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Auf die Schnelle. Das unterliegt der ANVISA. Wo reist Du in Brasilien ein?
Ich glaube, da gibt es keine Prpbleme, aber ich muß nachfragen.
Shreib mich kurz an <info@upperpro.com>
Auszug aus FAQs von upperpro, wo dies schon vor Monaten erscheinen sollte, aber da sich der Inhalt verdreifacht hat, hat's gedauert. Aber bis näcsten Monat ist' bestimmt publik:
Gesetzeslage – Auszüge
Resolução RDC Nº 350, vom 28/12/2005
KAPITEL IV
BEGLEITETES UND UNBEGLEITETES GEPÄCK
13. Die fertigen Handelsprodukte die als Medikamente, Lebensmittel, medizinische Produkte, gläserne Produkte zum Diagnostizieren, Kosmetikartikel, Parfüme, Higiene- und Reinigungsmittel, mit ausländischem Ursprung, von einer Privatperson mittels begleitetem oder unbegleitetem Gepäck transportiert oder für eine (Privatperson) vorgesehen, unterliegen obligatorisch den vorgesehenen Sanitärbestimmungen dieser Regulamentierung und weiteren von der Sanitätsbehörde am Entladungsort auf nationalem Boden festgelegten.
14. Der Eintritt in nationales Territorium von begleitetem oder ungegleitetem Gepäck mit ausländischen Waren und transportiert mittels Privatperson wird nicht gestattet, falls persönlicher und individueller Gebrauch nicht zutrifft.
15. Der Eintritt in nationales Territorium von begleitetem Gepäck mit verbotenen Waren und transportiert mittels Privatperson wird nicht gestattet; dasselbe gilt für unbegleitetes Gepäck.
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