Brasilien ist schon wundervoll. und gerade Bahia. Wenn ihr auch den Karneval dort mal gesehen habt. Wäre schon traumhaft in der Zukunft dort leben zu können....
Am nächsten Freitag haben wir nochmal einen Terrmin bei unserer Rechtsanwältin und wenn ich etwas neues herausgefunden habe, werde ich es euch mitteilen.
Als ich das Aufenthaltsgesetz durchgesehen habe, ist mir einiges aufgefallen, was mir noch unklar war. Deshalb frage ich auch jemanden der sich damit auskennt.
§ 7 Aufenthaltserlaubnis
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den in den nachfolgenden Abschnitten genannten Aufenthaltszwecken erteilt.
In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden.§ 16 Studium; Sprachkurse; Schulbesuch
.
(5) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen,
und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch erteilt werden. Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 56 Besonderer Ausweisungsschutz
4. mit einem deutschen Familienangehörigen oder Lebenspartner in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft lebt
http://www.gesetze-im-internet.de/aufen ... /__56.html