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 Betreff des Beitrags: Einfuhr von Medikamenten nach Brasilien
BeitragVerfasst: 03 Mär 2007 21:09 
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Registriert: 03 Mär 2007 20:46
Beiträge: 3
Hallo zusammen,

ich habe da ein dickes Problem und suche mir bereits echt nen Wolf um eine Info zu bekommen.
ich bekomme hier in deutschland ein verschreibungspflichtiges Medikament vom Arzt, (Name des Präparates ist "Subutex" fällt in D-Land unters Betäubungsmittelgesetz) welches ich unbedingt täglich einnehmen muss.

ich weiss das es für fast jedes land entsprechende, meist unterschiedliche vorschriften gibt was die einfuhr betrifft. nur über brasilien bekomme ich rein gar nix raus!

ich habe es bereits bei der bras. botschaft und dem konsulat versucht, kein erfolg.

weiss jemand über das prozedere für die einfuhr bescheid?
welche Anträge bzw. formulare sind nötig?

ich wäre auch schon sehr glücklich wenn ich die Adresse bzw. Email vom brasilianischen zollamt bekommen würde!
liebe grüsse...


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 Betreff des Beitrags: Medikamente
BeitragVerfasst: 04 Mär 2007 19:11 
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Registriert: 29 Jun 2006 14:39
Beiträge: 32
Wohnort: Fortaleza - CE Brasilien
Auf die Schnelle. Das unterliegt der ANVISA. Wo reist Du in Brasilien ein?
Ich glaube, da gibt es keine Prpbleme, aber ich muß nachfragen.
Shreib mich kurz an <info@upperpro.com>

Auszug aus FAQs von upperpro, wo dies schon vor Monaten erscheinen sollte, aber da sich der Inhalt verdreifacht hat, hat's gedauert. Aber bis näcsten Monat ist' bestimmt publik:
Gesetzeslage – Auszüge
Resolução RDC Nº 350, vom 28/12/2005
KAPITEL IV
BEGLEITETES UND UNBEGLEITETES GEPÄCK
13. Die fertigen Handelsprodukte die als Medikamente, Lebensmittel, medizinische Produkte, gläserne Produkte zum Diagnostizieren, Kosmetikartikel, Parfüme, Higiene- und Reinigungsmittel, mit ausländischem Ursprung, von einer Privatperson mittels begleitetem oder unbegleitetem Gepäck transportiert oder für eine (Privatperson) vorgesehen, unterliegen obligatorisch den vorgesehenen Sanitärbestimmungen dieser Regulamentierung und weiteren von der Sanitätsbehörde am Entladungsort auf nationalem Boden festgelegten.
14. Der Eintritt in nationales Territorium von begleitetem oder ungegleitetem Gepäck mit ausländischen Waren und transportiert mittels Privatperson wird nicht gestattet, falls persönlicher und individueller Gebrauch nicht zutrifft.
15. Der Eintritt in nationales Territorium von begleitetem Gepäck mit verbotenen Waren und transportiert mittels Privatperson wird nicht gestattet; dasselbe gilt für unbegleitetes Gepäck.


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