Severino hat geschrieben:
Zitat:
Ist es möglich, den Hinflug eben verfallen zu lassen und nur den Rückflug zu nutzen ???
Die meisten Fluggesellschaften stornieren heute den Rückflug, wenn für den Hinflug nicht eingecheckt wurde.
Es gibt dazu seit einigen Monaten ein Urteil:
Zitat:
Hinflug nicht wahrgenommen?
Airline darf den noch offenen Rückflug nicht verweigern
Fluggesellschaften dürfen ihren Kunden einen gebuchten Rückflug nicht verweigern, nur weil der Passagier auf die Teilnahme am Hinflug verzichtet hat. Darauf weist die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell” hin. Demnach ist eine solche Regelung laut einem Urteil des AG Frankfurt eine „überraschende Klausel” im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dem Gesetz zufolge stehe es einem Gläubiger grundsätzlich frei, „ihm zustehende Ansprüche auch nur teilweise in Anspruch zu nehmen”. Dies gelte auch für Tickets, die zu Sondertarifen gekauft wurden.
Mit Klauseln, die den Rückflug bei nicht angetretenem Hinflug ausschließen, versuchen Fluggesellschaften „Überkreuz-Buchungen” zu verhindern. Diese werden von Fluggästen gerne getätigt, etwa um Sonderrabatte zu bekommen. Will eine Airline das verhindern, muss sie die Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung hervorheben oder besonders darauf hinweisen, entschied das Gericht. (Az.: 31 C 2972/05-74)
http://www.airlinetest.com/reiserecht/index.shtml
Auf gut Deutsch: Die Airline darf Dir den Rückflug nicht verweigern, auch wenn Du den Hinflug nicht wahrgenommen hast, auch wwenn es in den Ticketbedingungen anders steht.
ALLERDINGS: Die Airlines halten sich nicht dran (acuh, weil es nur ein Urteil von einer unteren Instanz ist). Im Zweifel würde man also am Flughafen ankommen und das Flugticket wäre storniert. Dann müsste man sich ein neues Ticket ausstellen lassen (was kurz vor Abflug sehr teuer ist) und dann das Geld, wahrscheinlich auf dem Rechtsweg, von der Airline zurückfordern...Stelle ich mir geld- und zeitintensiv vor! Und insbesondere ist auch der Ausgang des Verfahrens offen...