien beantragt werden, vorausgesetzt die Ehe existiert dann noch.

Solange Du die bras. Staatsangehörigkeit nicht beantragst, bleibst Du Deutsche. Solltest Du irgendwann Dich mal für die bras. Staatsangehörigkeit entscheiden, ist es wichtig VORHER eine s.g. BEIBEHALTUNGSGENEHMIGUNG für Deine dt. Staatsangehörigkeit beim dt. Konsulat in Brasilien zu beantragen. Solltest Du nämlich eine zusätzliche Staatsangehörigkeit auf Deinen Antrag hin annehmen, ohne eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt und erhalten zu haben, verlierst Du AUTOMATISCH Deine dt. Staatsabgehörigkeit :!: :oops:

Aber darum brauchts Du Dir jetzt noch keine Kopf zu machen, entscheide Dich erst mal ob Du überhaupt heiraten willst :!: :wink:

8)



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