Severino hat geschrieben:
Die Verpflichtungserklärung der Schweizer Flughafenpolizei enthält sowohl eine Angabe über die Gültigkeit der Erklärung als auch einen Höchstbetrag, bis zu dem Mann haftet. Das wird in Deutschland wohl ähnlich sein.
...
Nur zur Klarstellung, die deutsche Verpflichtungserklärung ist unbegrenzt, unlimitiert und hat keinen Bezug zu einem bestimmten Visum. Sie wird wohl nur vom AB ausgestellt, alle anderen Formulare, Vorlagen sind zwar hilfreich, haben aber keine Bindung.
Zur Erlangung braucht man nicht nur 3 Gehaltszettel (mit ausreichend hohem Einkommen) oder bei Selbstständigen entsprechenden Einkommensnachweis, sondern auch noch eine Wohnraumbescheinigung mit ausreichendem Wohnraum. Die AE kann auch noch ein paar zusätzliche Angaben erbeten.
Als ich jetzt ein Visum verlängern wollte und fragte, ob ich auch die Verpflichtungserklärung neu abgeben müsste (da meine Freundin auch neu eingereist ist) wurde nur lächeln abgewinkt und gesagt, wir haben doch eine die gilt..... und gilt....
Da ich inzwischen ein recht gutes Verhältnis zu unserer AB habe, hat man mir auch mal erzahlt, wie weit reichend diese Verpflichtung ist. Die kann noch ziehen, wenn die Dame längst mit jemandem anderen zusammen ist, deckt die Kosten für Abschiebehaft und Rückverbringung, wenn sein muss mit Begleitung, Entbindung etc. ab, ohne Limit. Einseitig gelöscht bekommt man die nur mit einem Anwalt.
Ich habe so was auch unterschrieben und würde es für meine Freundin (jetzt über ein Jahr hier), immer wieder tun.
Gruß
Manfred
PS: im Übrigen hat sich in den letzten 12 Monaten niemand mehr hier im Forum gemeldet, dessen Freund/in trotz der verschärften Kontrollen zurückgewiesen wurde. Das Einhalten der an diversen Stellen genannten Mindeststandards scheint zu wirken.