Gringa hat geschrieben:
Sollten irgendwann aber mal Kinder entstehen, dann habe ich Schwierigkeiten, sollte ich mal nach DE zurückkehren wollen, ohne Vater das zu bewerkstelligen, oder? Da brauche ich seine Unterschrift, gell?
JA! Solange die Kinder minderjährig sind benötigen sie für Reisen bei denen sie nur von einem Elternteil begleitet werden die Erlaubnis (AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM P/ MENORES) des anderen Elternteils. Ebenso wenn die Kinder in Begleitung eines dritten reisen, dann müssen BEIDE Eltern die o.g. AUTORIZAÇÃO erteilen.
Gringa hat geschrieben:
Und wie ist das nach einer Hochzeit in Brasilien? Bekomme ich dann die brasilianische Staatsangehörigkeit? Oder behalte ich die Deutsche, und bekomme eine Aufenthaltsgenehmigung?
NEIN
Aufgrund der Ehe erhält man NICHT die Staatsangehörigkeit

Schon gar nicht automatisch
Im Fall einer Ehe kann diese frühestens nach 2 oder 3 Jahren legalen Aufenthalts IN Brasilien beantragt werden, vorausgesetzt die Ehe existiert dann noch.
Solange Du die bras. Staatsangehörigkeit nicht beantragst, bleibst Du Deutsche. Solltest Du irgendwann Dich mal für die bras. Staatsangehörigkeit entscheiden, ist es wichtig VORHER eine s.g. BEIBEHALTUNGSGENEHMIGUNG für Deine dt. Staatsangehörigkeit beim dt. Konsulat in Brasilien zu beantragen. Solltest Du nämlich eine zusätzliche Staatsangehörigkeit auf Deinen Antrag hin annehmen, ohne eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt und erhalten zu haben, verlierst Du AUTOMATISCH Deine dt. Staatsabgehörigkeit
Aber darum brauchts Du Dir jetzt noch keine Kopf zu machen, entscheide Dich erst mal ob Du überhaupt heiraten willst
