Trem Mineiro hat geschrieben:
Nur zur Klarstellung, die deutsche Verpflichtungserklärung ist unbegrenzt, unlimitiert und hat keinen Bezug zu einem bestimmten Visum.
Die kann noch ziehen, wenn die Dame längst mit jemandem anderen zusammen ist, deckt die Kosten für Abschiebehaft und Rückverbringung, wenn sein muss mit Begleitung, Entbindung etc. ab, ohne Limit. Einseitig gelöscht bekommt man die nur mit einem Anwalt.
Oi Manfred,
ich konnte damals meine Verpflichtungserklärung einseitig und ohne Anwalt widerrufen. Ein Anwaltszwang besteht insoweit wohl nicht.
PS: im Übrigen hat sich in den letzten 12 Monaten niemand mehr hier im Forum gemeldet, dessen Freund/in trotz der verschärften Kontrollen zurückgewiesen wurde. Das Einhalten der an diversen Stellen genannten Mindeststandards scheint zu wirken.
Dann hatte ich vergessen zu posten. Meine damalige Namorada wurde auf dem Weg zu mir kurz vor der copa im letzten Jahr in Lissabon gestoppt und in das nächste Flugzeug zurück nach Brasilien geschickt. Grund: Sie hatte im Pass einige Zahlen mit Kugelschreiber nachgezogen, da man sie schlecht lesen konnte. Selber schuld, kann man da nur sagen. ...und der gringo zahlt und zahlt und zahlt......
Grüsse
Falax